LKW-Führerschein privat,gewerblich?
Themenstarter
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Hallo ich bin 18 jahre alt und zur zeit in der Ausbildung zum Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik. Bin zurzeit auch am Lkw-Führerschien CE. Jetzt stelle ich mir die Frage, Privat darf ich lkw fahren, aber auch im Geschäft? Ich arbeite in einem Landmaschinenbetrieb, darf ich hier nun gelegentlich defekt Traktoren mit dem Lkw (7,5t) abholen und auch wieder Ausliefern. (Bin als Mechaniker angestellt). Oder benötige ich hier auch schon die Sicherheitschulung und blablabla..... für nochmals ca. 3000€? Zählt dies als Werkstattfahrt und es genügt somit der CE? Bis jetzt konnt mir ncoh keiner eine genaue Auskunft geben, nichteinmal die Fahrschule :-( helft mir bitte.... Gruß Stefan |




Nun, für den gewerblichen Güterverkehr bräuchtest du diese weiterbildungen, und musst noch 3 jahre warten. Ob das für die Werkstatt auch nötig ist, ist schwierig. Es ist zwar kein gewerblicher Güterverkehr, aber die fahrt dient halt gewerblichem zwecke, und ich vermute mal, das du dafür auch entlohnt wirst.
Eventuell ist ja aber auch der ein oder andere Traktor für dich privat, den du Reparieren und Restaurieren möchtest. Also eine Art Hobby für dich. In so einem Fall wäre die fahrt natürlich völlig legitim.
Falls es ausschließlich gewerbliche Fahrten sind, müsste man das natürlich vorher klären, da wundert es mich, das die Fahrschule da nicht genau bescheid weiß, du kannst ja mal den Fahrlehrer fragen, ob er denn jemanden kennt, der sich damit auskennt.
Alternativ sind hier auch schon mal LKW Fahrlehrer unterwegs, die das wissen müssten. Das Problem sind immer diese grauzonen, da gibts immer verschiedene meinungen, und ansichten....
1xFahrlehrer A, B und CE
Meiner meinung nach darf er das alles fahren da ist nichts mit gewerblichem güterverkehr.
Mal sehen ob noch jemand kommt der noch genauer weiß.
@goofy92
Deine hauptaufgabe ist ja das repearieren der traktoren somit müsste auch in deinem arbeitsvertrag was von kfz-mechniker, mechatroniker, landmaschinenmachaniker ect. stehen.
Wenn du nun zum zwecke des reparierens einen traktor mit dem tieflader rein in die werkstatt holen musst (oder wieder zurück bringst) fällt das NICHT unter das berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt da du das ja werder hauptberuflich noch regelmäßig machst, deine haupttätigkeit ist und bleibt das schrauben in der werkstatt.
Würde in deinem arbeitsvertrag jetzt kraftfahrer stehen bzw. du den lkw und tieflader regelmäßig mehrere wochen am stück bewegen ohne deiner regulären arbeit nachzugehen wäre das was anders, dann müsstest du je nach alter die grund. - oder beschleunigte grundqualifikation machen bzw. dann auch alle 5 jahre die 35 stunden weiterbildung nachweisen.
Gruss
Maik
2xok vielen dank für die antworten.
Hat mir schonmal sehr weitergeholfen, falls noch jemand etwas genaues dazu weiß bin ich ganz ohr und dankbar für alles
gruß