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Mazda 3 BK - so viele Probleme dass es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist

Mazda 3 1 (BK)
Themenstarteram 17. November 2015 um 16:16

Hallo liebe Community,

ich weiß, das ist ein langer Text aber ich hoffe mir kann jemand helfen und findet die Zeit es zu lesen.

Ich habe vor 1 Jahr und 2 Wochen mein Auto in einem Mazda Autohaus gebraucht gekauft.

Daten:

Mazda 3 BK - Diesel 109 PS, 1,6 CD Sport. 140tkm, Bj 2005

ich hatte mit diesem Auto schon immer viele Probleme (War bereits 7 mal wieder bei dem Autohaus) jedoch habe ich jetzt ein riesiges Problem mit meinem Auto.

Zuerstmal nochmal zu den bisherigen Problemen. Das Auto hatte schon kurz nach Kauf Probleme mit dem Starten, komisch Motorgeräusche sowie ruckeln beim Fahren, konnte sporadisch auf einmal kein Gas mehr geben usw. Jedes mal als ich das Auto in die Reperatur gebracht habe hat er is immer schön geredet "Ha, der läuft ja wie ein Uhrenwerk". Erm- nein, tat er nie. Ich bin immer skeptischer geworden und habe von ihm verlangt beim Fehler auslesen mir alle Fehler zu zeigen, erklären und auszudrücken. Als ich dann in die Werkstatt bin hab ich 5 sekunden auf den Bilfschirm blicken dürfen und dieser hat dann alle Fehler mit dem Kommentar "Uuuups" gelöscht.

Letzte Woche habe ich mir beim ATU neue Winterreifen drauf machen lassen und einen Öl-wechsel beauftragt)

Nachdem ich das Auto geholt habe habe ich bemerkt dass das Auto richtig komisch läuft und dass zuviel Öl im Auto ist. Nachdem das Auto dann vom ADAC sogar abgeschleppt werden musst weil ich es nicht mehr starten kann (Anlasser läuft an aber er packt es nicht) bin ich zu ATU gegangen. Diese waren sehr bereitwillig und haben mir gut geholfen. Aber dann kam der Schreck. Beim Fehler auslesen wurden insgesamt 21 Fehler festgestellt (Von Elektronik, über Ladeluft sowie Abgasturbolader und und und). Also haben wir uns gefragt wie zu viel Öl drin sein konnte obwohl sie die richtige Menge eingefüllt haben. Jetzt kommts: In den letzten Jahren wurden 4 verschiedene Rückrufaktionen bei diesem Modell ausgesprochen, jedoch wurde keine davon ausgeführt. Darunter war eine neue Ölwanne mit größerem Fassungsvermögen, ein neuer Turbolader, neue Steuergerät und das andere weiß ich nicht mehr. Alle Fehler die der ATU feststellen konnten waren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit länger als 2 Wochen (Also noch in Garantieraum). Zudem hat er mir versichert dass die Schäden an diesem Auto mit sehr hoher Warscheinlichkeit weit aus älter und sogar älter als der Kauf des Autos sind.

So, jetzt wollte ich dem Autohändler anrufen aber dann dachte ich mir ich frag erstmal hier nochmal nach worauf ich achten muss, welche Optionen ich nun habe und wie ich da vorgehen muss.

Wielange gibt hat man Anspruch auf diese Rückrufaktionen?

Hätte er mir beim Kauf des Autos nicht sagen müssen dass das Auto an diesen Aktionen nicht teil genommen hat?

 

Ich bin mir zu 10000% sicher dass er genau wusste was mit diesem Auto los war, er hat immer alles schön geredet und als ich immer mehr auf die Schliche gekommen bin was am Auto defekt (Turbolader, Ölpumpe) sein könnte hat er immer schnell davon abgelenkt und gesagt sie würden nichts finden.

Als ich zum beispiel Probleme mit dem Keilriemen und die daran verbundene Geräte hatte (komisches schleifgeräusch) hatte habe ich nach """"Reparatur""" bemerkt dass er einfach nur WD 40 Drauf geklatscht hat um die Geräusche zu mindern. Später stellte ICH fest dass die Lichtmaschine und dessen Lager defekt war und er hat sich total aufgeregt und mir gesagt wieiviel ihn das kostet und dass das ja nicht sein kann...

Als meine Batterie nicht ging hat er diese getausch, 2 wochen später selbe wieder, Batterie getausch, und wieder und wieder ich habe insgesamt 4 Batterien in diesem Auto schon gehabt...

