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Mit LPG ins Parkhaus?
Hallo Zusammen :)
O.K., ich hab´s irgendwo gelesen. Irgend ein Gesetz wurde so geändert damit man mit LPG betriebene Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren kann.
Was aber, wenn vor dem Parkhaus ein grosses Schild steht:
EINFAHRT FÜR DRUCKGASBETRIEBENE FAHRZEUGE VERBOTEN
Darf man da trotzdem hineinfahren, oder macht man sich strafbar?
Was, wenn der Parkhauswächter den Einfüllstutzen sieht und einem aus dem Parkhaus verweist? Gesetzestext vor die Nase halten und weggehen?
Gruss Jörg
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12 Antworten
Das kommt aufs Bundesland an. In manchen ist es immer gestattet, dann gelten die Schilder nicht, in manchen liegt es im Ermessen des Garagenbetreibers.
Parken mit Autogas
Tach,
du kannst mit einem gasbetriebenen Fahrazeug in der Tiefgarage parken.
Es gibt manche öffentlichen Parkhäuser, da hängen noch alte Verbotsschilder.(Parken kein Problem)
Jedoch kann ein privater Betreiber eines Parkhauses ein Verbotsschild anbringen. (Hausrecht)
Weitere Infos unter:
Ich gib Gas und bin weg ----}}
Gruss
Ede
Re: Mit LPG ins Parkhaus?
Zitat:
Original geschrieben von Jörg B.
EINFAHRT FÜR DRUCKGASBETRIEBENE FAHRZEUGE VERBOTEN
Darf man da trotzdem hineinfahren, oder macht man sich strafbar?
Was, wenn der Parkhauswächter den Einfüllstutzen sieht und einem aus dem Parkhaus verweist? Gesetzestext vor die Nase halten und weggehen?
Ich glaube nicht. Ich könnte mir vorstellen das man mit diesem speziellem Fahrzeug im Höchstfall ein Hausverbot erteilt bekommt, falls der Parkhauswächter es wirklich schaffen sollte ein gasbetriebenes Fahrzeug von einem normalen unterscheiden zu können.
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Das kommt aufs Bundesland an. In manchen ist es immer gestattet, dann gelten die Schilder nicht, in manchen liegt es im Ermessen des Garagenbetreibers.
Hallo VentoRenner
Weist Du zufällig, wie es in Berlin ist? oder noch besser gibt es eine Liste in welchem Bundesland es wie geregelt ist?
Gruss Jörg
Quelle: www.Autogas-Forum.de
5. Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Parkhäusern mit Tiefgaragen parken?
- Deutschland Ja, in den meisten Bundesländern ist dies inzwischen erlaubt. "Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken ! Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig."
Näheres hierzu unter http://www.cargas.de/crash.htm
Hier gibts auch Hinweise zur Sicherheit der Autogasfahrzeuge bei Unfällen. (Ergänzung zur dort aufgeführten Tabelle: In Berlin gibt es inzwischen auch keine Beschränkung mehr für gasbetriebene Fahrzeuge; siehe unten; Stand: 10/2002)
Links zu den Tiefgaragen-Verordnungen:
Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer:
MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot
Baden-Würtemberg:
GaVO vom 7.7.1997: kein Abstellverbot
Link: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/dat/dwn/GaVO_07-07-97.pdf (15 Seiten)
Bayern:
GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot
Link: http://www.bauen.bayern.de/vorschriften/gav.pdf
Berlin:
GaVO vom 2.9.98: kein Abstellverbot
geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2001 (GVBl. S. 164)
Link: http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../garagenv.pdf (10 Seiten)
Brandenburg:
BbgGStV vom 12.10.1994(GVBl.II/94 S.948) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.9.2001(GVBL.II/01 S.572)
kein Abstellverbot!
http://www.tga-klima.de/Gesetze/garagen.htm
Abschnitt - § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) wurde ersatzlos gestrichen!
Bremen:
Bremische Verordnung über Garagen und Stellplätze - BremGaVO? vom 12.10.94:
- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen
Hamburg:
GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot
Hessen:
GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot
Link: http://www.hessenrecht.hessen.de/.../GaVO.htm
Mecklemburg-Vorpommern:
GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot
Link: http://www.mv-regierung.de/laris/daten/2130/1/5/2130-1-5-lv0.htm
Niedersachsen:
GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot
Link: http://www.hannover.ihk.de/pdf/030811GaragenVO.pdf
Nordrhein-Westfalen:
GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Link: http://www.aknw.de/.../Garagenverordnung.pdf
(Quelle: Architektenkammer NRW)
(alte Link: http://www.aknw.de/service/landnrw/Garagenverordnung.pdf )
Rheinland-Pfalz:
GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Link: http://www.jvh-online.de/acrobat-dateien/garagenverordnung.pdf
Saarland:
Garagenverordnung - GarVO? vom 30.08.76:
- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen
Sachsen:
SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot
Link: ...
