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Mit Quad zum Schneeräumen auf´m Gehweg fahren
Themenstarter
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Hallo,
wer hat Ahnung von dem ganzen Zulassungswirrwarr?
Es besteht ja die Möglichkeit, sein Quad mit Schneeräumeinrichtung auszurüsten.
Darf ich mit angebautem Schneeschild auf der Straße fahren? Bei LOF Zulassung ist es klar, da darf ich es. Was ist aber wenn das Quad als VKP zugelassen ist? Da bin ich mir schon nicht mehr so sicher. Oder gar nur ne 50ziger ist?
Und die allerwichtigste Frage. Darf man mit dem Quad auf den Gehweg fahren, um da zu räumen? Meiner Meinung nach gibt dies weder die VKP noch die LOF Zulassung her, da müsste man das Quad doch eher als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen?
Danke für eure Antworten. |
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ich denke schon das du eigene geh weg sauber machen kannst
warum nicht.besser als schaufeln
und auser dem kan keine verbieten
du machts ja sauber schnee auf reumen also für kurze zeit wen keine geht dem moment
Dem Vorposter lege ich §2 (1) StVO ans Herz. So etwas grundlegendes sollte man eigentlich wissen.
Und dem TE §35 (6) StVO. Also mit Kennzeichnung im Gemeindeauftrag wäre es doch wieder erlaubt.
Allerdings sehe ich dafür nur dann Chancen, wenn man das ernsthaft betreibt, nicht nur als Spiel (z.B. Landwirt im Nebengewerbe, da gibt es welche, die mit ihrem Traktor...).
Und dann natürlich nicht nur den eigenen Gehweg.
Ob Du den Rasenmähertraktor nimmst oder das Quad,
macht da wohl keinen Unterschied...
Moin!
Ich woll meine Ansicht zu diesem Thema mal anhand gemachter Erfahrungen darstellen:
Im Januar 2010 (jeder erinnert sich wohl noch an den Eiswinter, in dem der festgefahrene Schnee mit einer schönen Eisschicht überzogen wurde) haben die Anlieger der Straßen in unserer Gemeinde alles versucht, um ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Das war sicher nicht ganz einfach und leider gelang es bei Weitem auch nicht Jedem / Jeder, seinen Pflichten nachzukommen.
Dann wehte JEDEM Haushalt in der Samtgemeinde mit dem lokalen Werbeblatt eine Mitteilung der Samtgemeindeverwaltung auf den Frühstückstisch, indem der SG-Bürgermeister darauf aufmerksam machte, daß Verstöße gegen die Streu- und Räumpflicht mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,-- Euro (!) abgestraft werden kann.
Die Zustellung der Zeitung erfolgte übrigens einen Tag zu spät.
Und zwar, weil die Zeitungsausträger die ÖFFENTLICHEN Straßen und Wege nur unter größten Schwierigkeiten nutzen konnten - denn dort war ÜBERHAUPT GARNICHTS geräumt oder gar gestreut. Das war in diesem Winter bis jetzt übrigens ganz genauso!
Und solange der Staat uns um unsere ökosteuer, unsere Mineralölsteuer und um die LKW-Maut bescheißt und mit dem Geld irgendwas - aber eben nicht den ordnungsgemäßen Zustand unserer Straßen - bezahlt, solange kann dieser Staat oder unsere Samtgemeindeverwaltung ja mal versuchen, mir beizubiegen, wie ich meinen Pflichten nachzukommen habe!
Ja, ich habe ein ausgeprägtes Problem mit staatlichen Autoritäten - weil aus dieser Richtung in aller Regel nichts als Schwachsinn kommt.
Ich räume mit meinem ATV und damit BASTA!
Guten Tag!
Vik.
Mit Quad zum Schneeräumen auf´m Gehweg fahren
§35 Abs 6 war mir schon bekannt. Gibt ja grundsätzlich her, dass man mit einem Fahrzeug auf den Gehweg darf, um Schnee zu räumen. Aber eben nicht, wie das Fahrzeug ausgestattet sein und wie es angemeldet werden muss.
Die Multicars und so, müssen die orange Warnleuchte haben und werden als selbstfahrende Arbeitsmaschinen angemeldet. Sind aber für eine kleine Firma leider unbezahlbar.
Ein ATV wäre da die kostengünstige Alternative, wenn man es entsprechend einsetzen darf.
Wo würdet ihr sonst noch nachfragen um eine solide Antwort zu bekommen? Zulassungsstelle, Polizei, TÜV???
wir räumen gehweg mit nem 7 tonnen trecker und ner 3 meter breiten schaufel. man wird zwar dumm angekuckt aber auch die poliezei fährt ohne anzuhalten vorbei ( ... auch wenn die maschiene 3meter breit ist). Grundsätzlich sollte der gehweg es schon ausshalten... in unserem fall gegeben eigentlich müsstest du es machen können, sofern du nicht ewig lang den weg versperrst und die leute nicht durchläst, ich denke das ist klar.
LG
Sollte selbstverständlich sein, daß man den Passanten alle Möglichkeiten einräumt.
Schließlich und endlich macht man es ja für die.
Wenn es jemanden beruhigt, kann er die Schupos ja vorher telefonisch über sein Vorhaben informieren. Ich würds mir ersparen.
Ich denke, in der ganzen Nummer sollte man so ein wenig auf das Wesentliche zurückkommen: Den gesunden Menschenverstand!
Groetjes,
Vik.
Hallo zusammen
Räume mit meiner KXR 250 den Gehweg und meine Einfahrten !
Die Polizei fuhr auch schon vorbei und lachte nur !
Mein Nachbar ist bei der Polizei und ich habe ihn zu Rate gezogen.
Seine Antwort : ohne Fahrzeugspezifischer Zulassung nicht erlaubt !
Denn bei einer Veränderung am Fahrzeug ohne Eintrag erlischt die Betriebserlaubnis !!!
Aber er würde es auch machen,ausserdem kennen sich nicht alle bei der Polizei so genau aus,mit diesem Thema .
Und im Winter haben auch viele Verständnis dafür das man sich es leichter macht .
Würde an deiner Stelle einfach damit räumen
Lg
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Dr. A.Mok
genauso ist es! und da nutzen auch 3 gelbe (eingetragene) rundumleuchten nichts!
zum einen steht nirgends geschrieben, das diese erhebungen "zweckgebunden" sind! zum anderen könnte man das geld sicherlich in die straßen investieren, im gegenzug musst du dann halteben deine krankkenkassenkosten im falle einer krankheit selbst tragen oder wir führen ein schuldgeld ein....
der pöhse pappa staat sitzt am längeren hebel!