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mein Auto wurde angefahren, Chrysler 300M

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 18:02

Hallo, mein seltener Chrysler 300M wurde parkend von einem rangierenden PKW angefahren, dessen Fahrer sich glücklicherweise bei der Polizei meldete.

 

Das Auto ist EZ 01/99 hat 230tkm gelaufen (HSN TSN 1004 507).

Die Motorhaube ist etwas eingedrückt & verkantet.

Die Frontschürze ist total verformt, vorne eingedrückt und an den Seiten abstehend - Verschraubungen an der rechten Seite am Kotflügel rausgerissen und Kotflügel zerkratzt, ein Scheinwerferglas gebrochen, SWRA abgebrochen, Nebelleuchte funktioniert nicht mehr, Nummernschild zerdrückt und farblich beschädigt.

Ich bin mir trotz der Info in den FAQ 1.3 nicht ganz sicher wie ich fortfahren soll.

Ich kann nicht einschätzen ob es ein Bagatellschaden ist oder eher nicht.

Ich hatte in meinem Leben mit soetwas noch nie zu tun, ich lese überall, wenn sich die gegnerische Versicherung meldet solle man auf keinen Fall deren Gutachter akzeptieren - das geht so einfach?

Welche Rolle spielt denn, dass die Motorhaube schwarz foliert, das Fahrzeug selbst aber original dunkelgrün ist?

Bei den üblichen Gebrauchtteileverwertern steht kein farblich passender Ersatz zur Verfügung.

 

Wenn ein KFZ Sachverständigenbüro in Dortmund folgend wirbt:

"Ein Kfz Sachverständiger aus Dortmund erstellt Ihnen je nach Sachlage als kostenlosen Service entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz Gutachten, für das Sie die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen können."

kann man wohl davon ausgehen, dass man sich um die Bagatellgrenze keinen Kopf machen muss, da der Sachverständige die Kosten tatsächlich übernehmen würde... würdet ihr das Angebot also wahrnehmen?

Das Fahrzeug würde ich wahrscheinlich selbst reparieren wollen - steht mir dann weniger Geld zu?

Einen Mietwagen benötige ich eigentlich nicht, steht mir automatisch eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@menotu schrieb am 10. Dezember 2016 um 15:17:21 Uhr:

Gutachterkosten 755,65 (sooo teuer!?!?!?)

In der Tat das ist extrem! So hoch wäre meine Rechnung bei weitem nicht gewesen.

Zitat:

Abzug Wertverbesserung Lack -46,97

Da hat eine(r) keine Ahnung, was die Wertverbesserung ist, es kann nie ein so krummer Betrag sein.

Zitat:

Nutzungsaufall pro Tag 59,- (= maximal 826,-)

sollte bzw. darf nicht im Gutachten stehen

Zitat:

Repararie ich das Auto eigenmächtig um es wieder verkehrssicher zu machen, ohne Rechnungsnachweise, steht mir welche Summe zu?

1700 - 100 = 1600,- + Nutzungsausfall (mit Tageszeitung zu belegen??)

Kaufe ich mir einen anderen Wagen ist es die selbe Summe?!

Ist meine Rechnung richtig?

absolut korrekt, aber bitte nicht mit einer Tageszeitung belegen, das ist Kindergartenniveau.

 

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Das mit den 14 Tagen würde mich auch interessieren, wie das abläuft. Kann man argumentieren das der jetzige nur noch als teilespender fungiert, evtl. Kurz abmelden wegen der Bestätigung und dann die 829 Kracher einsammeln und gut ist ?

Die 14 tage gibt es ohne wenn und aber, eigentlich kann man das schon als Pauschale bezeichen, irgendetwas um die 30 EUR gibt es generell noch als Aufwandspauschale (Post, Kopien, Telefon etc...), möglicherweise versucht die Versicherung da zu kürzen, dann spätestens zu einem Anwalt, den übrigens auch die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Eigentlich sind das Penauts für die Versicherung..

Das macht dann alles der Anwalt, der überweist dir auch die Summe und übernimmt komplett die Komunikation und Abrechnung mit der Versicherung. Du Te musst dich nur zurücklehnen und das Konto beobachten und dich evtl. im Anschluss beim Anwalt nett bedanken.

Das würde ich dem TE dringend empfehlen, als hier auf irgendwelche Bedenkenträger zu hören und sich den Kopf über Tageszeitungsdaten, Nutzungsausfalltag, Mwst und Gutachterkosten zu zerbrechen... Das ist genau die Taktik die die Versicherung auch fährt um möglichst sowenig wie möglich zu zahlen.;)

Frag einfach mal beim Gutachter nach, die kennen i.d.R. gute Anwälte oder haben ihren "Hausanwalt" gleich griffbereit.

