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Meine Q ist geklaut und steht zur Fahndung aus

Audi Q7 1 (4L)
Themenstarteram 5. Februar 2013 um 15:01

Hallo,Leute ich richte mich hier mit einer frage weil ich ratlos bin.habe gerade von der Polizei erfahren das meine Q Dich im November gekauft habe europaweit zur Fahndung aussteht weil sie geklaut gemeldet ist.

Dr Händler von dem ich sie gekauft habe wusste da angeblich auch nix davon,er habe das Auto auch nur angekauft.

Was soll ich nun tun,ins Ausland darf ich nicht mehr da sie direkt beschlagnahmt werden kann.hier habe ich einen Schein von der Polizei das das auto überprüft worden ist und ich es vorerst behalten darf.

Vieleicht hat jemand einen Rat was ich tun soll.

MfG Patrick

Beste Antwort im Thema

und wer beim Rumänen ein Auto kauft, dem ist auch nicht mehr zu helfen!

 

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Wie heißt der Händler denn, Atalay Üzümlük?? Sorry, aber bei einem renomierten Händler kannst du nicht gewesen sein, denn der würde sicher keine geklauten Autos verhökern;).

Davon mal ab, weiß einer, wo ich meine Kuh klauen lassen kann?? Diese Karre kotzt mich so dermaßen an.........:rolleyes:

Gruß und viel Glück, wäre ja richtig scheixe, wenn du drauf hängen bleibst;)

Borstel

bald hoffentlich ohne Kuh

Na so doll sieht das aber nicht aus....wenn der Europaweit zur Fahnung ausgeschrieben ist müsste der auch in Deutschland einkassiert werden.

Die Rechte des "letzten" Käufers sind da nicht besonders gesichert! Musst mal bei Google nach dem Fall "Mercedes 500 K Roadster" suchen. Da ging es um einen Oldtimer....der letzte "Käufer, bzw. der Händler" sind da nicht so gut weggekommen.

Ab zum Anwalt und nicht Warten. Zur Rückabwicklung Auffordern und hoffen, dass Du das Geld wiederbekommst. Sonst ist bald Beides weg - Auto und Geld, bzw. einen Anspruch auf Geld gegen einen Händler der geklaute Autos verkauft. Was der Anspruch wohl wert ist???

am 5. Februar 2013 um 17:15

Frag doch mal bei "Bauer sucht Kuh" bzw. RTL du Knaller.

Zitat:

Original geschrieben von borstelnator

Wie heißt der Händler denn, Atalay Üzümlük?? Sorry, aber bei einem renomierten Händler kannst du nicht gewesen sein, denn der würde sicher keine geklauten Autos verhökern;).

Davon mal ab, weiß einer, wo ich meine Kuh klauen lassen kann?? Diese Karre kotzt mich so dermaßen an.........:rolleyes:

Gruß und viel Glück, wäre ja richtig scheixe, wenn du drauf hängen bleibst;)

Borstel

bald hoffentlich ohne Kuh

am 5. Februar 2013 um 18:47

Wieso denn das, was hat er?

 

Zitat:

Original geschrieben von borstelnator

Wie heißt der Händler denn, Atalay Üzümlük?? Sorry, aber bei einem renomierten Händler kannst du nicht gewesen sein, denn der würde sicher keine geklauten Autos verhökern;).

Davon mal ab, weiß einer, wo ich meine Kuh klauen lassen kann?? Diese Karre kotzt mich so dermaßen an.........:rolleyes:

Gruß und viel Glück, wäre ja richtig scheixe, wenn du drauf hängen bleibst;)

Borstel

bald hoffentlich ohne Kuh

Zitat:

Original geschrieben von autotunner7777

 

Wieso denn das, was hat er?

Offensichtlich endlich eine Nachfolger-Entscheidung getroffen?

Zukünftiger Fahrer mit Hut?

Sorry... Beitrag im falschen Thema

Wer vom Diebstahl nichts wusste, hat ebenfalls kein Eigentum am Kfz erworben, denn § 935 BGB regelt, dass man an abghanden gekommenden Sachen kein Eigentum gutgläubig erwerben kann. 

Sofort Rückabwicklung des Kaufs, ggf Anzeige gegen den Händler wegen arglistiger Täuschung!

Wagen darf auch in D nicht weiter genutzt werden!

