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hallo liebe community,
kann mir jemand sagen welche sofortigen Meldepflichten gegenüber wem, nach "in Betrieb nehmen" eines Unternehmens, zu veranlassen sind? Und welche Meldefristen gelten?
Danke für Infos!
Mfg |
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für mich liest sich das so, als hättest Du einen Taxi- oder Mietwagenbetrieb ohne behördliche Genehmigung in Betrieb genommen.
Gruss Deden
Ich glaube du meinst alles was nach der Konzessionsvergabe kommt.
Die meisten Anmeldungen laufen automatisch durch die Gewerbeanmeldung. Bei der BG musst du dich allein anmelden. Ich glaube innerhalb von 3 Monaten.
Na und RV und KK natuerlich.
www.taxi-kw.de
1xdanke für die Antwort..
Was ist mit RV und KK gemeint?
@Deden Nein ich habe die Prüfung vor mir und war mir bei dieser Frage nicht sicher.
Aber du hast wohl sonst nichts zu tun gehabt
Mfg
Reisender
RV = Rentenversicherung KK = Krankenkasse. RV ist für Dich als Unternehmer freiwillig, KK ist pflicht. Du kannst Dich entweder erstmal freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichern oder privat versichern, je nach dem, was für Dich besser ist.
MFG Sven
1xBrillenträger ;)
Meldepflichten für den Unternehmer
Ich würde dir doch zu einem Buch raten... z.B. Bidinger BOKraft Kommentar und "Der Taxi und Mietwagenunternehmer in der Praxis" aus dem Vogel Verlag...
Die Aussagen, die hier z.B. zum Thema Eigenkapital getroffen wurden sind bestenfalls unrichtig!
1xWenn Du einen Fahrer beschäftigen willst, muss dieser sofort sozialversicherungsmäßig gemeldet werden. egal ob aushilfe oder festangestellt. Dazu benötigst du die sozielversicherungsnummer sowie die persönlichen daten des zukünftigen Fahrers.
@mointschais
Eine Unternehmerprüfung hast Du aber abgelegt?
Bei Deiner Fragestellung habe ich ernsthafte Zweifel.