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Mit der Klasse C einen Traktor fahren (Schnellläufer)

Themenstarteram 22. November 2010 um 21:32

Hallo,habe da mal eine frage was mit der Führerscheinklasse BE und C erlaubt ist.Darf man damit einen großen Trecker fahren der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hat ? Mit Anbau Geräten ist auf jedenfall erlaubt,doch wie sieht es mit Anhängern aus ?

Gilt dann auch die Zulässige gesamt Masse des Anhängers muss unter der leer Masse des Zugfahrzeugs sein ?

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10 Antworten

Also: Wenn auf deinem Führerschein die Klasse "T" mit eingeschlossen ist was ja bei C der Fall sein sollte darfst du einen Schlepper ohne Gewichtsbegrenzung Fahren (geht nur noch nach Km/h)

Dieser darf bis zu 60km/h Höchstgeschwindighkeit laufen(auch etwas schneller aber darf nicht mehr als 60km/h eingetragen sein) Hinten dran darfst du alles anhängen was unter den zulässigen Maßen bleibt. Sprich einen Ein, Zwei oder Dreiachser/ Tandem Tridem etc.... Gesamtgewicht darf 40Tonnen natürlich nicht überschreiten. auch zwei Zweiachser oder einer und ein Tandem sind zugelassen!

Fährt der Schlepper gewerblich,(Schwarzes Nummernschild) muss eigentlich ein Fahrtenschreiber verbaut und genutzt werden, ist aber meißt ne Grauzone da die meisten Schlepper Grünes Kennzeichen haben...

 

Fährst du damit in der Landwirtschaft darf dein Anhänger sogar bis zu 3,0m Breite haben!

 

Beachten musst du außerdem die zulässige höchstgeschwindigkeit der Anhänger(oft nur 25km/h weil dann Tüv frei...) das wird inzwischen gelegentlich kontrolliert! Anhängen darfst du die, aber eben nicht schneller fahren als zugelassen;) bzw. nicht erwischen lassen triffts besser:)

 

 

Um's zu vereinfachen: was willste denn konkret fahren?

 

Mit leermasse usw. ist Egal WENN du den "T" hast! T ist mit max 60km/h und 40Tonnen definiert sowie sämtliche Sondergerätschaften der Land und Forstwirtschaft. Aber auf Autobahn darste nicht wenn nicht mindestens 62km/h eingrtragen sind und dann darfst mit dem "T" nimmer fahren

Zitat:

Original geschrieben von Jones1507

Also: Wenn auf deinem Führerschein die Klasse "T" mit eingeschlossen ist was ja bei C der Fall sein sollte...

....aber nunmal nicht der fall ist!

Themenstarteram 22. November 2010 um 22:48

Soweit eigendlich alles ok,aber.....

hab gerade nochmal nachgeschaut,folgende Klassen sind eingetragen.

B, M, L, S,BE,C,C1,

Somit dürfte man zb.

Lkw Lg 7,5 Tonnen zGg 15 Tonnen

Anhänger 3,5 Tonnen Lg zGg 6,5 Tonnen.

Wäre erlaubt,da ja Klasse C und BE .

Diese Kombination wäre bei einem Traktor allerdings Schwierig,da die zGg Masse des Anhängers garantiert immer höher ist als der Traktor selbst ?

Lieg ich da richtig mit meinen berechnungen.!?

 

Ein ganz schöner blödsin,wenn man z.b einen zusatz Schein hat für einen Kranwagen der dann fast 40 Tonnen wiegt,dürfte man diesen bewegen mit der Klasse C,aber keinen Trecker der vieleicht gerade mal 10 Tonnen wiegt,nur weil es ein Anhänger gespann ist.

Dass in der Klasse C die Klasse T nicht mit drin ist, stimmt schon so. T gibts als "Geschenk" nur bei der Klasse CE.

 

Was aber noch ganz interessant ist: Wer die alte Klasse 3 bze. C1E besitzt, der kann seinen Führerschein mit T erweitern lassen, wenn er in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist. Hat mein Dad so gemacht, da er schonmal bei nem Bekannten mit nem Bauernhof aushilft.

Wenn man allerdings für nen Lohnunternehmer fährt, braucht man für die grossen Schlepper die Klasse CE, mit allem was dazu gehört (Fahrtenschreiber, evtl. BKF-Quali).

Hallo,

das man für den alten 3er noch den T bekommt, ist meist der Unwissenheit der Führerscheinstelle zu verdanken, der Anspruch darauf ist aber nicht gegeben, da der alte 3er nur den 4er mit einschließt, was eigentlich dem Führerschein der neuen Klasse L entspricht. Es stimmt , das da noch meist die Führerscheinstellen auf T erweitern, fragt sich aber wie lange noch. Wer aber schon umgeschrieben hat, bei dem könnte der Nachweis auf dem Bestand der alten Führerscheinklassen schon etwas schwieriger werden. Nur, wie schon erwähnt, beim CE ist der T automatisch mit enthalten. Ich hole mir diese Info aus folgender Seite:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Nur mal so zur Info und habe das als Lesezeichen mir abgelegt.