Ich möchte da keine Werbung für die Juristen machen, aber selbst 2x war ich auch schon in der gleichen Situation und es ist easy. Habe meinen Anwalt noch nie persönlich gesehen, lief alles per 5min Telfongespräch, Gutachten und Aktenzeichen der Polizei per E-Mail gesendet, Mandantenvollmacht an Anwalt unterschrieben per Fax und nach 3 Wochen war Geld auf dem Konto, die Anwaltskosten habe ich jeweils nie gesehen das rechnet der direkt/seperat mit der Versicherung ab. Und jedesmal gab es mehr als ich mir mit dem Gutachten vorher errechnet habe ohne mein Zutun.

Ja der Gutachter hat mir einen Anwalt empfohlen. Und ich habe auch schon eine Abtretungserklärung unterzeichnet.

Nebenbei, mit dem Wiederbeschaffungswert bin ich überhaupt nicht zufrieden.

Ich habe ihm Kratzer am Kotflügel gezeigt, Kratzer bis auf die weiße Grundierung, die vorher nicht da waren, man sieht auch genau dass die von der Verschraubung des Stoßfängers stammen... und er schreibt das als Vorschaden auf!

Scheinbar hat er auch komplett ignoriert, dass der Motor vor 20tkm komplett überholt wurde, Stoßdämpfer und Frontscheibe kein Jahr alt sind und das Fzg komplett Leder, PDC und Rückfahrkamera hat, zudem die Facelift Rückleuchten vom 2002er.

Als einzige Sonderausstattung hat er erwähnt: Schiebedach und Fahrersitz elektrisch.

Den Wagen gibts auch mit Stoffsitzen.

Gut, wenn du mit deinem Gutachetr unzufrieden bist, ist das aber eine andere Baustelle, eigentlich rechnen die schon sehr zu deinen Gunsten...

Nimm es mir nicht übel:rolleyes:, ob dein Wagen eine neue WSS, stoßdämpfer oder Motorüberholung bekommen hat interessiert kaum einen, das sind ja dinge die wahrscheinlich eh gemacht werden mussten um das Fahrzeug am laufen zu halten, bzw. verkehrssicher zu halten. Verkaufsanzeigen mit ATM oder Motorüberholung sehe ich eigentlich auch keinen höheren Verkaufwert, dass schreckt viele auch ab.

Ich weiß das eigene Auto ist halt das liebste Kind, aber dein Chrysler ist nun auch nicht der Burner auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Meiner Erfahrung nach kann man mit so einem Schaden noch was von der Versicherung bekommen was man so nie am Markt erlösen würde... Bloß weil da vergleichbare Wagen 1000-2000 EUR im Netz stehen heißt es noch lange nicht das diese Summen auch erziehlt werden. Kenne mich mit Chrysler kaum aus, aber ich denke da tendiert es eher Richtung: Man kann froh sein wenn da überhaupt mal Käufer kommen und ein paar scheine auf den Tisch packen.

@te

Was wäre deiner Meinung nach ein realistischer Wiederbeschaffungswert?

Zitat:

@menotu schrieb am 10. Dezember 2016 um 15:17:21 Uhr:

Gutachterkosten 755,65 (sooo teuer!?!?!?)

In der Tat das ist extrem! So hoch wäre meine Rechnung bei weitem nicht gewesen.

Zitat:

Abzug Wertverbesserung Lack -46,97

Da hat eine(r) keine Ahnung, was die Wertverbesserung ist, es kann nie ein so krummer Betrag sein.

Zitat:

Nutzungsaufall pro Tag 59,- (= maximal 826,-)

sollte bzw. darf nicht im Gutachten stehen

Zitat:

Repararie ich das Auto eigenmächtig um es wieder verkehrssicher zu machen, ohne Rechnungsnachweise, steht mir welche Summe zu?

1700 - 100 = 1600,- + Nutzungsausfall (mit Tageszeitung zu belegen??)

Kaufe ich mir einen anderen Wagen ist es die selbe Summe?!

Ist meine Rechnung richtig?

absolut korrekt, aber bitte nicht mit einer Tageszeitung belegen, das ist Kindergartenniveau.

 

@KSV

Volle Zustimmung !

Zitat:

@J_Novi schrieb am 11. Dezember 2016 um 15:50:50 Uhr:

@te

Was wäre deiner Meinung nach ein realistischer Wiederbeschaffungswert?

2000,-

Zitat:

@menotu schrieb am 11. Dezember 2016 um 21:46:36 Uhr:

Zitat:

@J_Novi schrieb am 11. Dezember 2016 um 15:50:50 Uhr:

@te

Was wäre deiner Meinung nach ein realistischer Wiederbeschaffungswert?