Ich hoffe dass jemand die Zeit finden konnte dies durchzulesen und mir helfen kann, ich kenne mich überhaupt nicht gut mit dem ganzen Rechtlichen aus und wie ich vorgehen soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Telanea

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11 Antworten

Ich kann Dir da leider nur den Rat geben , geh mit diesem Anliegen zu einem Rechtsanwalt der sich damit gut auskennt, Vertragsrecht etc. scheint mir sinnvoller als immer wieder mit der Firma zu reden.

hallo, du willst auf gewährleistung und wandlung hinaus. Beweise wie rechnungen, zeugen etc da,ausdruck vom fehlerspeicher. Rechtsschutz versichert ? Was hat die kiste eigentlich gekostet ? Wieviel gefahren ? Viel glück

Themenstarteram 17. November 2015 um 17:00

Also gekauft habe ich das Auto bei ~122 tkm und momentan hat es 141tkm. also ca. 20tkm

ATU hat mir den Fehlerspeicher ausgelesen und ausgedruckt, jedoch haben sie mir gesagt dass ich bei einem Mazda Autohaus den Fehlerspeicher auslesen lassen soll, da diese dort auch das Datum anzeigen wann der Fehler gespeichert wurde.

Zeugen habe ich mehr als genug. Bei jedem Beusch zur Reparatur hatte ich mindestens 1 Person mitgenommen Zudem habe ich mir diversen Werkstätten über mein Auto gesprochen und anschauen lassen.

Bei der Arbeit habe ich einigen Leuten um ihre Meinung gefragt zu den Problemen diese kennen sie auch. Mein Bruder und meine Freunding haben alle Fehler mitbekommen da ich mit diesen immer Rücksprache bei sowas gehalten habe.

Kaufvertrag vorhanden, jedoch habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Das Auto hat mich 3800 Euro gekostet (Von meinem Lehrlingsgehalt gekauft) und die geschätzten Reparaturkosten von ATU waren bei MINDESTENS 3500 Euro. Jedoch meinte er wenn man das Auto inspiziert wäre man eher bei 4500+

Gibt es hier ein Forum für Rechtsfragen bzw. ein allgemeineres Forum als hier? Da ich so vielleicht mehr Leser erreichen kann und eventuell auch Fachkundige.

Hallo

Ich habe jetzt deine Geschichte durchgelesen und muss sagen, das du hier kein Einzelfall bist. Manche Händler sehen in ihren Kunden unwissende Laien, denen man alles erzählen kann, die glauben es, weil der "Fachmann" das so erzählt.

Dein Fehler war, nicht gleich von Anfang an eine zweite, oder sogar dritte Meinung einzuholen, so wäre das früher erkannt worden, was alles mit der Karre los ist.

Jetzt kann ich dir nur den Rat geben, zu einem Fachanwalt zu gehen, der sich im Vertragsrecht gut auskennt und es möglicherweise schon ohne Gericht erreicht, das du diese Karre zurückgeben kannst.

Es wäre manchmal auch hilfreich, VOR dem KAUF hier über Schwachstellen eines Autos nachzufragen, das hat schon Manchen, gewissen Ärger erspart

hallo, gewährleistung- umkehr war in den ersten 6 monaten. Danach mußt du die beweise antreten. Schau in deinem kaufvertrag ob die gewährleistung 1 oder 2 jahre ist. Wenn nichts anderes beschrieben gelten 2 jahre. Was atu über rep-kosten gesagt hat, interessiert in diesem zusammenhang keinen. Die wollen auch auch nur geld verdienen. War das ein vertragshändler - der verkäufer!

Ansonsten schau mal in der rubrik peugeot nach. Der motor kommt von denen. Dann such dir eine gute werkstatt. Oder vertick die kiste an einen aufkäufer mit dem hinweis im kaufvertrag auf die fehler.

Viel glück

Themenstarteram 18. November 2015 um 16:28

Es war ein Lizenzierter Vertragshändler von Mazda Deutschland.

Das Problem mit der zweiten Meinung ist nur dass ich in der Ausbildung war zu der Zeit und alleine gelebt habe, sprich ich hatte so gut wie kein Geld. Ich habe eine Anfrage beim ADAC gemacht nach diesem Gebrauchtwagencheck, zudem haben die mich schon 2 mal abschleppen müssen mit der Karre (Innerhalb der ersten 6 Monate also vor der Beweisumkehrlast)

Man muss es mal aus meiner Sicht sehen, ich hatte da eine Werkstatt die alles kostenlos macht auf Garantie und ein Schritt in eine andere Werkstatt wäre dann aus meinem Geldbeutel gekommen.

 

Viele Freunde und bekannte sowie Familienmitglieder habe ich die Probleme gezeigt und mir von diesen auch Rat geben lassen, darunter auch ein Kollege der bei ATU arbeitet und mir auch nach heutigem Telefonat zugesichert hat das er sogar unter Eid aussprechen würde dass das Auto bereits einige Mängel nach dem Kauf hatte :D

 

Vielen Dank für euren Rat, ihr seid mir eine große Hilfe!