Sachsen-Anhalt:
GaVO vom 15. Mai 1997: kein Abstellverbot
Link: http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/gav.htm
Schleswig-Holstein:
GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot
Link: http://193.101.67.34/landesrecht/2130-2-30.htm
Thüringen:
ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot
Link: http://...architekten-thueringen.org/.../thuergarvo.pdf
(sonstige Quellen: http://www.esbs.de/download.html )
Was muß der Garagen-/Parkhaus-Besitzer tun, damit das Verbotsschild entfernt werden kann?
Hierzu ein aktueller Hinweis vom DVFG zu diesen Rahmenbedingungen:
"... So erhielten wir nach einer Veröffentlichung zu diesem Thema den Hinweis von der Bauaufsichtsbehörden, dass bei einer erteilten Baugenehmigung, die ein Verbot erhält (unabhängig ob gesetzlich gefordert oder nicht) das Schild nicht ohne formale Änderung der Baugenehmigung entfernt werden sollte um rechtl. Probleme zu vermeiden. D.h. ein einfacher formloser Antrag bei der Baubehörde zur Änderung in diesem Punkt mit Hinweis auf die Sachlage genügt und das Schild kann weg. Es geht hier also nicht um Sicherheitstechnik sondern um formale juristische Abläufe, die der Betreiber einer privaten Garage gehalten ist einzuhalten. Ist dieser Punkt in der Baugenehmigung gar nicht erst enthalten und ein Schild trotzdem angebracht, kann es natürlich ohne weiteres abgenommen werden.
Da die Garagen wiederkehrend geprüft werden, könnte der Betreiber diesen Punkt sicher auch hierbei über die prüfende Stelle klären lassen."
näheres hierzu: sh. Re: Änderung der Baugenehmigung (25.3.04)
im übrigen habe ich die erwähnten Schilder bis jetzt immer ignoriert, angesprochen wurde ich auch noch nie.
Gruß
mivork
Parken in Tiefgaragen
Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken
Die Garagenverordnung wurde am 30.11.1993 novelliert, damit ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.
Die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelungen
Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden. Dabei muß jedoch daruf hin gewiesen werden das jeder Betreiber einer Tiefgarage
ein sog. Hausrecht hat, er kann also ausschließen das z.B. keine Opel oder Mercedes oder auch Autogasfahrzeuge seine Garange benutzen dürfen. Das trifft aber nicht bei öffentlichen Anlage die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen zu.
Bundesland Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO
Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer
- MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot
Baden-Würtemberg
GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot
Bayern
GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot
Berlin
GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot
- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austrendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann, z.B. durch Absauganlagen
- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen
Brandenburg
BbGSTV vom 12.10.94:
- § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder)
Bremen
BremGaVO vom 12.10.94:
- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen
Hamburg
GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot
Hessen
GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot
Mecklemburg-Vorpommern
GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot
Niedersachsen
GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot
Nordrhein-Westfalen
GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Rheinland-Pfalz
GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Saarland
GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot
- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen
Sachsen
SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot
Sachsen-Anhalt
GarAnordnung: kein Abstellverbot
Schleswig-Holstein
GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot
Thüringen
ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot
Der Gestzgeber hat dabei berücksichtigt das Fahrzeuge mit Flüssiggasantriebe heute ebenso sicher sind wie andere Fahrzeuge.
Der Hinweis sei erlaubt das zwischenzeitlich wohl alle Tiefgaragen mit Absaugsystemen ausgestattet sind, wer will da sonst noch parken.
Persönliche Anmerkung. Ich habe schon sehr viele Berichte in den Zeitungen und Fernsehen gesehen wo Häuser die mit Erdgas betrieben worden sind , leider, in die Luft geflogen sind. Jedoch noch niemals in Zusammenhang mit Flüssiggas.
Tach auch
UFrank
Moin,
Ein gesetzliches Verbot gibt es NICHT mehr. Darauf kann und darf sich somit kein Parkhaus, keine Tiefgarage mehr berufen.
Öffentliche und komunale Parkhäuser sind sogar gehalten diese Schilder zu entfernen.
