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Load up! ist ein Nutzfahrzeug?!

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 2. August 2015 um 11:38

Hallo,

wir interessieren uns für den load up!, also der fünftürigen Version mit Ladefläche und Trenngitter statt Rücksitzbank.

Lt. VW Konfigurator ist dies ein Nutzfahrzeug.

Was hat eine Nutzfahrzeugzulassung eigentlich für Konsequenzen? Wir möchten das Fahrzeug ausschließlich privat nutzen.

Versicherung und Steuern werden sich anders berechnen, hat jemand Erfahrung, in welche Richtung das geht?

Besten Dank vorab und Grüße aus Leverkusen,

Uwe

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24 Antworten
am 5. August 2015 um 15:27

Zitat:

@Runner-180-46 schrieb am 2. August 2015 um 13:38:35 Uhr:

Hallo,

wir interessieren uns für den load up!, also der fünftürigen Version mit Ladefläche und Trenngitter statt Rücksitzbank.

Lt. VW Konfigurator ist dies ein Nutzfahrzeug.

Was hat eine Nutzfahrzeugzulassung eigentlich für Konsequenzen? Wir möchten das Fahrzeug ausschließlich privat nutzen.

Versicherung und Steuern werden sich anders berechnen, hat jemand Erfahrung, in welche Richtung das geht?

Besten Dank vorab und Grüße aus Leverkusen,

Uwe

am 5. August 2015 um 15:33

Hallo, witzig wir sind auch aus Leverkusen. Wir haben uns den Load up bestellt und nutzen diesen ausschließlich privat. Laut VW-Händler Rhein Wupper kein Problem. Steuer sind 40 Euro/ Jahr. Versicherung über VW. Haftpflicht und Volllkasko sind bei uns 260 Euro im Jahr fällig. Wir haben den Wagen vor 2 Wochen bestellt. Liefertermin ist voraussichtlich die 41 KW.

Sonnige Grüsse aus Lev,

Baerenpfote

Themenstarteram 5. August 2015 um 18:46

Hallo,

Vielen Dank fürs Feedback. Bei der Versicherung sind dann wahrscheinlich persönliche Schadenfreiheitsrabatte berücksichtigt worden?

Jedenfalls sind die Werte ja absolut günstig, oder zumindest dem kleinen Wagen angemessen.

Bei VW Rhein Wupper stand am Sonntag ein Fahrzeug in der Ausstellung, aber zum Listenpreis, wie ich zuhause festgestellt habe. Darf man nach Verhandlung einen zweistellig-prozentualen Nachlass erwarten?

Viel Spaß mit dem Load up!

Grüße aus Opladen (genau genommen)

Uwe

am 5. August 2015 um 19:11

Zitat:

@Runner-180-46 schrieb am 5. August 2015 um 20:46:59 Uhr:

Bei VW Rhein Wupper stand am Sonntag ein Fahrzeug in der Ausstellung, aber zum Listenpreis, wie ich zuhause festgestellt habe. Darf man nach Verhandlung einen zweistellig-prozentualen Nachlass erwarten?

Bei den gängigen Internethändlern steht er mit ca. 15% Rabatt drin. Das dürfte die Grenze darstellen.

Wir haben unseren Up hier gekauft: www.apl.de

am 1. März 2016 um 10:33

Haben den Load Up gekauft, er ist als LKW angemeldet und laut erstem Steuerbescheid beträgt die Steuer 78,75€/Jahr. Ist das jetzt ein Fehler des Zollamtes oder waren die genannten Steuerbeträge in den oben stehenden Posts falsch? Für die Antwort vielen Dank.

das wird schon stimmen mit der Steuer.

Als LKW wird anders berechnet als ein PKW.

Auch bei der Versicherung gibt es unterschiede. Die Versicherungen gehen davon aus das LKWs mehr Schäden verursachen. Weil eher Gewerblich genutzt.

Kann also teuerer werden als normal.

Oder Strassenverkehrsordnung sollte man genauer hinschauen. Nutzfahrzeuge dürfen zB. Sonntags nicht mit Hänger fahren. Private PKW ja.

Ok greift jetzt eher selten beim up!. Aber auf solche Vorgaben muss man achten.

Daher kann ich es nicht so ganz nachvollziehen ein rein privat genutztes Auto als Nutzfahrzeug anzumelden.

am 1. März 2016 um 11:34

Das war nicht unsere Entscheidung, laut KFZ-Papieren ist der load up nun mal ein LKW, die Zulassungsstelle hat uns gesagt, dass dies nicht zu ändern ist. Wir hatten nicht die Wahl, das Fahrzeug als PKW anzumelden. Ich habe mal beim ADAC angefragt und werde die hoffentlich verbindliche Antwort hier einstellen. Danke sehr.

Bei der Zulassung ist eine Änderung dies auch nicht möglich.

Nur im Vorfeld zusammen mit VW hätte man ein Umschlüsselung machen können.

Hallo,

wir haben 3 Load UP bei uns in der Firma am Start.

Hinsichtlich der Versicherung ist ganz entscheidend ob Werkverkehr, Pizzaservice, Krankenpflegedienst ect. oder gewerblicher Güterverkehr. Die Bandbreite bei der Prämie im Haftpflichtbereich geht von 55-220 € im Monat innerhalb einer Schadensklasse.

LG

Vadder

Zitat:

@Buginithi schrieb am 1. März 2016 um 13:04:49 Uhr:

Bei der Zulassung ist eine Änderung dies auch nicht möglich.

Nur im Vorfeld zusammen mit VW hätte man ein Umschlüsselung machen können.

stimmt so nicht ganz.

ein fahrzeug kann seine eigentschaften im laufe seines lebens ändern (z.B. Massen, Sitzplätze, Motor, und eben auch LKW<->PKW, etwa nach Pickupumbau etc.)

entsprechend kann man auch das ganze umschreiben lassen. Dazu würde ich mal bei dekra, tüv und co nachfragen, oder erstmal bei der zulassungsstelle, was sie haben möchten, vlt bekommt man ja von VW benötigte papiere...

ksotet natülich, aber spart schonmal 30€ steuern jährlich ;-)

am 8. März 2016 um 22:26

So, hab mich jetzt ein bisschen schlau gemacht. Grundsätzlich kann der up sowohl als LKW als auch als PKW zugelassen werden. Dies ist auch nachträglich zu ändern. Hierfür ist dann ein TÜV-Gutachten notwendig (das ohne Problem zu bekommen ist, kostet eben ein wenig). Als PKW kostet der up ca. 40 € weniger Steuer im Jahr, allerdings wäre meine Versicherung ca. 150 € teurer! Einen LKW versichern aber nicht alle Versicherungen, hier einfach googeln. Für mich als Privatmensch, der den up auch nur privat fährt, ist die LKW-Zulassung also dennoch lohnend, ich spare ca. 100 € im Jahr (Steuer etwas teurer, aber eben Versicherung deutlich billiger). Thema für mich deshab erledigt, Danke für die Antworten.

@regensburg68

Bist Du dann mit diesem Wagen auf Autobahnen auch mautpflichtig und unterliegst dem Wochenendfahrverbot?

Gruß,

tottesy

Wohl kaum weil beides erst ab 7,5t greift.

Sorry, wohl noch nicht ganz wach gewesen.

Gruß,

tottesy

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