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Linker Blinker defekt, darf ich noch fahren?

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 13:40

Schönen Mittag euch,

gestern hatte ich einen kleinen Unfall. Darunter musster leider mein vorderer linker Blinker leiden.

Ein neuen Blinker habe ich schon bestellt.

Nun frage ich mich, ob ich doch mit dem Auto fahren darf? Wie gesagt, die anderen drei funtkionieren noch.

Wäre nett, wenn mir da jemand mal kurz weiter helfen könnte.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mich im Verkehr so umsehe und dabei beachte, wieviele mit intaktem Blinker gar nicht blinken, spielt dein Blinker überhaupt keine Rolle. Allerdings müsstest dir schon das eventuelle Anhalten durch eine Streife gefallen lassen. Da käme aber , wenn der Beamte schlecht drauf ist, höchstens ein Verwarnungsgeld.

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Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 2. Februar 2016 um 17:53:03 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 2. Februar 2016 um 17:34:08 Uhr:

 

Für die 2 Tage gehts auch ohne ...

Guter Tipp,

wenn man nicht selber betroffen ist. :o

woher weisst du das ?? :rolleyes:

Fenster runter und rufen/zeigen.

"Moin!

Ich wollte da längs!"

Der Andere kurbelt runter "Jo... geiht loos." :)

Irgendwie klappt das schon für ein paar Tage...

cheerio

Bei so viel Blinkmuffeln auf unseren Straßen kommts doch auf ein einziges Fahrzeug nun wirklich nicht an?

als ich mitm Vectra B damals nen selbstverschuldeten Auffahrunfall hatte, waren beide Scheinwerfer und die Blinkergläser Müsli. Ein Blinker (mit gelben Lämpchen) funzte noch, die Scheinwerfer glotzen überall hin, nur nicht auf die Strasse und waren so nicht mehr brauchbar.

Leider kann auch ich mir die Teile nicht ausm Daumen lutschen und bin - aufs Auto angewiesen - ne halbe Woche so rumgefahren, bevor die bestellten Teile da waren und ich sie verbauen konnte ... natürlich nur tagsüber (zum Glück wars Spätsommer und lange hell). NA UND ...???

War ja kein Dauerzustand.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. Februar 2016 um 16:15:19 Uhr:

Wie schon gesagt , eigentlich wäre es nicht statthaft mit kaputtem Blinker zu fahren .

Ich würde die Bestellung mitführen und mir das Unfalldatum aufschreiben , um evtl einem Polizeibeamtem zu sagen, wieso du mit defektem Blinker fährst .

Ich habe niemals erlebt , dass es dann noch Schwierigkeiten gab .

Man darf den Polizeibeamten allgemein ruhig auch mal Freundlichkeit unterstellen .

Giovanni.

Beim falschen Beamten wird auch Vorsatz draus... ;)

Auto mieten/Werkstattwagen nehmen, gibt´s doch ab 25 bis 30 € am Tag. :)

Manchmal muss man eben in den sauren Apfel beißen, wenn man schon einen Unfall selbst verschuldet hat.

PS:

Grad im Sommer zieht schnell ein Gewitter auf, gern mit Platzregen.

So lange du nur rechts abbiegst, sehe ich da kein Problem. Und ja, das sollte ein Witz sein ;-)

Man ihr labert wieder ein Zeugs zusammen, Karneval ist doch erst nächste Woche.:):D;)

Nein er darf nicht mehr fahren, denn er kann nicht mehr rechtzeitig und deutlich ankündigen das er die Fahrtrichtung wechseln will.

das können andere trotz intakten Blinkern irgendwie auch nicht ... fällt also nicht weiter auf ;)

Zitat:

@CV626 schrieb am 2. Februar 2016 um 17:02:13 Uhr:

[...] Wenn du keine gelbe hast, nimm halt eine normale weiße, [...]

Moment mal, weiße Blinkerbirnen (BA15s) haben einen anderen Sockel als gelbe (BAU15s).

http://static.modernvespa.net/pix/techlib/gt200_bulbs/bau15s_ba15s.gif

Das heißt, es passt nur die vorgesehene Art in die Fassung: Blinker mit gelber Streuscheibe - weiße Birne, Blinker mit Klarglas - gelbe Birne.

ach Quatsch - du kannst auch problemlos eine Zweifadenbirne für Rück-/Bremslicht falschrum einbauen, dann geht das zur Not auch mit der falschen Blinkerbirne hinterm falschen Glas ;)

Wenn man problemlos sogar einen BAY15d Sockel reinbekommt, muß die Fassung schon ordentlich durchgequirlt sein.:eek: Aber am Kontakt dürfte es hapern...

Ach übrigens nochmal zur Ursprungsfrage, bin schon mal eine knappe Woche mit Blinker-Totalausfall gefahren.:rolleyes: War nicht so schön...

Totalausfall ist natürlich doof ... aber wenn nur einer nicht geht, muss man sich kurzfristig nicht ins Hemd machen ...

Über was sich Leute so alles Gedanken machen... toll. :D

Hallo nochmal an Alle,

 

also ich weiß nicht, ob hier welche schreiben, die überhaupt keine Fahrerlaubnis haben.

So, wie ich vorhin alles beschrieben habe, ist es gesetzlich vorgeschrieben, weil Verkehrsteilnehmer nicht nur von hinten, sondern von allen Seiten ein Wechsel der Fahrspur rechtzeitig erkennen sollten.

Auch z.B. Fußgänger, Radfahrer, - eben alle Verkehrsteilnehmer !

Diese Vorschrift mit Handzeichen ist unter anderen beim Schleppen und Abschleppen auch vorgesehen, wobei beachtet werden muss, dass das geschleppte und schleppende Fahrzeug mit Warnblinklicht fahren muss.

 

Gruß Kuts (BFK - LKW / Omnibus )

Das fällt doch heutzutage gar nicht mehr auf.

Es blinken die meißten doch sowieso nicht.

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