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Mit altem Kennzeichen weiterfahren

Themenstarteram 1. März 2010 um 15:45

Hallo,

ab heute brauchen ja die fuffies alle ein neues kennzeichen... dieses jahr ist grün dran.

was ich aber heute auf den straßen gesehen habe macht mich stutzig, die fahren alle noch mit dem alten kennzeichen(blau) rum. 2 leute mit nem grünen habe ich gesehen.

ich habe extra gestern nach dem arbeiten (kurz vor 0:00 uhr) den roller extra von der straße geholt und am haus versteckt das ihn keiner sieht das das kennzeichen abgelaufen ist^^

 

ist das bei euch in der gegend genau so? oder sind dort alle vorbildlich unterwegs?

mMn sollte die polizei da mal was machen... sonst sind die doch auch so gut in wegelagerei:D stellt euch vor es passiert was. jmd fährt ein kind an oder ähnliches... dann ist das geschrei wieder groß.

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Einmal Werbung reicht wohl nicht???

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Auf einen Nenner kommen tun wir beide hier nicht, da geb ich dir recht.

Aber hier einfach Urteile hinschreiben, wohl wissend dass die hier keiner rechergiert, find ich gut.

Aber damit mal alle wissen wie du hier argumentierst, greif ich die mal auf.

Um mal zu zeigen mit was du hier argumentierst geb ich mal die Inhaltliche Kurzinfo zum Urteil

BGH VersR 1977, 418; VersR 1979, 956 zum gebrauch eines KFZ zählt das Be- und Entladen

BGH NZV 1989, 110 zum Gebrauch zählt die Durchführung von Reperatur und Wartungsarbeiten - z.B. Schweißarbeiten

LG Düsseldorf, VersR 2001, 1018 auch die Beseitigung von Hindernissen, um die Fahrt fortsetzen zu können ist der Gebrauch eines KFZ

OLG Hamm VersR 1992, 1475 = NJW-RR 1993, 994 ebenso das Verschieben von anderen Fahrzeugen um Ein- oder Ausparken zu können

Urteile von BGH oder Oberlandesgericht lesen sich toll, aber im Internet suchen kann ich auch. Argumentier weiter so unsachlich. Erklär doch mal mit was du hier das Parken ausschließen möchtest.

Gruß Frank

 

am 28. Februar 2018 um 16:42

also ohne würde ich nie fahren ,aber mir ist heute passiert das nach 2mal anhalten meine Vespa nicht mehr ansprang ,Akku ok und da habe ich sie bis morgen auf die seite gestellt wo man Fahrräder hinstellen kann Ps Nummerschild hab ich schon

Ich glaube das interessiert die nach acht Jahren nicht mehr.;):D

am 2. März 2018 um 9:02

2018 ist es Blau! Wer nach dem 1. März weiterhin mit dem alten schwarzen Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtschutz und macht sich darüber hinaus strafbar. Bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt in der Nachhaftungszeit zwar die Versicherung und danach die Verkehrsopferhilfe den Schaden des Opfers, jedoch nimmt der Versicherer den Unfallverursacher in Regress und holt sich das Geld zurück. Übrigens, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum muss sich nicht bewegen, auch wenn es nur vor der Haustür auf dem Bürgersteig steht.

Die Preise unterscheiden sich mit bis zu 450% sehr starkt Werbung entfernt - twindance/MT-Moderation wichtiger sind jedoch die Bedingungen. Wenn der Versicherer den Einwand der groben Fahrlässigkeit anbringt, ist man im Schadenfall selbst schnell Selbstzahler.

Einmal Werbung reicht wohl nicht???

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