ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Linker Blinker defekt, darf ich noch fahren?

Linker Blinker defekt, darf ich noch fahren?

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 13:40

Schönen Mittag euch,

gestern hatte ich einen kleinen Unfall. Darunter musster leider mein vorderer linker Blinker leiden.

Ein neuen Blinker habe ich schon bestellt.

Nun frage ich mich, ob ich doch mit dem Auto fahren darf? Wie gesagt, die anderen drei funtkionieren noch.

Wäre nett, wenn mir da jemand mal kurz weiter helfen könnte.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mich im Verkehr so umsehe und dabei beachte, wieviele mit intaktem Blinker gar nicht blinken, spielt dein Blinker überhaupt keine Rolle. Allerdings müsstest dir schon das eventuelle Anhalten durch eine Streife gefallen lassen. Da käme aber , wenn der Beamte schlecht drauf ist, höchstens ein Verwarnungsgeld.

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

oweh ... sofort Auto stilllegen, Schilder abschrauben, Auto absperren !!!

 

 

Nee Quatsch ;)

Für den Übergang bis der neue Blinker da ist, sagt da sicher niemand was. Sollte halt nicht wochen oder gar Monate dauern.

Eventuell nur die Birne erneuern und gelb anmalen. Ob das zulässig ist, keine Ahnung aber zumindest wird das Blinken dann von anderen bemerkt. Wie es rechtlich aussieht - keine Ahnung.

Gibt auch gelbe Birnen. Ansonsten halt immer nur rechts abbiegen.

Rechtlich gesehen darf man damit nicht fahren weil die Lichtanalge nicht funktioniert. Kann bedeutet das es einen Mängelschein + Strafe gibt. Ich würde versuchen wenigstens eine Notlösung zu finden (wie schon geschrieben wurde) mit einer Orangen Glühbirne damit es wenigstens überhaupt blinkt.

MfG

Mike

Wenn ich mich im Verkehr so umsehe und dabei beachte, wieviele mit intaktem Blinker gar nicht blinken, spielt dein Blinker überhaupt keine Rolle. Allerdings müsstest dir schon das eventuelle Anhalten durch eine Streife gefallen lassen. Da käme aber , wenn der Beamte schlecht drauf ist, höchstens ein Verwarnungsgeld.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Februar 2016 um 14:57:53 Uhr:

Wenn ich mich im Verkehr so umsehe und dabei beachte, wieviele mit intaktem Blinker gar nicht blinken, spielt dein Blinker überhaupt keine Rolle. Allerdings müsstest dir schon das eventuelle Anhalten durch eine Streife gefallen lassen. Da käme aber , wenn der Beamte schlecht drauf ist, höchstens ein Verwarnungsgeld.

Genau, das würde ich auch sagen, blinken ist doch gar nicht mehr in.

Es sei den es ist die jeweilige Billigversion des Fahrzeuges in dem sich zwar ein Blinker befindet, er jedoch nicht funzt.

Aber ne, ich würde auch nach einer Übergangslösung wie hier auch schon angesprochen suchen, dann bist du auf der sicheren Seite. Am Tage wäre es ja nicht ganz so schlimm aber in der Dunkelheit???

Wie schon gesagt , eigentlich wäre es nicht statthaft mit kaputtem Blinker zu fahren .

Ich würde die Bestellung mitführen und mir das Unfalldatum aufschreiben , um evtl einem Polizeibeamtem zu sagen, wieso du mit defektem Blinker fährst .

Ich habe niemals erlebt , dass es dann noch Schwierigkeiten gab .

Man darf den Polizeibeamten allgemein ruhig auch mal Freundlichkeit unterstellen .

Giovanni.

Die perfekte Antwort lautet ja !

 

Mit offenen Fenster Deiner Fahrerseite.

Links abbiegen, wie ein Fahrradfahrer, Hand nach links zeigen !

Rechts abbiegen : Arm über Dein Fahrzeugdach nach rechts zeigen !

 

Natürlich nicht schön, wenn das Wetter schei... ist.

 

Und an Alle: Denkt bitte daran, dass der Blinker ein Verkehrszeichen ist und bei Richtungswechsel rechtzeitig, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können, gesetzt werden muss.

Ansonsten ist durch ein nicht angezeigter Richtungswechsel eine 100% Schuldsache ausgelöst.

 

Letzter Satz geht besonders an die Blinkermuffel, wovon es leider immer mehr gibt und die evtl. Angst haben, sich die Finger zu brechen.

Dabei sollte Blinken, wie Schalten und Kuppeln in Fleisch und Blut übergehen.

 

MfG

Kuts

Zitat:

@Kuts schrieb am 2. Februar 2016 um 16:16:37 Uhr:

 

Rechts abbiegen : Arm über Dein Fahrzeugdach nach rechts zeigen !

Da sein vorderer linker Blinker defekt ist, kann er sich das sparen.

Zitat:

@Kuts schrieb am 2. Februar 2016 um 16:16:37 Uhr:

Die perfekte Antwort lautet ja !

Mit offenen Fenster Deiner Fahrerseite.

Links abbiegen, wie ein Fahrradfahrer, Hand nach links zeigen !

Rechts abbiegen : Arm über Dein Fahrzeugdach nach rechts zeigen !

Warum sollte er das tun?

Ist doch nur der vordere Blinker kaputt, der hintere scheint ja noch intakt zu sein.

Mit komischen Winkezeichen irritiert man lediglich den restlichen Verkehr, weil sie eh niemand richtig deutet.

Für den Übergang eine Birne einschrauben. Wenn du keine gelbe hast, nimm halt eine normale weiße, bemerkt wird der Blinker trotzdem allemal.

weisse Birne ist genauso verkehrt wie garkeine ...

vielleicht ist der Blinker ja auch so kaputt, dass man garkeine mehr reinmachen kann ... und dann?

Für die 2 Tage gehts auch ohne ...

"genauso verkehrt" würde ich nicht sagen. Es gab schließlich schon mal Zeiten, als weißes Blinklicht vorne zulässig war... abgesehen davon wird ein blinkendes weißes Licht immer noch als Blinksignal wahrgenommen - dass bei einem Unfall ein Glas kaputt geht, die Birne aber noch intakt ist, kommt ja öfter mal vor.

Ich persönlich würde mich im Zweifelfall mit einem weißen Blinklicht wohler fühlen als mit defekter oder kaputter Glühbirne. Verstoß gegen StVZO dürfte es auch keiner sein, jedenfalls dann nicht, wenn sich unter dem Blinkerglas normalerweise sowieso eine weiße Lampe verbirgt.

Zitat:

@cocker schrieb am 2. Februar 2016 um 17:34:08 Uhr:

 

Für die 2 Tage gehts auch ohne ...

Guter Tipp,

wenn man nicht selber betroffen ist. :o

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Linker Blinker defekt, darf ich noch fahren?