 

Hat irgendjemand aber eine Ahnung wie das ist wenn ein Vertragshändler ein Auto Verkauft ist er ja verpflichtet das Auto zu kontrollieren. Gehört dazu auch die Kontrolle nach bekannten, konstruktionsbedingten Fahrzeugmängel, welche von Rückrufaktionen hätten beseitigt werden müssen? Ist dieser dann verpflichtet diese durch zu führen oder trägt er die Warnpflicht mir mitzuteilen dass diese nicht durchgeführt worden sind?

 

Ich habe im Internet dazu recherchiert und finde nicht all zu viel außer das hier:

 

Missachtet ein Vertragshändler seine Warnpflicht, haftet er auch für konstruktionsbedingte Fahrzeugmängel. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat kürzlich der ZDK seine Mitglieder hingewiesen (Az. I-22 U 157/08). Demnach ist der Vertragshändler verpflichtet, seinen Kunden zu warnen, wenn unvorhersehbare Gefahren zu erheblichen Fahrzeugschäden führen können. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Hersteller zuvor eine Rückrufaktion nebst Änderung des Wartungsplans durchgeführt hat.

 

Zum aktuellen Stand: Ich habe mich heute in Verbindung mit dem Händler gesetzt und diesen nur gesagt dass ich Probleme (nicht weiter drauf eingegangen, welche) mit dem Auto habe und am Montag habe ich ein Termin. Dort werde ich versuchen auf friedliche Art das Thema zu Schlichten und um Rücknahme oder um Austausch oder zur Not um Reparatur zu bitten. Vielleicht findet sich ja so eine Lösung ansonsten muss ich wirklich den Schritt Richtung Anwalt gehen.

Hallo

Sollte dein Gespräch mit dem Händler nicht zufriedenstellend ausfallen, gibt es auch die Möglichkeit eine Vermittlung durch die Schiedsstelle des Innungsverbandes der Kfz -Innung. Hier kann man im Streitfall außergerichtlich eine Einigung erzielen. Vorausgesetzt ist allerdings, das dieser Betrieb Mitglied dieser Innung ist.

Hier wurden schon manche Streitfälle geschlichtet, so das beide Seiten zufrieden waren. Auf jeden Fall, nicht gleich die "Flinte ins Korn werfen" wie man so schön sagt.

Wünsche ein guten Erfolg bei der Sache.

Themenstarteram 23. November 2015 um 14:36

War heute beim Autohändler, er hat komplett auf Stur gestellt und war überhaupt nicht mehr so freundlich wie sonst immer :D

Er meinte dass ATU nichts wisse, könne und auch nichts zu sagen hätte und das ihn deren Aussagen nicht interessieren würde und hat mir gesagt dass ich ruhig ein Anwalt einschalten könne.

Tja, da ich leider kein Rechtsschutz habe lasse ich es nun bleiben und repariere das Auto nun in einer anderen Werkstatt..

Weiß keine andere Möglichkeit denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, denn so wie er gesagt hat "Von mir aus können wir das auch vor Gericht klären" könnte das ziemlich teuer werden, wenn nicht teurer als das Auto selbst.

Zitat:

@telanea schrieb am 23. November 2015 um 15:36:48 Uhr:

War heute beim Autohändler, er hat komplett auf Stur gestellt und war überhaupt nicht mehr so freundlich wie sonst immer :D

Er meinte dass ATU nichts wisse, könne und auch nichts zu sagen hätte und das ihn deren Aussagen nicht interessieren würde und hat mir gesagt dass ich ruhig ein Anwalt einschalten könne.

Tja, da ich leider kein Rechtsschutz habe lasse ich es nun bleiben und repariere das Auto nun in einer anderen Werkstatt..

Weiß keine andere Möglichkeit denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, denn so wie er gesagt hat "Von mir aus können wir das auch vor Gericht klären" könnte das ziemlich teuer werden, wenn nicht teurer als das Auto selbst.

Hallo

Das ist natürlich ärgerlich. Klar, ohne Rechtsschutz wird es teuer, das würde ich mir auch überlegen. Aber warum nimmst du meinen Rat nicht an, wenn die Werkstatt Mitglied der Kfz - Innung ist, gibt es die Möglichkeit diesen Sachverhalt den Innungsverband vorzutragen und womöglich schaltet die sich ein und es kommt zu einem Vergleich.

Ein Versuch wäre es doch wert, es kostet ja nichts.

Eber es ist deine Entscheidung und dein Geld.

hallo , frag die kfz-innung, ob die schiedsstelle dort dir hilft. Die sind bei der handwerkskammer angesiedelt.

ansonsten such dir eine vernünftige freie werkstatt oder verkauf die kiste. Viel glück

Themenstarteram 23. November 2015 um 16:30

Danke nochmal für den Tipp, habe das fast vergessen. Ja da frage ich nun mal an, habe gerade beschlossen nicht einfach gleich auf zu geben und mal dem ADAC den Sachverhalt geschildert, werde dies dann bei der KFZ- Innung ebenfalls tun.

Vielen Dank nochmals an alle :)

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