Bei privaten Parkhäusern GILT dieses Verbot über das Hausrecht, da jeder Vertragspartner sich seine Vertragspartner frei aussuchen darf. Spricht ein privater Betreiber ein Verbot aus, so gilt dieses und kann auch durchgesetzt werden. Das heißt im konkreten Fall, Einfahrverbot, Hausverbot, entfernen des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeugeigners. Einfaches ignorieren dieses Schildes KANN also in einer bösen Überraschung ändern. (Egal wie widersinnig dieses Verbot stellenweise ist !)
Die Gründe für so ein Verbot sind dabei egal. Einige Versicherungen verbieten das Einfahren nach wievor in Ihren Policen und ansonsten gefällt dem Betreiber vielleicht die Idee nicht.
Wenn man Dauerparker ist, lohnt es sich jedoch, anzufragen, denn in vielen Fällen wurde das Schild einfach nicht entfernt, aus oben genannten baurechtlichen Gründen. Sobald Interesse da ist, wird die Einfahrt oftmals erlaubt, da auch heute noch nicht alle privaten Betreiber diese Änderung bewußt wahrnehmen.
..im Prinzip darfst Du in jede Tiefgarage (s.o.)!
..wenn alte Schilder noch stehen, den Betreiber auffordern diese zu entfernen. Habe ich in meiner Tiefgarage veranlaßt. Mußte erst durch die Hauseigentümerversammlung abgenickt werden.
...Vorsicht bei neueren Tiefgaragen mit neuem Schild - hier gilt das Hausrecht - da darfst Du "offiziell" nicht mit einem LPG/CNG Auto rein. Hier in Heidelberg gibt es eine neue Tiefgarage mit Verbot für druckgasbetriebene Fahrzeuge. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dies liege daran, dass bei einer Begehung mit TÜV/Bauaufsicht festgestellt wurde, das die Belüftung so ungünstig in den unteren Stockwerken ausfällt, dass ein Verbot notwendig sei.
Grüße Thomas
.... als wenn Gas betriebene Fahrzeuge ständig in Tiefgaragen Gas "verlieren" würden. Ohne Worte !!!
übrigens,
mir ist da nebenbei was aufgefallen:
Ich weiss nicht wie es euch geht, aber diese ominösen Schilder von wegen "Einfahrverbot für Druckgasbetriebene Fahrzeuge" habe ich früher nie wahrgenommen. Seit mein Auto mit LPG fährt und ich auf dieses Einfahrverbot aufmerksam wurde, da sind sie mir plötzlich aufgefallen. Oder ist irgend jemandem von euch ein dokumentierter Fall bekannt, wo einem solchen Autofahrer die Einfahrt tatsächlich verweigert wurde bzw. sein Fahrzeug aus der Garage entfernt wurde ????
Oder machen wir uns am Ende die Köppe heiß zu einer Frage die sich überhaupt nict stellt, weil sich niemand mit dem Thema beschäftigt (außer uns cleveren Burschen, die mit Gas fahren) ??
Was interessiert mich z.B. als Gasfahrer die KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge !!!
Wie ist eure Meinung ?
Gruß
mivork
Hallo :)
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Info´s habe ich im Autogasforum nicht gefunden. Finde mich da nicht so zurecht...
Was mir auffällt ist folgendes: Wir bezeichnen die LPG Fahrzeuge immer als Flüssiggas betriebene.
Bei unserer deutschen Korinthenkakerei kann ich mir vorstellen dass Druckgas betriebene Fahrzeuge etwas anderes seien könnten, bsp Erdgas betriebene, oder?? Na ja, vielleicht reicht die Argumentationskette einen unwissenden zu täuschen.
Zitat:
Wenn man Dauerparker ist, lohnt es sich jedoch, anzufragen, denn in vielen Fällen wurde das Schild einfach nicht entfernt, aus oben genannten baurechtlichen Gründen. Sobald Interesse da ist, wird die Einfahrt oftmals erlaubt, da auch heute noch nicht alle privaten Betreiber diese Änderung bewußt wahrnehmen.
Werde mal vorsichtig nachfragen.
Gruss Jörg
Moin,
Mit Druckgas ist jede Form von Kraftstoffspeicherung gemeint, die unter Druck erfolgt. Entweder durch Kompression von Gas (CNG/Erdgas) oder durch Flüssighaltung durch Lagerung unter erhöhtem Druck (LPG/Flüssiggas).
Im Gegensatz dazu die Lagerung von Benzin unter atmosphärischem Druck.
Das HEUTZUTAGE das Risiko eines Gasverlustes verhältnismäßig GERING ist, bestreitet keiner, deshalb ist das Gesetz ja auch geändert worden.
MFG Kester