Nordjoe

Themenstarteram 24. November 2010 um 12:27

Letztendlich ist es trotzdem alles Geld macherei,vorralem die aufteilung der Lkw Führerscheine,um einen Sattelzug fahren zu dürfen muss man allein für die Fahrerlaubniß 4 Prüfungen absolvieren,hinzu kommt das es mit enormen kosten verbunden ist.

Und wie schon erwähnt,mit dem C darf einen Lkw fahren der 30 Tonnen wiegt,aber keinen Anhänger,oder einen Traktor mit Anhänger,das ist doch bescheuert.Ich gehe davon aus das der C zb nicht die Klasse BE mit einschließt,somit darf man dann einen Schweren Lkw fahren mit festen aufbau,aber nicht mit seinem eigenen Pkw mit nem Tandem Anhänger dran,da fällt einen nichts mehr zu ein.Genau wie der C1,ist doch schwachsinn,wenn man schon überlegt was der kostet,da kann man doch gleich den C machen.

Alles ein durcheinander und Abzockerei,die frage ist nur wozu das alles dient,der Verkehrsicherheit auf jedenfall nicht,im Radio hört man jeden Tag mehrmals von Lkw unfällen.Auch bei den Busfahrer geht es streng zu,und da passiert immer noch so viel,solche sachen kann man damit nicht eindämmen.

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

Letztendlich ist es trotzdem alles Geld macherei,vorralem die aufteilung der Lkw Führerscheine,um einen Sattelzug fahren zu dürfen muss man allein für die Fahrerlaubniß 4 Prüfungen absolvieren,hinzu kommt das es mit enormen kosten verbunden ist.

Wieso 4 Prüfungen???

1 x Theorieprüfung und

1 x praktische Prüfung Klasse C und

1 x praktische Prüfung Klasse CE

dann darfst du einen Sattelzug fahren, halt nicht gewerbsmäßig, dann brauchst du noch die Grundqualifikation aber das hat ja nichts mit dem Führerschein zu tun.

Der Führerschein kostet soviel wie vorher auch, es kommt halt noch die Grundqualifikation mit ca. 2500 Euro dazu, also Gesamtkosten ca. 5000 bis 6000 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

Und wie schon erwähnt,mit dem C darf einen Lkw fahren der 30 Tonnen wiegt,aber keinen Anhänger,oder einen Traktor mit Anhänger,das ist doch bescheuert.Ich gehe davon aus das der C zb nicht die Klasse BE mit einschließt,somit darf man dann einen Schweren Lkw fahren mit festen aufbau,aber nicht mit seinem eigenen Pkw mit nem Tandem Anhänger dran,da fällt einen nichts mehr zu ein.

Darfst du doch: Anhänger bis 750 kg zGm sind zulässig.

Wer ein Solofahrzeug fahren kann, kann noch lange keinen Anhänger rückwärts schieben...

außerdem darfst du doch einen Tandemachser-Anhänger mit Klasse B mitführen, er muß nur innerhalb der Gewichtsgrenzen sein, die Achsenzahl spielt keine Rolle

zGm Anhänger nicht größer als Leermasse ziehendes Fahrzeug und Summe der zGm Anhänger und Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t dann noch Klasse B.

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

Genau wie der C1,ist doch schwachsinn,wenn man schon überlegt was der kostet,da kann man doch gleich den C machen.

Warum ? Der C1 ist um Klassen günstiger als der C.

Besser ist nätürlich schon, wenn man gleich den C macht, ca. 50 % mehr Kosten als der C1, aber wenn man den C nicht braucht und nur 7,5t fahren möchte?

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

Alles ein durcheinander und Abzockerei,die frage ist nur wozu das alles dient,der Verkehrsicherheit auf jedenfall nicht,im Radio hört man jeden Tag mehrmals von Lkw unfällen.Auch bei den Busfahrer geht es streng zu,und da passiert immer noch so viel,solche sachen kann man damit nicht eindämmen.

Was hat die Ausbildung mit dem was danach kommt zu tun?

Die Fahrschüler lernen die Lenk- und Ruhezeiten wie sie richtig sind und in der Praxis sieht das dann oft ganz anders aus...

Ganz zu schweigen von Themen wie Geschwindigkeit und Abstand.

Oder fährst du noch genau so wie in der Fahrschule bei Klasse B gelernt?

Ansonsten findest du die Einteilung der Führerscheinklassen hier:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

 

Themenstarteram 25. November 2010 um 17:29

Zitat:

Wieso 4 Prüfungen???

1 x Theorieprüfung und

1 x praktische Prüfung Klasse C und

1 x praktische Prüfung Klasse CE

dann darfst du einen Sattelzug fahren, halt nicht gewerbsmäßig, dann brauchst du noch die Grundqualifikation aber das hat ja nichts mit dem Führerschein zu tun.

Der Führerschein kostet soviel wie vorher auch, es kommt halt noch die mit ca. 2500 Euro dazu, also Gesamtkosten ca. 5000 bis 6000 Euro.

