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Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 12:38

Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

 

Siehe:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt.

Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

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Ich bin mir jetzt wirklich überhaupt nicht mehr sicher, aber ich meine mal irgendwas im TV gesehn zu haben, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nur eine bestimmte Zeit und mit einem Grund (z.Bsp. Verwandtenbesuch) in Deutschland fahren dürfen. Ich weiß es jetzt aber ehrlich nicht mehr genau :confused:

Ich glaub nach spätestens einem halben Jahr muss man das Fahrzeug ummelden.

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 14:21

Laut dem TV-Bericht fährt Der schon länger mit dem Corsa hier rum. Er wurde bei einer Verkehrskontrolle aufgehalten, aber die Polizei mußte Ihn weiterfahren lassen.

am 2. Januar 2007 um 14:32

muß einmal inerhalb von 12 monaten im ausland sein.

aber das wird wieder so ein laberthread (sorry)

bestes beispiel sind die vielen autos mit polnischen kennzeichen, dort wird das auto auf einen onkel oder so zugelassen, und in deutschland wird normal damit gefahren. ersparniss

mein alter mazda ca. 300 euro steuer, und 600 euro versichrung in deutschland, und in polen 80 euro pro jahr insgesammt.

 

für die einen ist es steuerhinterzehung, für die anderen eine grauzone.

was mich mehr interessiert, ist es das man mit solchen umbauten hier fahren darf.

angenommen, hier ist die tönung der scheiben vor der b säule verboten, was ist wenn das auto im ausland zugelassen wird, wo dort der tüv keine so große rolle spielt???

am 2. Januar 2007 um 14:54

Kam doch neulich erst wieder ein Beitrag drüber über den Corsa. Glaube war in der Best of Sendung von AMS. Da haben sie aber gemeint, dass man normalerweise den Wagen nach 3 Monaten ummelden muss.

Mfg Stephan

am 2. Januar 2007 um 15:04

Ich warte auf mein Moped das eine US-Zulassung hat, und kann damit 3Monate mit diesem Kennzeichen hier fahren.

Dafür muss ich eine sogenannte Grenzversicherung abschliessen die dazu gedacht ist das FZG. vom Zoll nachhause zufahren und TÜV draufzumachen.

Wenn du mit festem Wohnsitz in D ein FZG. mit ausländischer Zulassung hier fährst, musst du es nach einer gewissen Zeit auf D zulassen!

Moin,

Da gibt es in der Tat eine europäische "Lücke" ... Grundlegend müßte man das Auto zwar hier anmelden ... aber sobald man innerhalb eines Jahres wenigstens einmal mit dem Fahrzeug im "Heimatland" ist ... gibt es diesbzgl. keine Probleme. (Soll Firmen etc.pp. den Betrieb von Fahrzeugen innerhalb der EU ermöglichen)

Die Fahrzeuge sind in Ihren Heimatländern auch ordentlich versichert ... das Problem können die Deckungssummen sein, die je nach Land in unterschiedlicher Höhe geregelt sind. Bei einem herkömmlichen Unfall gibt es also auch keine Probleme, der einzige der unter Umständen ein Problem bekommen kann ... ist der Versicherungsnehmer.

Ich denke aber durchaus, das der Gesetzgeber dies mal verschärfen wird und die Geschichte deutlich verschärfen und erschweren wird. Was Ich persönlich begrüßen täte.

MFG Kester

Themenstarteram 4. Januar 2007 um 17:30

Ich bin auch dafür. Entweder sind Um-und Anbauten erlaubt oder nicht. Das muß für alle gelten. Wenn die TÜV-Bestimmungen so umgangen werden können ist das in meinen Augen Betrug an den Autofahrern, die sich daran halten und auch noch alle 2Jahre ihre Gebüren zahlen.

Moin,

Naja *fg* Durch die EU-Harmonisierung wird sich da in den meisten EU Ländern eh massiv was ändern und die Geschichte sich eher den deutschen Standards angleichen, als anderen ;)

Also bleibt dann nur noch ein Steuer bzw. Versicherungsvorteil, doch wie gesagt, ich denke das diese Lücke früher oder später auch dicht gemacht wird.

Gruß Kester

In einem Viertel bei uns fahren auch ne ganze Menge Autos mit polnischen Kennzeichen rum. Diese Autos sind alle in Deutschland gekauft worden (siehe Kennzeichenhalter oder Aufkleber hiesiger Autohändler) und dann über Verwandte oder Freunde in Polen zugelassen worden. Man muss mit dieser Methode wohl einiges einsparen können und Verwandte oder Freunde besucht man eh einmal im Jahr...

MfG

in unserer Firma sind alle Nutzfahrzeuge mit französischem Kennzeichen zugelassen.

Wir benutzen u.a. einen Bulldog, der hat ein Hydraulischen Bremskreis, welcher so niemals in D eine Zulassung bekommen würde. Und ich glaube nicht, das damit irgend jemand jemals nach F fahren würde.

Muß also irgendwas geben damit das klappt. :confused:

 

Aber, ka

 

mfg

am 5. Januar 2007 um 23:17

wie soll man das ja auch beweisen ob man im ausland war, oder nicht?? ich glaube kaum ein nachbar weis ob der wagen mal für ein paar stunden in polen war.

 

also zulassung in polen lohnt sich, dort zahlt man keine steuer wie hier weil es dort mit dem benzin abgeführt wird. versicherung kostet bei 100% ca. 180 euro pro jahr, mein onkel ist mittlerweile auf glaube ich unter 40%, und jetzt könnt ihr euch ausrechnen was man so für nen wagen zahlt. ich glaube er ist besitzer von mittlerweile 6 oder 7 autos.

am 6. Januar 2007 um 0:01

Lange Rede kurzer Sinn...

 

...machen würde es eh keine von Uns.

Des Geldes wegen, oder weil man zu feige ist, oder nicht die nötigen Verbindungen ins Ausland hat um dort ein KFZ anmelden zu können (Wohnsitz)

Ergo, überflüssig !!!

 

Allzeit gute Fahrt

am 6. Januar 2007 um 13:08

Hier der Bericht von Auto, Motor & Sport mit einem Kommentar zum Rechtlichen von einem Anwalt. (ca bei Minute 2:30)

http://www.youtube.com/watch?v=0_zN0-tff70

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