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Mangel oder Verschleiß - VW Golf 6 Variant 1.6 TDI DSG-Automatikgetriebe, EZ 05/2011

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 6. September 2015 um 11:02

Hallo zusammen,

ich habe o. g VW mit einer Laufleistung von 164.592 am 20.11.14 in einer Nicht-VW-Werkstatt gekauft (freier Autohändler).

Im Vertrag wurde folgendes vereinbart: Fahrzeug gekauft wie besichtigt und Probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Ausnahme der gesetzlichen Sachmängelhaftung!

Nach nun fast 10.000 km Laufleistung bildeten sich mehrere Öltropfen an der unteren vorderen Bodenabdeckung. Diagnose lt. Vertragswerkstatt VW:

Die Ölpumpe läuft ständig bei Zündung an und drückt das Öl aus der Mechatronik des DSG-Getriebe heraus. Die Mechatronik des DSG-Getriebe muss erneuert werden => Kosten inkl. MWST 1.475€

1. Frage: Ist es möglich im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung eine kostenfreie Reparatur zu verlangen. Voraussetzung ist, dass ein Mangel vorliegen muss und dieser zum Kaufzeitpunkt bestanden haben muss. Da nun 6 Monaten vergangen sind bin ich ja in der Beweisumkehrlast. Handelt es sich hierbei um einen Mangel den man nachweisen kann, dass dieser zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat?

2. Frage: Falls kein Mangel und ein Rechtsanspruch auf Reparatur über den Händler besteht. Wie sieht es mit Kulanzansprüchen über VW aus. 4,5 Jahre altes Auto, Laufleistung nun ca. 174.000 km. Auch wenn schon einige km runter erwarte ich nicht, dass ein Bauteil vom DSG-Getriebe erneut werden muss!

Wäre super wenn ihr mir helfen würdet, da ich nicht weiß wie ich nun vorgehen soll. Das Auto steht derzeit in der Werkstatt und es wird auf Anweisung gewartet. 1.475€ wollt ich erstmal nicht auf meine Kappe nehmen.

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14 Antworten

Die gesetzliche Gewährleistung kann im Vertrag NICHT ausgeschlossen werden, dieser Passus wäre nichtig!

Kläre die Reparaturkosten mit deinen Verkäufer ab!

Ist das Auto Scheckheft gepflegt und am besten noch von VW?

Das Problem mit der Kulanz könnte die hohen Kilometer sein!

Themenstarteram 6. September 2015 um 12:52

Ja die Sachmängelhaftung, also mind. 1 Jahr muss gegeben werden. Allerdings muss es sich ja um einen Mangel handeln. Er kann auch sagen, du bist 10.000 km gefahren das ist für mich normaler Verschleiss.

Ja, Das Auto ist scheckheftgepflegt über VW

@Jubi.. ich lese das so das der Verkäufer jede Gewährleistung ausschliesst __mit Ausnahme__ der ges. Sachmängelhaftung - eben weil er das nicht kann.

Eine Ölundichtigkeit müsste eigentlich im letzen TÜV-Bericht stehen, schau mal dort hinein und vergleiche die Fahrgestellnummer mit deinem Fahrzeug.

Themenstarteram 6. September 2015 um 13:00

Die ölundichtigkeit ist doch erst jetzt im Laufe der 10.000 km enstanden und bezieht sich auf das DSG-Getriebe.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war doch alles okay.

Ich müsste nun wissen, ob dies wie gesagt ein Verschleißteil ist, oder ein Sachmangel.

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Fehler7Defekt schon exestiert hat bzw im Keim angelegt war.

Die Frage die bei der Bewertung immer wieder herangezogen wird ist die: Kann man erwarten, dass ein Auto mit der Laufleistung und dem Alter, solch einen Schaden aufweisen darf!

@andregolfvariant

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre. Wenn in deinem Kaufvertrag keine Kürzung vereinbart wurde greift diese. Leider mußt Du nach 6 Monaten beweisen das dieser Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.

Das kann Ich Dir nicht sagen. Vielleicht eine Werke oder ein Gutachter?

Gruß

GTImops

Welche Farbe hat denn das Öl? Eher hell (also Getriebeöl) oder eher grün oder dunkel (also eher Öl aus der Mechatronik)?

