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Mercedes weigert mir das Altteil zurückzugeben

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 10. Januar 2017 um 9:59

Hallo,

Ich hatte ein Problem mit meinem Navi Display gehabt und habe es bei Mercedes austauschen lassen. Man hat ein nagelneues Command Display eingebaut. Nun weigern sie mir das alte Display zurück zu geben. Ich müsste 130 Euro zahlen wenn ich es haben will. Angeblich habe ich ein Rabatt in Höhe dieser bekommen allerdings steht nichts auf der Rechnung, dass ich so ein Rabatt bekommen habe.

Habt jemand vielleicht Erfahrung in so einer Angelegenheit?

Danke & Gruß

Sami

Beste Antwort im Thema

Kein Wunder das Deutsche Gerichte überlastet sind.

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Wieviel hast denn für die ganze Reparatur zahlen müssen?

Hi,

wenn du die Rechnung selbst bezahlst, bist du auch der Eigentümer von den Altteilen. Die Behauptung von Mercedes kannst du ja selbst überprüfen, wenn du einfach beim Teiledienst mit der Teilenummer (steht auf der Rechnung) nach dem Preis fragst. Am besten bei einem anderen Händler.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber oft verdienen sich die Mechaniker ein Zubrot durch den Verkauf der Altteile.

Zitat:

@Nipo schrieb am 10. Januar 2017 um 11:09:16 Uhr:

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber oft verdienen sich die Mechaniker ein Zubrot durch den Verkauf der Altteile.

Also das ist schon eine wilde Unterstellung. Hast du das schonmal erlebt oder woher kommt die Behauptung?

zum Topic:

War es denn eine Garantie-Reparatur? Falls ja, dann ist die Werkstatt verpflichtet das Teil an Daimler zu Prüfungszwecken zurückzuschicken. Man will ja rausfinden woher der Fehler kam und was man dagegen tun kann.

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 10:32

Hallo ResoXD,

Es war keine Garantie-Reparatur. Ich habe ganz normal bezahlt. Der Typ am Empfang meinte ich habe um die 15% Rabatt auf die Arbeit (altes ausbauen und neues einbauen) bekommen. Dass ich ein Rabatt bekommen habe, weil die das Altteil behalten dürfen, hat er nicht gesagt. Und mal abgesehen davon, so ein Rabatt würde klar und deutlich auf der Rechnung ausgewiesen oder? Ich gehe nachher hin und sonst schalte meinen Anwalt ein.

Das altteil gehört zu 100% dir ohne wenn und aber. Du bist der Eigentümer. Da würde ich auch zum Anwalt gehen. Ich hätte die Rechnung nicht bezahlt wenn die mit mir das abgezogen hätten.

Kein Wunder das Deutsche Gerichte überlastet sind.

Was hat das mit Überlastung zu tun? Wenn man im Recht ist.

handelt es sich bei dem Neu-Teil vielleicht um ein so genanntes Austausch-Teil?

Das gibt es auch recht gerne, da wird dann das Altteil wieder aufbereitet und weiterverwendet wenn möglich...

mfg

Peter

Zitat:

@hiiiilfe schrieb am 10. Januar 2017 um 11:32:01 Uhr:

Hallo ResoXD,

Es war keine Garantie-Reparatur. Ich habe ganz normal bezahlt. Der Typ am Empfang meinte ich habe um die 15% Rabatt auf die Arbeit (altes ausbauen und neues einbauen) bekommen. Dass ich ein Rabatt bekommen habe, weil die das Altteil behalten dürfen, hat er nicht gesagt. Und mal abgesehen davon, so ein Rabatt würde klar und deutlich auf der Rechnung ausgewiesen oder? Ich gehe nachher hin und sonst schalte meinen Anwalt ein.

Wenn sich die Rabattposition auf die reine Arbeitszeit und nicht auf das Ersatzteil beziehen sollte, kann die Argumentation der Werkstatt schon mal nicht stimmen.

Im Übrigen sollten auf der Rechnung Arbeitslohn und Teilekosten gesondert ausgewiesen sein, es sei denn, man hat einen Paketpreis vereinbart. Dagegen spricht aber der Hinweis, dass nur der Lohnkostenanteil rabattiert wurde.

Falls nur ein Tausch "Aufbereitet gegen Alt" (wie oft bei Motoren oder Getrieben) vorgesehen war, müsste dies vorher mitgeteilt worden sein und vor allem hinterher anhand der Preise nachvollziehbar sein. Es gibt ja auch Fälle (Diebstahl), in denen nur das Neuteil eingebaut wurde.

Selbstverständlich gehört das Altteil dem Fahrzeugeigentümer, dem es überlassen bleiben muss, die Notwendigkeit des Austauschs anhand des Teil zu prüfen/ prüfen zu lassen oder sich dieses Teil aus welchen Gründen auch immer zurückzulegen.

Vorm seitenlangen Lamentieren erstmal die Reparaturbedingungen der Werkstatt aushändigen lassen und nachschauen, was da drin steht.

 

Danach kann man sich dann aufregen oder eben den Schwanz wieder einziehen.

 

Und vorm Aufregen und Ausheulen bei Motor-Talk hätte man auch erstmal beim Freundlichen nach dem Teil fragen können.

Würde mal beim Händler mit Rechtsanwalt drohen , mal schauen wie reagiert wird..................

Bei 130 € musst erstmal Anwalt finden ................

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 10. Januar 2017 um 13:02:09 Uhr:

Vorm seitenlangen Lamentieren erstmal die Reparaturbedingungen der Werkstatt aushändigen lassen und nachschauen, was da drin steht.

Danach kann man sich dann aufregen oder eben den Schwanz wieder einziehen.

Und vorm Aufregen und Ausheulen bei Motor-Talk hätte man auch erstmal beim Freundlichen nach dem Teil fragen können.

Selbst wenn - was ich bezweifle - in den Reparaturbedingungen stehen sollte, dass alle ausgebauten Teile automatisch in das Eigentum der Werkstatt übergehen, wäre diese Bedingung gegenüber einem Verbraucher nichtig.

Im Übrigen lese ich den Themenstart so, dass bereits nach dem Teil gefragt wurde, denn erst daraus ergab sich ja die Ablehnung und daraus die hiesige Frage, welche sich für mich weder nach Aufregung und schon gar nicht nach Ausheulen liest.

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 10. Januar 2017 um 13:04:58 Uhr:

Würde mal beim Händler mit Rechtsanwalt drohen , mal schauen wie reagiert wird..................

Warum immer direkt der RA rausgeholt werden muss. Es wäre vielleicht hilfreich, sich ruhig mit dem Inhaber oder Geschäftsführer zu unterhalten. Der oder die werden schon wissen, was ihnen gehört und was nicht. Vor allem sollten sie wissen oder nachlesen können, was in § 246 StGB steht.

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