Kein klardenkender Polizist wird das erlauben!!

Gruß

Rolf

am 6. Februar 2013 um 23:11

Was ist das hier für eine Geschichte?

Ich glaube dem Themenstarter kein Wort.

Wenn ein Fahrzeug international zur Fahndung ausgeschrieben ist, dann wird die Bude beschlagnahmt und dem Geschädigten bzw. dessen Versicherung übergeben. Aber ganz bestimmt darf ihn nicht der "unrechtmäßige" 3. oder 4. Besitzer behalten. Also was soll diese Quatschgeschichte hier? Willst Du uns erheitern?

Falsch.

Der Unterschied besteht darin ob das Fahrzeug gestohlen oder unterschlagen wurde. Liegt ein Diebstahl vor, kann man kein Eigentum an der Sache erlangen. Wurde das Fahrzeug unterschlagen kann durchaus bei einem gutgläubigen Erwerb das Fahrzeug im Besitz des derzeitgen Eigentümers verbleiben.

Das Problem für den derzeitgen Besitzer dürfte folgendes sein:

Bei jeder Fahrt ins Ausland kann das Fz. sicher / beschlagnahmt werden.

Beim Verbringen des Fz. zu einem Audihändler wird er jedesmal Probleme bekommen, da das Fz. auch bei Audi im System als gestohlen einliegt. In der Regel verweigert der Händler dann den Service oder eine Ersatzteilbestellung und es erfolgt automatisch eine Meldung über die Werkssicherheit an die Polizei.

 

Wenn das Fz. gestohlen ist muß der ankaufende / verkaufende Händler ja evtl. gefälschte Papiere erhalten haben. Da der Themenstarter aber angibt, das er von der Polizei eine Bescheinigung erhalten hat, dass das Fz. derzeit weiterhin in seinem Besitz bleiben darf, wird also bei der Polizei ein entsprechendes Ermittlungsverfahren laufen.Vermutlich wurde dem Themenstarter mit dem Erhalt der Bescheinigung ein Weiterveräußerungsverbot erteilt. Sollte er das Fz. also weiterverkaufen, macht er sich selbst strafbar.

 

Gruß

 

 

 

am 7. Februar 2013 um 9:20

Erstens spricht der Themenstarter selbst von " geklaut".

Und 2. ist es völlig unwichtig ob das Fz. gestohlen oder Unterschlagen wurde. Bei beiden erlangte er den Besitz unrechtmäßig, auch wenn er vermeintlich durch Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises einen rechtmäßigen Besitz erwarb. In beiden Fällen wird das Fz beschlagnahmt.

SecD.

 

Das ist falsch. Bei einer Unterschlagung oder einem betrügerisches Erlangen durch den - Vorbesitzer - kannst du an diesem Fz. Eigentum erwerben. Es wird nicht und ist nicht zu beschlagnahmen wenn der Käufer einen gutgläubigen Erwerb nachweisen kann. Solltest du das wieder nicht glauben schau mal ins BGB.

Fahrzeuge werden im SIS-System immer als abhandengekommen ausgeschrieben. Wie es zustande gekommen ist erfährt man erst später. Ein offizieller audi Händler kann ihm den Wagen nicht verkauft haben. Dieser hätte anhand seines Systems und der FIN gemerkt dass es sich um ein gestohlenes Fz. handelt.Also wird es ein freier Händler gewesen sein.

Hallo,

Ich habe einen Mandanten, der ist Honda-Händler, und hat von einer Frau aus Berlin einen gebrauchten Honda Civic angekauft und diesen über seine Firma als gebrauchten wieder weiter veräußert.

Leider hat dann später die Polizei festgestellt, dass in dem Honda Civic ein gestohlener Motor war.

Der Händler musste das ganze Fahrzeug wieder zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten.

Die Frau aus Berlin ist leider nicht mehr auffindbar. Also blieb der Händler auf dem Fahrzeug sitzen bzw er kann für teures Geld einen Austauschmotor kaufen und einbauen und dann das Fahrzeug wieder verkaufen.

Daher denke ich mal auch wenn der Themenstarter das Fahrzeug bei einem freien Händler erworben hat, so kann er doch das Fahrzeug zurückgeben und seinen Kaufpreis zurückverlangen.