2000,-

menotu schrieb am 05.12.2016:

Der Wert vor dem jetzigen Schaden lag vielleicht so um die 1000 Eur würde ICH meinen. Wo der jetzt liegt - keine Ahnung.

Wenn du kein Ahnung hast- wie du das schon richtig eingeschätzt hast- dann solltest du jetzt nicht im Nachgang versuchen dem Sachverständigen seinen Job zu erklären.

Wieso? Er hat doch recht. Das Gutachten ist eindeutig falsch.

Der Wiederbeschaffungswert ist 700 Euro zu hoch ;)

Ja ist ja schon gut. Ich bin Laie, das wurde ja schon erkannt. Dann hackt mal jetzt ruhig weiter darauf rum.

Mit meiner Milchmädchenrechnung beziehe ich mich darauf, dass im Gutachten halt all das reparierte und doch vorhandene Sonderzeugs nicht festgehalten ist. Rückfahrkamera, PDC, Leder... Und natürlich - auch wenn Reparaturen oft notwendig sind, bei den Angeboten im Netz steht halt nicht bei dass da eine neue Scheibe und neue Stoßdämpfer verbaut sind. Und wenn der Motor aufgrund der Überholung doch trotz der KM etwas interessanter ist als nen anderer, ist das doch ein Mehrwert?! Nicht. Gut aber zumindest Kamera, PDC und Leder?!!!!??? Und deshalb bin ich der Meinung dass da noch 300 Eur draufzupacken sind. Und dann noch das mit dem Kratzer am Kotflügel der VORHER nicht da war.

 

Wo sind die Experten hier? Muss ich echt das Wochenende abwarten um eine einstimmige Klärung um den mir tatsächlich zustehenden Nutzungsaufall zu bekommen...

Der Unfall war am 30.09.

Am 02.12 habe ich davon erfahren, am 05.12. Montags den Gutachter informiert und begutachten lassen.

Am 09.12. Freitags war das Gutachten da. Frühestens am Dienstag den 13.12. kann ich irgendein Ersatzteil hier haben. Das wären jetzt also schon fast die 826,- Euro.... Stimmt das nun oder nicht?

Bei dem Zeitverlauf ist fast damit zu rechnen, daß die Versicherung den Nutzungswillen anzweifelt und deswegen (freiwillig) überhaupt keine Nutzungsausfallentschädigung zahlt...

Zitat:

@menotu schrieb am 11. Dezember 2016 um 23:12:11 Uhr:

 

Wo sind die Experten hier? Muss ich echt das Wochenende abwarten um eine einstimmige Klärung um den mir tatsächlich zustehenden Nutzungsaufall zu bekommen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Dezember 2016 um 09:17:31 Uhr:

Bei dem Zeitverlauf ist fast damit zu rechnen, daß die Versicherung den Nutzungswillen anzweifelt und deswegen (freiwillig) überhaupt keine Nutzungsausfallentschädigung zahlt...

In diesem Urteil des OLG Düsseldorf findet man Alles zum Nutzungsausfall. Es ist quasi ein Lehrbuch für alle Fragen rund um die Nutzungsausfallentschädigung (215 Tage plus 14 Tage Mietwagen…). Weil der Versicherer Alles, aber auch Alles eingewandt hat, um nicht zahlen zu müssen, hat das Gericht Alles, aber auch Alles dazu gesagt.

Na ja, eben nicht.

Hier gehts ja wohl darum, ob ein Nutzungswille des Fahrzeuges vorliegt, wenn man das Auto so lange nicht gesehen hat, dass man erst 8 Wochen später merkt, das überhaupt ein Schaden entstand.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 20:13

Hallo,

weiter oben schrieb ich das Unfall war am 30.09...... das ist ja falsch. Der Unfall war am 30.11. - drei Tage später habe ich das entdeckt.

 

Habe mittlerweile von der Versicherung 1620,- ausgezahlt bekommen. Ich habe mir jetzt auch einen neuen Wagen gekauft und möchte den beschädigten Wagen für 120,- an einen entfernteren Bekannten verkaufen (im Gutachten sind 3 Aufkäufer genannt, der höchste würde 100,- zahlen). Die 20 Euro bekomme ich dann sicher abgezogen, aber mein Anwalt meint, ich bekomme dann noch weitere 600 Euro von der Versicherung (eben die 14 Tage Nutzungsausfall wegen Suche nach Ersatzfahrzeug minus Runterstufung der Gruppe wegen des Alters).

Geht das so klar oder kann die Versicherung dann selbst noch Kaufangebote vorlegen auf die ich eingehen muss?

Mein Anwalt ist etwas kurz gebunden und antwortet mir nicht so eindeutig - habe es telefonisch, per mail und persönlich versucht, aber das ist ein anderes Thema).

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