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Mit LPG ins Parkhaus?

Themenstarteram 29. Juli 2004 um 0:49

Hallo Zusammen :)

O.K., ich hab´s irgendwo gelesen. Irgend ein Gesetz wurde so geändert damit man mit LPG betriebene Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren kann.

Was aber, wenn vor dem Parkhaus ein grosses Schild steht:

EINFAHRT FÜR DRUCKGASBETRIEBENE FAHRZEUGE VERBOTEN

Darf man da trotzdem hineinfahren, oder macht man sich strafbar?

Was, wenn der Parkhauswächter den Einfüllstutzen sieht und einem aus dem Parkhaus verweist? Gesetzestext vor die Nase halten und weggehen?

Gruss Jörg

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12 Antworten

Das kommt aufs Bundesland an. In manchen ist es immer gestattet, dann gelten die Schilder nicht, in manchen liegt es im Ermessen des Garagenbetreibers.

Parken mit Autogas

 

Tach,

du kannst mit einem gasbetriebenen Fahrazeug in der Tiefgarage parken.

Es gibt manche öffentlichen Parkhäuser, da hängen noch alte Verbotsschilder.(Parken kein Problem)

Jedoch kann ein privater Betreiber eines Parkhauses ein Verbotsschild anbringen. (Hausrecht)

Weitere Infos unter:

www.autogasforum.de

 

Ich gib Gas und bin weg ----}}

Gruss

Ede

am 29. Juli 2004 um 10:06

Re: Mit LPG ins Parkhaus?

 

Zitat:

Original geschrieben von Jörg B.

EINFAHRT FÜR DRUCKGASBETRIEBENE FAHRZEUGE VERBOTEN

Darf man da trotzdem hineinfahren, oder macht man sich strafbar?

Was, wenn der Parkhauswächter den Einfüllstutzen sieht und einem aus dem Parkhaus verweist? Gesetzestext vor die Nase halten und weggehen?

Ich glaube nicht. Ich könnte mir vorstellen das man mit diesem speziellem Fahrzeug im Höchstfall ein Hausverbot erteilt bekommt, falls der Parkhauswächter es wirklich schaffen sollte ein gasbetriebenes Fahrzeug von einem normalen unterscheiden zu können.

Themenstarteram 29. Juli 2004 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Das kommt aufs Bundesland an. In manchen ist es immer gestattet, dann gelten die Schilder nicht, in manchen liegt es im Ermessen des Garagenbetreibers.

Hallo VentoRenner

Weist Du zufällig, wie es in Berlin ist? oder noch besser gibt es eine Liste in welchem Bundesland es wie geregelt ist?

Gruss Jörg

am 29. Juli 2004 um 13:01

Quelle: www.Autogas-Forum.de

5. Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Parkhäusern mit Tiefgaragen parken?

- Deutschland Ja, in den meisten Bundesländern ist dies inzwischen erlaubt. "Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken ! Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig."

Näheres hierzu unter http://www.cargas.de/crash.htm

Hier gibts auch Hinweise zur Sicherheit der Autogasfahrzeuge bei Unfällen. (Ergänzung zur dort aufgeführten Tabelle: In Berlin gibt es inzwischen auch keine Beschränkung mehr für gasbetriebene Fahrzeuge; siehe unten; Stand: 10/2002)

Links zu den Tiefgaragen-Verordnungen:

 

Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer:

MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot

Baden-Würtemberg:

GaVO vom 7.7.1997: kein Abstellverbot

Link: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/dat/dwn/GaVO_07-07-97.pdf (15 Seiten)

Bayern:

GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot

Link: http://www.bauen.bayern.de/vorschriften/gav.pdf

Berlin:

GaVO vom 2.9.98: kein Abstellverbot

geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2001 (GVBl. S. 164)

Link: http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../garagenv.pdf (10 Seiten)

Brandenburg:

BbgGStV vom 12.10.1994(GVBl.II/94 S.948) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.9.2001(GVBL.II/01 S.572)

kein Abstellverbot!

http://www.tga-klima.de/Gesetze/garagen.htm

Abschnitt - § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) wurde ersatzlos gestrichen!

Bremen:

Bremische Verordnung über Garagen und Stellplätze - BremGaVO? vom 12.10.94:

- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

Hamburg:

GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot

Hessen:

GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot

Link: http://www.hessenrecht.hessen.de/.../GaVO.htm

Mecklemburg-Vorpommern:

GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot

Link: http://www.mv-regierung.de/laris/daten/2130/1/5/2130-1-5-lv0.htm

Niedersachsen:

GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot

Link: http://www.hannover.ihk.de/pdf/030811GaragenVO.pdf

Nordrhein-Westfalen:

GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Link: http://www.aknw.de/.../Garagenverordnung.pdf

(Quelle: Architektenkammer NRW)

(alte Link: http://www.aknw.de/service/landnrw/Garagenverordnung.pdf )

Rheinland-Pfalz:

GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Link: http://www.jvh-online.de/acrobat-dateien/garagenverordnung.pdf

Saarland:

Garagenverordnung - GarVO? vom 30.08.76:

- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen

Sachsen:

SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot

Link: ...