Ich frag mich nur wie er an der Zulassungsstelle vorbei gekommen ist. Wenn die dort die Fahrgestellnummer eingeben, müsste doch auch eine Diebstahlmeldung kommen.

Gruss

Uwe

am 7. Februar 2013 um 23:57

Zitat:

Original geschrieben von q5runner

SecD.

Das ist falsch. Bei einer Unterschlagung oder einem betrügerisches Erlangen durch den - Vorbesitzer - kannst du an diesem Fz. Eigentum erwerben. Es wird nicht und ist nicht zu beschlagnahmen wenn der Käufer einen gutgläubigen Erwerb nachweisen kann. Solltest du das wieder nicht glauben schau mal ins BGB.

Fahrzeuge werden im SIS-System immer als abhandengekommen ausgeschrieben. Wie es zustande gekommen ist erfährt man erst später. Ein offizieller audi Händler kann ihm den Wagen nicht verkauft haben. Dieser hätte anhand seines Systems und der FIN gemerkt dass es sich um ein gestohlenes Fz. handelt.Also wird es ein freier Händler gewesen sein.

Also sowohl im SIS, als auch im Inpol steht der Grund der Fahndung. In beiden Systemen wird dabei zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterschieden.

Z.Bsp. "Abhandengekommen durch Diebstahl" oder "Unterschlagung/Unbefugter Gebrauch".

Es wird bei einer Fahndung immer der genaue Grund ins System eingetragen, egal ob SIS (Schengener Informationssystem) oder Inpol. Zumindest bei den sächsischen Behörden wird so verfahren. Ohne den genauen Grund ist hier keine Eintragung in eines der Fahndungssysteme möglich.

Und in beiden Fällen wird das Fahrzeug zunächst sichergestellt oder beschlagnahmt und nach "intensiver" Prüfung anschließend dem rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt.

Also hätte der Themenstarter...

1. den genauen Grund der Fandungsausschreibung wissen müssen, weil der wurde ihm durch die handelnden Beamte bestimmt mitgeteilt und

2. sagt er ja selber, dass seine Kuh "geklaut" wurde und demnach darf erst recht keine sofortige Herausgabe des Fahrzeugs erfolgen. Auch nicht durch das BGB. Dem steht das höhergewichtete StGB und die StPO entgegen.

Dem Themenstarter bleibt hier maximal der Weg des Zivilprozesses gegen den Verkäufer in Form einer Schadenersatzklage bzw. einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Gegen den Themenstarter spricht auch der Hinweis von Koi_normaler_Q7. Bei der Zulassung hätte auch schon die Zulassungsbehörde stutzig werden müssen.

Ich bleib dabei, klingt mir zu mysteriös und unglaubwürdig

am 24. Februar 2014 um 15:16

so hallo ich habe das problem ....

ich habe mir ein q7 gekauft in frankfurt der war mit exportkennzeichen beschmückt

war eben beim verkehrsamt um es anzumelden ..... habe die mich warten lassen und nach geringer zeit kam die polizei und sagte mir das mein q7 den ich erworben habe in frankreich gestohlen wurde und das alles beschlagnahmt werden muss....

musste papiere,autoschlüssel abgeben ....

wurde alles von der polizei aufgenommen und mir gesagt das ich als geschädigter bin......

jetzt habe ich alle sämtlichen daten die ich vom kauf noch hatte der polizei sofort als email zukommen lassen .....

hatte zumindest screenshots gemacht vom inserat bei mobile..... ob das weiter hilft keine ahnung .....

telefonummer weiter gegeben vom verkäufer .... die eh schon nicht mehr gebraucht wird ......

auf den der Q7 zugelassen war ist wohnhaft in Rumänien ...... denke das er warscheinlich es gefällschten pass hatte..

was ich sagen muss ich habe kein Kaufvertrag .......

aber ich muss zugeben es war nicht zu bemerken also ich hatte brief,schein, beide fahrzeugschlüssel ....

alles was ich brauche .... naja fahrzeug ist wie gesagt beschlagnahmt und ich bleib warscheinlich auf meinen Kosten sitzen .....

ich geh vom versicherungsbetrug aus ..... fahrzeug kasko versichert wurde gestohlen .... alle papiere müssen vorhanden sein aus frankreich ... weil sonst nicht zulassung für export in deutschland möglich .....

 

naja wir werden es sehen...

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