Leuchtweitenregulierung SCHONWIEDER defekt!
Themenstarter
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Hallo Leute, bei unserem kleinen 95er 440 fiel mir jetzt auf das die LWR nicht funktioniert!
Dabei kann ich nachweisen das die Vorbesitzerin diese bereits 2001 schonmal hat reparieren lassen! In einer VOLVO-Fachwerkstatt!
Ich weiß zwar das diese eine totale Fehlkonstruktion ist und bei den meißten 400er kaputt geht, aber sie müßte doch länger als 4Jahre halten! Oder????
Die Scheinwerfer sind zwar super eingestellt und mit Last etc fährt er auch nie, aber demnächst ist TÜV fällig und das macht mir Sorgen!
Hat man da irgendwelche Chancen auf Reklamation??? |
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Re: Leuchtweitenregulierung SCHONWIEDER defekt!
Da seh ich wenig Chancen, da die Reparatur schon 4 Jahre zurückliegt. Normalerweise ist eine Reparaturgarantie nur 1 oder 2 Jahre.
Gruß JJ
Das stimmt schon, aber ich kann doch nicht alle 4Jahre 700EURO hinlegen nur weil Volvo so nen murks fabriziert!
Interessiert den TÜV das überhaupt?
Such Dir eine freie Werkstatt, für die ist es geschäftsschädigend, wenn der Prüfer das Auto wegen solcher Sachen ungeprüft vom Hof schickt! Die Einstellung für Normalbetrieb sollte natürlich niemanden blenden!
Ich meine - ja! Nachdem die Leuchtweitenegelung zu einem Zwangsausrüstungsgegenstand in Autos gehört, wird deren Funktion auch beim TÜV überprüft. Habe ich mal bemerkt, als bei meinem Vorgäger-Fahrzeug beim TÜV der damalige
mit einem Tropfen Öl die Gewindestange der Leuchtweitenregulierung wieder freigängig machte! 
Gruß JJ