Sachsen-Anhalt:

GaVO vom 15. Mai 1997: kein Abstellverbot

Link: http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/gav.htm

Schleswig-Holstein:

GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot

Link: http://193.101.67.34/landesrecht/2130-2-30.htm

Thüringen:

ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot

Link: http://...architekten-thueringen.org/.../thuergarvo.pdf

(sonstige Quellen: http://www.esbs.de/download.html )

Was muß der Garagen-/Parkhaus-Besitzer tun, damit das Verbotsschild entfernt werden kann?

Hierzu ein aktueller Hinweis vom DVFG zu diesen Rahmenbedingungen:

"... So erhielten wir nach einer Veröffentlichung zu diesem Thema den Hinweis von der Bauaufsichtsbehörden, dass bei einer erteilten Baugenehmigung, die ein Verbot erhält (unabhängig ob gesetzlich gefordert oder nicht) das Schild nicht ohne formale Änderung der Baugenehmigung entfernt werden sollte um rechtl. Probleme zu vermeiden. D.h. ein einfacher formloser Antrag bei der Baubehörde zur Änderung in diesem Punkt mit Hinweis auf die Sachlage genügt und das Schild kann weg. Es geht hier also nicht um Sicherheitstechnik sondern um formale juristische Abläufe, die der Betreiber einer privaten Garage gehalten ist einzuhalten. Ist dieser Punkt in der Baugenehmigung gar nicht erst enthalten und ein Schild trotzdem angebracht, kann es natürlich ohne weiteres abgenommen werden.

Da die Garagen wiederkehrend geprüft werden, könnte der Betreiber diesen Punkt sicher auch hierbei über die prüfende Stelle klären lassen."

näheres hierzu: sh. Re: Änderung der Baugenehmigung (25.3.04)

 

im übrigen habe ich die erwähnten Schilder bis jetzt immer ignoriert, angesprochen wurde ich auch noch nie.

Gruß

mivork

Parken in Tiefgaragen

 

Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken

Die Garagenverordnung wurde am 30.11.1993 novelliert, damit ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.

Die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelungen

Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden. Dabei muß jedoch daruf hin gewiesen werden das jeder Betreiber einer Tiefgarage

ein sog. Hausrecht hat, er kann also ausschließen das z.B. keine Opel oder Mercedes oder auch Autogasfahrzeuge seine Garange benutzen dürfen. Das trifft aber nicht bei öffentlichen Anlage die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen zu.

Bundesland Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO

Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer

- MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot

 

Baden-Würtemberg

GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot

 

Bayern

GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot

 

Berlin

GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot

- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austrendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann, z.B. durch Absauganlagen

- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

 

Brandenburg

BbGSTV vom 12.10.94:

- § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder)

Bremen

BremGaVO vom 12.10.94:

- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

 

Hamburg

GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot

 

Hessen

GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot

 

Mecklemburg-Vorpommern

GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot

 

Niedersachsen

GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot

 

Nordrhein-Westfalen

GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

 

Rheinland-Pfalz

GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

 

Saarland

GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot

- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen

 

Sachsen

SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot

 

Sachsen-Anhalt

GarAnordnung: kein Abstellverbot

 

Schleswig-Holstein

GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot

 

Thüringen

ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot

 

Der Gestzgeber hat dabei berücksichtigt das Fahrzeuge mit Flüssiggasantriebe heute ebenso sicher sind wie andere Fahrzeuge.

Der Hinweis sei erlaubt das zwischenzeitlich wohl alle Tiefgaragen mit Absaugsystemen ausgestattet sind, wer will da sonst noch parken.

Persönliche Anmerkung. Ich habe schon sehr viele Berichte in den Zeitungen und Fernsehen gesehen wo Häuser die mit Erdgas betrieben worden sind , leider, in die Luft geflogen sind. Jedoch noch niemals in Zusammenhang mit Flüssiggas.

Tach auch

UFrank

Moin,

Ein gesetzliches Verbot gibt es NICHT mehr. Darauf kann und darf sich somit kein Parkhaus, keine Tiefgarage mehr berufen.

Öffentliche und komunale Parkhäuser sind sogar gehalten diese Schilder zu entfernen.

