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Lenkzeiten

Lenkzeiten

Themenstarter

Hallo,

 

Ich fahre eine 15 t Kehrmaschine die als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grünen Kennzeichen eingetragen ist. Für diese gibt es keine Lenkzeiten soweit ich das nachgelesen habe.

Da ich aber jeden Tag mindestens 12 - 16 std mit der Maschine fahre, und somit dauernd am Strassenverkehr teilnehme, frage ich mich ob das wirklich zulässig ist. Kann mir da einer was zu sagen?

 

Danke

Andy


Hallo,

nach meinem Wissen ist das zulässig! Wi haben eine Betonpumpe, die ist auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine! Wie schon gesagt muß man da nichtmal eine Tachoscheibe einlegen, obwohl man wie jeder andere LKW auch am Straßenverkehr teilnimmt! Ist wohl so! Von daher denke ich du machst alles richtig!

 

Grüße


Die selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht kein Kontrollgerät. Aber es gibt nicht nur die Straßenverkehrsvorschriften, sondern auch die Arbeitszeitvorschriften. Grds. würde ich sagen, dass der § 21 a ArbZG greift, aber zu 100 % möchte ich das nicht erklären. Die Formulierung lautet "... im Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 ...", insoweit gehe ich davon aus, dass damit alle Fahrer erfasst werden sollen und die Ausnahmen in der Vorschrift nicht greift.

 

Danach wäre die Arbeitszeit auf 48 h/Woche, bzw. im 16-wöchigen-Ausgleich auf 60 h/Woche beschränkt. Maximal wären pro Tag 10 h machbar. Für mehr bedarf es der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt.

 

Sofern § 21 a ArbZG nicht greifen sollte, darf die Regelarbeitszeit 8 h pro Tag nicht überschreiten und nur ausnahmsweise - im Ausgleich von 24 Wochen - auf 10 h ausgedehnt werden.


  • 4x
Themenstarter

Hallo,

 

danke für Eure Antworten. Schade das sie mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich glaube, ich werde mal die nächste BAG Razzia anfahren und die Jungs mal fragen. Die sollten es jawohl wissen ;-).


Wenn die es nicht wissen, dann keiner.

Allerdings kann es Dir auch passieren, wenn Du zwei von denen fragst, das Du dann drei Meinungen zu hören bekommst ... :D


Lucky68 Lucky68

TDI Schrauber

Lenkzeiten

Ich lach mich schief....und ich dachte mein Freund wäre der einzigste der dieses Problem hat...

Wir disskutieren genau dieses Problem was du hast seit Wochen...aber ohne Ergebnis.

 

Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.


Pepperduster Pepperduster

Nobody is Perfect

Zitat:

Original geschrieben von Lucky68

Ich lach mich schief....und ich dachte mein Freund wäre der einzigste der dieses Problem hat...

Wir disskutieren genau dieses Problem was du hast seit Wochen...aber ohne Ergebnis.

 

Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.

Selbstständig  bedeutet nun mal Selbst und ständig  aber mal im Ernst wer zwingt ihn denn dazu wenn er Selbständig ist? Wohl doch nur er selbst


Themenstarter

da muss ich Pepperduster recht geben. wenn er selbständig ist und es von sich aus macht, kann er sich ja wohl schlecht beschweren. ich bin aber angestellt und somit sitz ich nicht freiwillig über 12 std auf den bock.

ich will für mich ja wissen ob es rechtens ist, damit ich das meinem chef unter die nase reiben kann.

es kann ja nicht im sinne der gesellschaft sein, das solche " zeitbomben" :cool:am steuer mal einschlafen und dann schlimmes passiert.:( daher möchte ich mich absichern.


  • 3x

Pepperduster Pepperduster

Nobody is Perfect

Zitat:

Original geschrieben von Wolpadinger

da muss ich Pepperduster recht geben. wenn er selbständig ist und es von sich aus macht, kann er sich ja wohl schlecht beschweren. ich bin aber angestellt und somit sitz ich nicht freiwillig über 12 std auf den bock.

ich will für mich ja wissen ob es rechtens ist, damit ich das meinem chef unter die nase reiben kann.

es kann ja nicht im sinne der gesellschaft sein, das solche " zeitbomben" :cool:am steuer mal einschlafen und dann schlimmes passiert.:( daher möchte ich mich absichern.

Schau mal in die  gültigen Arbeitszeitgesetze und die Betriebsvereinbarungen rein und was steht in deinem Arbeitsvertrag?

 

Auszug Arbeitszeitgesetz


wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten


Lenkzeiten

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten

Über den jeder LKW-Fahrer nur lachen kann ...


Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten

Über den jeder LKW-Fahrer nur lachen kann ...

tjanu der LKW-Fahrer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten.

Wers mit sich machen lässt muss dann auch mit den Konsequenzen leben.

Seit der Fahrerkarte wirds ja auch weniger mit dem Missbrauch durch den Arbeitgeber


  • 3x

Genau deswegen haben so viele Speditionen vor der Umstellung sich noch neue Fahrzeuge geholt ... *fg

 

Aber für mich ist das Thema gegessen, ich darf in 10 Tagen wieder auf Karte fahren ...


Matze1390 Matze1390

Trailer Manufaktur

Zitat:

Original geschrieben von Lucky68

 

 

Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.

er kehrt 23 stunden die autobahn????? :confused:


Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

 

 

er kehrt 23 stunden die autobahn????? :confused:

Denk mal an dass es Baustellen gibt die von Rollsplit befreit werden müssen

 

natürlich wird die aktive Autobahn wohl eher nicht gefegt


Hinweis: In diesem Thema Lenkzeiten gibt es 25 Antworten auf 2 Seiten. Der letzte Beitrag vom 25. September 2008 befindet sich auf der letzten Seite.
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