Na ok das wird dann wohl so sein,doch wie es denn z.b,man möchte erst den C machen,und 1 1/2 Jahre später nochmal den CE ? Dann wird man die Theorie doch nochmal machen müssen,oder ?

Zu der Grundqualifikation muss ich allerdings sagen,das ist wirklich eine gute sache,da man dort wirklich was lernt,und vorallem sieht man noch sehr viele Collegen die bei sachen wie Ladungssicherung wirklich unwissen sind.Habe die Lernbücher noch hier liegen, und dort steht wirklich einiges drinn was man wissen muss um den Job sicher zu meistern.Daher benutze ich es auch immer noch, und schaue immer mal wieder rein wenn ich etwas nicht weis,denn selbst nach der Prüfung ist man noch lange kein Profi und kann sich alles merken.

 

Zitat:

Darfst du doch: Anhänger bis 750 kg zGm sind zulässig.

Wer ein Solofahrzeug fahren kann, kann noch lange keinen Anhänger rückwärts schieben...

außerdem darfst du doch einen Tandemachser-Anhänger mit Klasse B mitführen, er muß nur innerhalb der Gewichtsgrenzen sein, die Achsenzahl spielt keine Rolle

 

zGm Anhänger nicht größer als Leermasse ziehendes Fahrzeug und Summe der zGm Anhänger und Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t dann noch Klasse B.

Nun ja das sehe ich etwas anders,wenn ich mit einem 12 Tonner Rückwärts an einer engen Rampe fahren kann,dann auch mit einem Pkw mit Tandem Anhänger,diesen kann man ja nun nicht mit einem Sattelzug vergleichen,oder einen Hänger Zug.

Zitat:

Warum ? Der C1 ist um Klassen günstiger als der C.

Besser ist nätürlich schon, wenn man gleich den C macht, ca. 50 % mehr Kosten als der C1, aber wenn man den C nicht braucht und nur 7,5t fahren möchte?

Ja gut wenn man nur einen 7,5er fahren will,dann ok.Aber das kann man sich nicht aussuchen,was ist wenn der Chef plötzlich auf 12 Tonner umsteigen will,oder man sucht einen neuen Job und es sind nur Angebote über 7,5 Tonner,da ist man dann nicht so vielseitig,das sehe ich dann im gewissen sinne als nachteil.

 

Zitat:

Was hat die Ausbildung mit dem was danach kommt zu tun?

Die Fahrschüler lernen die Lenk- und Ruhezeiten wie sie richtig sind und in der Praxis sieht das dann oft ganz anders aus...

Ganz zu schweigen von Themen wie Geschwindigkeit und Abstand.

Oder fährst du noch genau so wie in der Fahrschule bei Klasse B gelernt?

Ansonsten findest du die Einteilung der Führerscheinklassen hier:

Das ist richtig,keiner fährt mehr wie in der Fahrschule,diese ist ja da um zu lernen,danach baut jeder sein eigenen Fahrstil auf.

Ich meine es aber so,und zwar früher durfte man jeden Anhänger hinters Auto machen,und mit dem Pkw Schein einen 7,5er fahren,und selbst da noch einen großen Anhänger dahinter,und wenn man den 2er hatte,dürfte man alles fahren,ab 7,5 Tonnen bis 40.Und auch da hätten die Fahrschüler mehr erlernen können was eben zu führen eines Kraftfahrzeug dazu gehört,dazu braucht man doch nicht diese aufteilung.Das einzige was für mich zu sicherheit beiträgt,ist die Grund Quali,der rest ist Geldmacherei.

Hallo

Ich wollte mal fragen ob ich it meinem Luxemburger Führerschein mit meinem Traktor auch nach Deutschland fahren darf, weil ich könnte dort günstig einen Wald Kaufen.

Traktor:

Fendt 513

bis 50km/h angemeldet als industrieller Traktor

Meine Fs Klassen:

A,B+E, C1+E(gabs eim D mit dazu) D+E, F1,F2,F3 (landwirtschaftlicher, industrieller Traktor und Arbeitsmaschine ab 18 Jahren keine bescränkungen) T und L wie in Deutschland gibts nicht bei uns.

Jetzt hoffe ich mal dass mein FS in D gilt, sonst wär ich schon oft illegal unterwegs gewesen.

Gruß Lex

Hallo Lex,

ich gehe mal davon aus, das Du das darfst, vermutlich weiß das nichtmal die Polizei. Meine Erklärung ist folgende: Der Führerschein der Klasse T ist für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in D, in wie weit der Grenzüberschreitend gilt, müßte man abklären, aber für die hiesige Polizei gilt vermutlich das Nummernschild aus Luxemburg nicht so, wie das grüne Nummernschild in D und alles was nicht Land- und forstwirtschaftlich ist, dazu gehören auch Speditionen z.B. die für die Landwirtschaft mal was fahren, die benötigen C oder nit Anhänger den CE. Wenn Du das genau wissen möchtest, so mußt Du vermutlich wohl bei der Polizei tatsächlich selber mal fragen - welche Antwort die dann geben werden ...............

Nordjoe

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