Bei privaten Parkhäusern GILT dieses Verbot über das Hausrecht, da jeder Vertragspartner sich seine Vertragspartner frei aussuchen darf. Spricht ein privater Betreiber ein Verbot aus, so gilt dieses und kann auch durchgesetzt werden. Das heißt im konkreten Fall, Einfahrverbot, Hausverbot, entfernen des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeugeigners. Einfaches ignorieren dieses Schildes KANN also in einer bösen Überraschung ändern. (Egal wie widersinnig dieses Verbot stellenweise ist !)

Die Gründe für so ein Verbot sind dabei egal. Einige Versicherungen verbieten das Einfahren nach wievor in Ihren Policen und ansonsten gefällt dem Betreiber vielleicht die Idee nicht.

Wenn man Dauerparker ist, lohnt es sich jedoch, anzufragen, denn in vielen Fällen wurde das Schild einfach nicht entfernt, aus oben genannten baurechtlichen Gründen. Sobald Interesse da ist, wird die Einfahrt oftmals erlaubt, da auch heute noch nicht alle privaten Betreiber diese Änderung bewußt wahrnehmen.

..im Prinzip darfst Du in jede Tiefgarage (s.o.)!

..wenn alte Schilder noch stehen, den Betreiber auffordern diese zu entfernen. Habe ich in meiner Tiefgarage veranlaßt. Mußte erst durch die Hauseigentümerversammlung abgenickt werden.

...Vorsicht bei neueren Tiefgaragen mit neuem Schild - hier gilt das Hausrecht - da darfst Du "offiziell" nicht mit einem LPG/CNG Auto rein. Hier in Heidelberg gibt es eine neue Tiefgarage mit Verbot für druckgasbetriebene Fahrzeuge. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dies liege daran, dass bei einer Begehung mit TÜV/Bauaufsicht festgestellt wurde, das die Belüftung so ungünstig in den unteren Stockwerken ausfällt, dass ein Verbot notwendig sei.

Grüße Thomas

am 29. Juli 2004 um 15:45

.... als wenn Gas betriebene Fahrzeuge ständig in Tiefgaragen Gas "verlieren" würden. Ohne Worte !!!

am 29. Juli 2004 um 16:12

übrigens,

mir ist da nebenbei was aufgefallen:

Ich weiss nicht wie es euch geht, aber diese ominösen Schilder von wegen "Einfahrverbot für Druckgasbetriebene Fahrzeuge" habe ich früher nie wahrgenommen. Seit mein Auto mit LPG fährt und ich auf dieses Einfahrverbot aufmerksam wurde, da sind sie mir plötzlich aufgefallen. Oder ist irgend jemandem von euch ein dokumentierter Fall bekannt, wo einem solchen Autofahrer die Einfahrt tatsächlich verweigert wurde bzw. sein Fahrzeug aus der Garage entfernt wurde ????

Oder machen wir uns am Ende die Köppe heiß zu einer Frage die sich überhaupt nict stellt, weil sich niemand mit dem Thema beschäftigt (außer uns cleveren Burschen, die mit Gas fahren) ??

Was interessiert mich z.B. als Gasfahrer die KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge !!!

Wie ist eure Meinung ?

Gruß

mivork

Themenstarteram 29. Juli 2004 um 21:47

Hallo :)

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Die Info´s habe ich im Autogasforum nicht gefunden. Finde mich da nicht so zurecht...

 

Was mir auffällt ist folgendes: Wir bezeichnen die LPG Fahrzeuge immer als Flüssiggas betriebene.

Bei unserer deutschen Korinthenkakerei kann ich mir vorstellen dass Druckgas betriebene Fahrzeuge etwas anderes seien könnten, bsp Erdgas betriebene, oder?? Na ja, vielleicht reicht die Argumentationskette einen unwissenden zu täuschen.

Zitat:

Wenn man Dauerparker ist, lohnt es sich jedoch, anzufragen, denn in vielen Fällen wurde das Schild einfach nicht entfernt, aus oben genannten baurechtlichen Gründen. Sobald Interesse da ist, wird die Einfahrt oftmals erlaubt, da auch heute noch nicht alle privaten Betreiber diese Änderung bewußt wahrnehmen.

Werde mal vorsichtig nachfragen.

Gruss Jörg

Moin,

Mit Druckgas ist jede Form von Kraftstoffspeicherung gemeint, die unter Druck erfolgt. Entweder durch Kompression von Gas (CNG/Erdgas) oder durch Flüssighaltung durch Lagerung unter erhöhtem Druck (LPG/Flüssiggas).

Im Gegensatz dazu die Lagerung von Benzin unter atmosphärischem Druck.

Das HEUTZUTAGE das Risiko eines Gasverlustes verhältnismäßig GERING ist, bestreitet keiner, deshalb ist das Gesetz ja auch geändert worden.

MFG Kester

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