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Leidiges Thema Ruhezeiten Arbeitszeitunterbrechung Urlaub Krank Feiertage

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 17:20

Hallo Trucker und andere Personengruppen

Ich bin seit 12 Jahren LKW Fahrer für verschiedene Betriebe. Seit über 8 Jahren aber in fester Hand eines großen Lebensmittelbtrieb.

Im großen und ganzen recht glücklich.

Ich kann in 12 Jahren Fahrerei sagen das ich erst einmal von der Polizei angehalten worden bin um meine Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren zu lassen.

Im Rahmen des erreichen der 95 für den Führerschein lernten wir Fahrer das,

jetzt kommt das leidige Thema

Urlaub- Krank- und Gesetzliche Feiertage nicht zur Ruhezeit und zum Ausgleichen genutzt werden können.

Nach mehreren Telefonaten mit einem Mitarbeiter der BAG soll ich schlauer werden.

Dieser Mensch von der BAG ist sehr Freundlich und auch Kompetent. Leider widerspricht sich das was wir im Lehrgang vermittelt bekommen.

Er sagt ganz klar und ruhig. Alle Zeiten die ich meinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehe sind Ruhezeiten. Egal ob Krank- Urlaub oder Feiertage.

Das einzige was nicht berücksichtigt wird sind die Pflichturlaubstage die laut Gesetz dem Fahrer zustehen.

Was ich nun einfach wissen möchte ist, Wie ist eure Erfahrung im Umgang mit solchen Tagen und wer könnte LINKS zeigen in denen man klar sieht wer Recht hat.

Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Kraftfahrergruss

 

sajapa

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sajapa1982 schrieb am 11. Februar 2015 um 17:23:24 Uhr:

es ist nun mal so das alles wie es ist über dritte immer schwierig wird.

also krank- urlaub- und Feiertage gelten als frei für die lenk und Ruhezeiten, aber bei den Arbeitszeiten da sieht es anders aus.

in 16 Wochen darf ein Kraftfahrer nicht mehr als 48 stunden die Woche gearbeitet haben. dieser schnitt kann nicht mit urlaub- krank- und Feiertage ausgeglichen werden.

in einer normalen kontrolle die die BAG oder Polizei auf der strasse macht wird dieses zwar überprüft aber dem Fahrer kann es nicht zur last gelegt werden.

mfg

Aber als Fahrer muss man sich doch wenigstens ansatzweise auf das verlassen können, was einem im Lehrgang gesagt wird ... wozu einen Lehrgang machen, wenn der Referent ´ne Pfeife ist und das falsche erzählt?

Bei einem Fahrsicherheitstraining hab ich auch mal was ähnliches erlebt. In der theoretischen Einführung wollte der Trainer uns (am Rande) was vom Pferd aus dem Bereich Erste Hilfe erzählen ... wäre lebensgefährlich für mögliche Verletzte gewesen, wenn man das beherzigt hätte. Blöd nur, dass bei dem Training 4 Rotkreuzler in voller Montur saßen ...

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Im Sinne der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten sind Krankentage und Urlaub ja auch Ruhezeiten. Du hast ja keinen LKW gefahren. Nur das zählt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen die genannten Zeiten jedoch nicht als Ausgleich für Mehrarbeit gewertet werden. Praktisch lässt das sich natürlich seinem Arbeitgeber schwer klar machen.

In einer mir bekannten Firma im Kühlerverkehr gab es zum Ausgleich nach 4 Arbeitswochen eine Freiwoche. Fiel der Jahresurlaub in die Freiwoche, gab es natürlich nicht noch mal anschließend eine Freiwoche. Das war dann Pech.

@ worti32

Zitat:

ein anderer das bei jedem digi ein Geschwindigkeit Ausdruck gemacht werden kann

bei jedem vieleicht nicht aber bei den neueren schon.

@ Bernd

Zitat:

Und wenn man sich auf das "Gelernte" verlässt und danach handelt, werden einem bei einer Kontrolle die Zahlungsaufforderungen entgegen gehalten á la "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ... ohne Möglichkeit, sich die Kohle vom "Lehrer" wiederzuholen.

Dann würde ich beim nächsten mal mich vorher darüber informieren wer die Schulung macht und womit der Dozent sonst seine Brötchen verdient.

Wenn jetzt einer sagt: "das war doch eine Fahrschule......" dann kann man leider nur darauf antworten, das die wenigsten davon geeignet sind die Weiterbildung zu machen.

 

Leider ist es so, das es zuviele sogenannte Ausbildungsstätten gibt die einfach nur Geld machen wollen. Ob die Fahrer dort auch was vermittelt bekommen, ist hier meistens egal. Liegt auch mit daran, das ja eigentlich auch nur eine Anwesenheitspflicht besteht.

@ sajapa

Zitat:

n 16 Wochen darf ein Kraftfahrer nicht mehr als 48 stunden die Woche gearbeitet haben. dieser schnitt kann nicht mit urlaub- krank- und Feiertage ausgeglichen werden.

in einer normalen kontrolle die die BAG oder Polizei auf der strasse macht wird dieses zwar überprüft aber dem Fahrer kann es nicht zur last gelegt werden.

Wie bitte sollen hier bei einer Straßenkontrolle 16 Woche Arbeitszeit überprüft werden, wenn nicht mehr als die letzten 28 Tage und der laufende Tag kontrolliert werden???? Es werden wenn dann nur tägliche und wöchentliche Arbeitszeit kontrolliert.

am 13. Februar 2015 um 9:46

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 13. Februar 2015 um 02:17:50 Uhr:

Im Sinne der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten sind Krankentage und Urlaub ja auch Ruhezeiten. Du hast ja keinen LKW gefahren. Nur das zählt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen die genannten Zeiten jedoch nicht als Ausgleich für Mehrarbeit gewertet werden. Praktisch lässt das sich natürlich seinem Arbeitgeber schwer klar machen.

In einer mir bekannten Firma im Kühlerverkehr gab es zum Ausgleich nach 4 Arbeitswochen eine Freiwoche. Fiel der Jahresurlaub in die Freiwoche, gab es natürlich nicht noch mal anschließend eine Freiwoche. Das war dann Pech.

Da muss man den Urlaub eben anders legen

Die Qualität einiger Dozenten für die 95er ist auf dem gleichen Level wie die vieler vom Arbeitsamt vermittelten "Universal-Maßnahmen" (wie Bewerbungstraining etc.) --- nämlich unter null.

Es gibt halt Fachkräfte und Flachkräfte ....

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