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LKW privat fahren (Umzug) und ein paar andere Fragen.

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 9:18

Hallo, vielleicht kann mir hier wer helfen;Ich möchte mir einen 7,5 Tonner mieten, um am Wochenende einen Möbeltransport durchzuführen.

1. Darf ich den Sonntags bewegen?

2. Brauche ich als nicht gewerblicher Transport eine Tachoscheibe/Fahrerkarte?

3. Habe 1,5 Jahre den Klasse C Schein, reicht das den Vermietungen, um mir einen LKW zu vermieten?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Da der umzug ne defintive privat fahrt ist braucht man KEINE fahrerkarte.

Der vermietfirma wird das auch höchstwarscheinlich auch total egal sein ob du mit oder ohne karte fährst, teilweise wollen die nicht mal einen führerschein sehen.

Ich würde aber drauf achen das, das digitale kontrollgerät auf OUT steht, dann ist alles bestens.

Einstellen kannst du das indem du die runde navigationstaste rechts am gerät so lange hoch oder runter drückst bis da steht "menü funktion aufrufen" mit OK bestätigen, dann wieder mit den navigationstasten so lange den punkt "eingabe fahrzeug" suchen wieder mit OK bestätigen und dann kommt gleich der punkt "OUT" dort einfach "OUT beginn" bestätigen und das menü wieder verlassen.

Gruss

Maik

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zu punkt 1: Soviel ich weis sind fahrzeuge die nicht schwerer sind als 7,5 tonnen vom sonntagsfahrverbot befreit.Ist das gleiche wie sattelzugmaschinen ohne auflieger.(sehe ich immer sonntags fahren)

zu 2: Hab in meiner alten firma irgend einen schreiben dabei gehabt das das fahrzeug im umkreis von 50 km luftlinie um den firmensitz vom führen eines kontollgerätes befreit ist.(Haben nie scheibe drinnen gehabt wenn sie gefahren sind)

Könnte also wenn du in den bereich drinnen bist glück haben.(ich persönlich würde aber zur ssicherheit doch ne scheibe einlegen wenn welche vorhanden sind)

zu 3: denk mal es ist egal wie lange du den führerschein hast solange er für die klasse geeignet und noch gültig ist.

Zu 1 Ja

Zu 2 nein

Zu 3 JA 

Die Umzugswagen Vermiet Station deines Vertrauens kann dir diese Fragen am besten beantworten.

Selbst wenn du das nicht brauchst, kann es trotzdem sein, dass die Vermiet Firma das trotzdem haben will, sprich Fahrerkarte oder Tachoscheibe. :)

Themenstarteram 13. Januar 2011 um 10:40

Zu der Fahrerkarte; da die Vermietungen eventuell LKW mit dem neueren Kontrollgerät haben, muss ich extra allein dafür ne Fahrerkarte holen? Fahre sonst nur LKW in der Feuerwehr, daher habe ich keine Karte.

kann man für den einen tag nicht nen ausdruck machen?ansonsten weis ich auch nicht weiter

Da der umzug ne defintive privat fahrt ist braucht man KEINE fahrerkarte.

Der vermietfirma wird das auch höchstwarscheinlich auch total egal sein ob du mit oder ohne karte fährst, teilweise wollen die nicht mal einen führerschein sehen.

Ich würde aber drauf achen das, das digitale kontrollgerät auf OUT steht, dann ist alles bestens.

Einstellen kannst du das indem du die runde navigationstaste rechts am gerät so lange hoch oder runter drückst bis da steht "menü funktion aufrufen" mit OK bestätigen, dann wieder mit den navigationstasten so lange den punkt "eingabe fahrzeug" suchen wieder mit OK bestätigen und dann kommt gleich der punkt "OUT" dort einfach "OUT beginn" bestätigen und das menü wieder verlassen.

Gruss

Maik

VO EG 561/2006

Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr

mit folgenden Fahrzeugen:

...

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen

Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur

nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

 

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

 

Also keine Fahrerkarte oder Tachoscheibe nötig, wie von Maik 380

beschrieben auf "out of scope" stellen und gut isses...

 

Und:

 

StVO

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

...

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

 

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

 

Die Fahrpraxis oder wie lange jemand den Führerschein hat, interessiert den Vermieter nicht.

Kann mir aber nicht vorstellen, daß es heute noch einen Vermieter gibt, der sich den Führerschein nicht zeigen läßt...

am 15. Januar 2011 um 11:14

Hab mir vor 1 jahr nen 7,49to geholt bei ner Berliner Umzugsfirma und habe die nur gefragt wegen Fahrerkarte.

Sie hat mich angeguckt wie nen Auto und hat dann nur gefragt ob ich gegnen Geld (also Gewerblich) fahre (nö ist nen Privater)

Dann brauchst du auch keine Karte.:)

Das einzigste was sie zu meckern hatte, ihr hat nicht wirklich gefallen das ich schon den 4 Führerschein hatte :D

 

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

 

ich schon den 4 Führerschein hatte 

was ist ein "Viererschein" ?

Die letzten 3 7.5 Tonner die ich gemietet hatte besaßen nichtmal ein EG Kontrollgerät(Baujahr 2009-2010). Es kann also gutmöglich sein das DU da dir überhaupt keinen Streß machen musst.

Na gut, also man braucht keine Fahrerkarte da Privatfahrt.

Aber wie sieht es bei Leuten aus, die so eine Karte haben, müssen die diese denn dann einlegen, oder können auch die das Gerät auf Out stellen?

Wie sieht es denn dann mit den Lenkzeiten aus? Muss man nach 4,5 h Pause machen? Nicht das ich vorhabe 4,5h am Stück zu fahren ohne Pause aber eine Frage ist es Wert.

 

Wie sieht es denn der Gesetzgeber, wenn man einen LKW bekommen würde, der mehr als 7,5t hat. Und den Privat nutzen möchte? Darf man das überhaupt noch?

fast ein jahr nach der letzten Antwort :D

Klar können auch Fahrer mit Karte auf Out stellen.

Privat gibts keine Sozialvorschriften oder Lenk und Ruhezeiten.

Über 7,5 Tonnen kannst du natürlich auch privat fahren aber es läuft zu 100% in die LuRZ mit rein - ergo nicht mal am WE zum Truckertreffen gondeln oder nen Umzug für Freunde machen ohne Ausgleich

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