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LKW Führerschein gewerbliche Güterbeförderung

LKW Führerschein gewerbliche Güterbeförderung

Themenstarter

Hallo,

 

habe folgendes Problem:

 

Ich bin 22 Jahre und habe die führerscheinklassen c/ce im februar 2010 gemacht, was bedeutet das ich keinen gewerblichen güterverkehr fahren darf, ohne beschleunigte grundqualifikation oder 3 jähriger Kraftfahrerausbildung!

Im selben Jahr habe ich mich im gartenbau-bereich selbstständig und habe gleichzeitig bei der IHK eine Prüfung für den Güterkraftverkehrsschein zum führen eines transportunternehmens gemacht und bestanden (Mein Vater besitzt ein kleines Holztransportunternehmen, welches ich nun ebenfalls übernommen habe).

 

Jetzt frage ich mich nun ob nicht dieser güterkraftverkehrsschein.... zum fahren im gewerblichen güterverkehr ausreicht!? , da wie ich finde dieser eine weitaus bessere qualifikation darstellt, als wenn ich die beschleunigte grundqualifikation für noch mal 3000 mücken und viel teurer zeit mache!!!!


Moin,

 

das ist eine gute Frage :)

 

An sich wirst du natürlich viel gehört und gelesen haben zu einem Teil der Themen welche bei der Grundquali auch behandelt werden. Was aber wohl fehlt ist die praktische Seite der Ausbildung und evtl die Technische.

 

Ich denke mal dass du nicht drum herum kommst, sofern keine Ausnahme des BkrfqG greift.

 

Grüße

Steini


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voller75 voller75

blinke und kämpfe !

VW

Willkommen im Club....

Das Selbe in grün wie bei mir....

Nur habe ich im Gegensatz meine FS viel früher gemacht-und muß günstigerweise nur bis

2014 noch 3 Module abfrühstücken.

Die Fahrschule (wo der Fahrlehrer ebenfalls GüKv betreibt) die ich ebenfalls darauf angesprochen habe-

sagte 2010, das das 2 paar Schuhe sind. Zum einen hast du ja bei der IHK die fachliche Eignung durch

Prüfung abgelegt. Wegen dem BKrFQG würde ich mal an deiner Stelle z.B

http://www.bkf.de/.../...tzt-fahrer-weiterbildung-bkrfqg-pflicht-.html

anfragen, ob in diesem/deinem Fall eine Sonderregelung greift, die dir das "große Programm" erspart

und es bei 5 Modulen belässt.

Unabhängig würde ich an deiner Stelle mal dafür Deminimis beantragen.

http://www.bag.bund.de/.../...7BA51AA5636B0D9C749A5C1F559436C3.011?...

 

Gruß Volker


Zitat:

Original geschrieben von Dr.Steelhammer

Jetzt frage ich mich nun ob nicht dieser güterkraftverkehrsschein.... zum fahren im gewerblichen güterverkehr ausreicht!? , da wie ich finde dieser eine weitaus bessere qualifikation darstellt, als wenn ich die beschleunigte grundqualifikation für noch mal 3000 mücken und viel teurer zeit mache!!!!

Nein, er reicht nicht, aber du kannst die beschleunigte Grundquali für Quereinsteiger machen, die dürfte etwas günstiger sein:

 

QUEREINSTEIGERPRÜFUNG

Wer kann die QUEREINSTEIGERPRÜFUNG „beschleunigte Grundqualifikation“ ablegen?

 

Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) oder den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.

 

Wie lange dauert die Prüfung?

 

60 Minuten theoretische Prüfung

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu beachten?

 

Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (96-stündiger Lehrgang) sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung nach GBZugV bzw. PBZugV.

Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll

Original des Fachkundenachweises


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