Hast du gesehen wo genau am Getriebe/ an der Mechatronik de Öltropfen waren?

@andregolfvariant

Kunden wie dich sucht jeder Fähnchenhändler!

Wenn ein Ölverlust kein Mangel ist, was ist es dann? Je nachdem wie stark es ölt, bekommst du beim TÜV für solch ein Mangel keine Plakette.

Dein Problem ist jetzt leider, dass der Kauf länger als 6 Monate her ist und du belegen musst, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Dir bleibt jetzt nur ein ruhiges und sachliches Gespräch mit dem Verkäufer, vielleicht will er dir auch in Zukunft wieder mal ein Auto verkaufen.

Aber wenn du selber sagst, dass dieser Mangel beim Kauf nicht vorhanden, wieso sollte der Verkäufer dann für diese Reparatur aufkommen?

die Frage ist doch eigentlich folgende, warum unterschreibt man so einen Kaufvertrag ?

Naja, wenn einem bewusst ist, dass gewisse Stellen im Vertrag nichtig sind, ist das eigentlich kein Problem.

Zitat:

@andregolfvariant schrieb am 6. September 2015 um 15:00:30 Uhr:

Die Frage die bei der Bewertung immer wieder herangezogen wird ist die: Kann man erwarten, dass ein Auto mit der Laufleistung und dem Alter, solch einen Schaden aufweisen darf!

Vollkommen falscher Denkansatz. Wo steht denn wieviel km bedtimmte Bauteile halten müssen?

Richtig, nirgends.

Der Schaden kann bei 10tkm oder bei 170tkm auftreten. In ersteren Fall hilft meist die Herstellergarantie. In deinem Fall nur der Verkäufer.

Eine Garantie hast du vermutlich nicht abgeschlossen? Das gesparte Geld kannste gleich für die Reparatur nehmen.

Kulanz glaube ich nicht. Zu alt und insbesondere zu viele km.

Der Verkäufer wird auch kein Intresse an einer für dich kostengünstigen Lösung haben, warum auch. Dafür war die Gewinnmarge vermutlich zu klein. Das Argument ggf noch ein Auto später mal dort zu kaufen, da lacht jeder Händler.

Der ist froh das er den Golf mit 170tkm und 7Gang DSG los ist.

Einzige Hoffnung, die Ölundichtigkeit bestand schon früher. Tüv Berichte und Service Historie in einer Vw Werkstatt würde ich prüfen, ggf Vorbesitzer ausfindig machen.

Die Realität wird sein, zahlen, ärgern und daraus lernen.

J

Themenstarteram 7. September 2015 um 18:39

Okay, ich kann ja anhand der Fahrgestell-Nr. bei VW anrufen und danach fragen. Da jede Inspektion bei VW gemacht wurde(Firmenfahrzeug) wurde dies ja festgehalten.

Ist dort aber festzustellen, dass es bisher kein Ärger gab mit Ölverlust an der Mechatronik was ist dann?

Dann fehlt mir jedes Argument zu sagen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben muss?

Anrufen ist meist schwierig. Manche Werkstätten tun sich schon schwer wenn man persönlich auftaucht. Versuch macht klug.

Das wirst du jetzt nicht gern lesen, aber wenn da nix drin steht wird es über kurz oder lang auf "Pech gehabt" hinauslaufen.

Das ist jetzt ein schlauer Spruch, aber leider passt er: Mal gewinnt man, mal verliert man. Oder in deinem Fall, mal gewinnt der Verkäufer, mal gewinnt der Käufer.

Ich drück dir dennoch aufrichtig die Daumen!

J

Themenstarteram 7. September 2015 um 19:35

okay, wahrscheinlich wird es wohl wirklich schwierig vom verkäufer einen Anspruch zu erhalten. Aber

über VW Kulanz zu erlangen sollte man probieren. Habe nachstehende Aktion gelesen:

http://www.motor-talk.de/.../...kulanz-auf-dsg-reparatur-t4509213.html

Hier ging es zwar um die Mechatronik. Nur die Ölundichtigkeit führt ja nun auch zu dem Tausch.

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