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Led***-Shop wird zum Jahresende geschlossen ...

Themenstarteram 22. November 2016 um 19:34

... wegen einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung von der Wettbewerbszentrale München.

das, so die Internetseite, betrifft alles was nicht der STVO entspricht. Led*** wird daher ihren Shop zum Jahresende schließen.

Hyper*** soll ebenso die Abmahnung erhalten haben.

Auch dort gibt es nix mehr zu kaufen was nicht der STVO entspricht.

War eine Frage der Zeit, weil die Flakscheinwerfer für Kennzeichenbeleuchtung die Straße ausleuchten anstatt das Kennzeichen beleuchten und Standleuchten sowas von blau und punktuell daher kamen dass das irgendwann irgendjemand auffallen muss ...

Habe überlegt wo man das posten sollte, hab mich für hier entschieden, weil ich ferner das für eine durchaus wichtige Information halte.

Nun aber bloß nicht wieder einen Glaubenskrieg starten ... Ich selber hab in meinem kalb vorne das Spiegelei-Glühobst gegen LED getauscht ... Unterschied keiner, Fehlermeldung keine ... Straßenwacht hat das nicht mal gemerkt bei einer Kontrolle ob mein Warndreieck und das Verbandskästchen in Ordnung sind ...

Beste Antwort im Thema

Können die nur illegales Zubehör verkaufen? Dann ist Schließen wohl die beste alle Lösungen.

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Mal ne kurze Frage, ich habe ein US Kfz das via Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht wurde, an diesem findet sich, bis auf die nachgerüstete Nebelschlussleuchte, nicht ein E-Prüfzeichen. Eigentlich dürfte ich mich ja mit diesem garnicht auf die Straße trauen? ;)

Aufgrund Deines Geständnisses habe ich Dich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ihnen zwecks Identifikation Dein Kennzeichen mitgeteilt!

...ich hoffe, Du bist rechtschutzversichert!

(-:

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 29. November 2016 um 12:06:24 Uhr:

Eigentlich dürfte ich mich ja mit diesem garnicht auf die Straße trauen? ;)

Nein, darfst Du nicht, Versicherung hast Du auch keine, und Du weil Du das hier gestanden hast, schreibt Johnes das auf und Du kommst morgen auf den elektrischen Stuhl! Gnadengesuche zwecklos, die werden abgelehnt!

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 29. November 2016 um 12:06:24 Uhr:

...das via Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht wurde...

Und das entsprechende Dokument hast du? Dann sollte doch alles OK sein.

 

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 29. November 2016 um 12:06:24 Uhr:

Mal ne kurze Frage, ich habe ein US Kfz das via Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht wurde, an diesem findet sich, bis auf die nachgerüstete Nebelschlussleuchte, nicht ein E-Prüfzeichen. Eigentlich dürfte ich mich ja mit diesem garnicht auf die Straße trauen? ;)

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn? Solche Pauschalaussage ist einfach nur nervig. Es gibt Fahrzeuge, die mit Abnahme ohne große Umrüstung auskommen, es gibt aber welche, wo eine Vollumrüstung erfolgen muss, da sie sonst nicht zugelassen werden. (Mein Arbeitskollege hat beide Varianten im Besitz. Einer wurde fast vollständig der StVZO angepasst, der andere durfte fast original bleiben.)

Dies ist abhängig vom Modell, Baujahr und Zeitpunkt der Genehmigung! Also genauere Angaben bei solchen Aussagen machen.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 29. November 2016 um 17:20:48 Uhr:

...Solche Pauschalaussage ist einfach nur nervig...

Das Smiley hast Du wohl übersehen? Ich interpretiere das als nicht so ganz ernstzunehmenden Beitrag!

Man sieht doch, dass touranfaq dies nutzt um mich anzugreifen bzw. lächerlich machen zu wollen. Dabei ist ihm egal, ob ich recht habe, oder wie die Aussage zu verstehen ist.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 29. November 2016 um 17:20:48 Uhr:

Dies ist abhängig vom Modell, Baujahr und Zeitpunkt der Genehmigung! Also genauere Angaben bei solchen Aussagen machen.

MfG

Es handelt sich um den Ford Mustang aus meinem Profil, BJ. 2007, seit 9 Jahren in meinem Besitz und bereits 4x erfolgreich die HU bestanden.

Die Beleuchtung wurde umgerüstet, es wurden gelbe Leuchtmittel in den Kammern der Rückfahrscheinwerfer als Blinker verbaut, das kombinierte Rück-, Brems- und Blinklicht auf die Funktion als Rück- und Bremsleuchte reduziert, die gelben Begrenzungsleuchten vorne tot gelegt und weißes Standlicht im Hauptscheinwerfer vorne nachgerüstet. Ebenso wei eine NSL und ein neuer Rückfahrscheinwerfer, beides Universalteile von Hella. Letztere haben natürlich eine ECE Zulassung.

Die Leuchteneinheiten selbst sind die original US Leuchten, sogar mein Abblendlicht ist nicht assymetrisch, sondern symetrisch. Im Fahrzeugschein sind die Scheinwerfer mit "in etwa Wirkung" eingetragen. Dies entspricht der gängigen Umrüstung für dieses Modell und es sind etliche (1000+) Fahrzeuge in gleicher Konfiguration auf der Straße.

Ich bin also mit nicht bauartgeprüfter Beleuchtung unterwegs und, deiner Argumentation folgend, somit theoretisch Freiwild. Wenn mir einer hinten drauffährt könnte er behaupten er hätte mein Bremslicht im nicht Bauartgeprüften Scheinwerfer nicht erkennen können oder ebenso den Blinker in der Kammer des Rücklichts oder er wäre von meiner Nummernschildbeleuchtung oder vom, nicht assymetischen, Abbelndlicht geblendet worden, etc.

Aber irgendwie habe ich den Verdacht, das ich im Falle eines Unfalls nicht automatisch schuld bin und auch meine Versicherung anstandslos zahlen würde. :)

P.S. Dann habe ich noch einen US Oldie, gleiches Spiel und der blinkt sogar noch rot...

Wie kommst du denn darauf, daß das Gebammel "nicht bauartgeprüft" ist? Wurde der Prüfer bei der Abnahme unter Drogen gesetzt oder wie?

Ich mich falsch ausgedrückt, mit Bauartgeprüft meinte ich eine ECE Kennung, die meines Wissens nach, eigentlich Pflicht ist für alle Leuchten am Auto und nach der diese auch ihrer bestimmung entsprechend eingesetzt werden müssen = ein Rückfahrscheiwerfer darf nicht als Blinker verwendet werden.

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 1. Dezember 2016 um 08:01:11 Uhr:

Ich mich falsch ausgedrückt, mit Bauartgeprüft meinte ich eine ECE Kennung, die meines Wissens nach, eigentlich Pflicht ist für alle Leuchten am Auto und nach der diese auch ihrer bestimmung entsprechend eingesetzt werden müssen = ein Rückfahrscheiwerfer darf nicht als Blinker verwendet werden.

Ausnahmen für Importfahrzeuge

Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.

(...)

Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.

In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Einige Beispiele:

pro Ausnahmetatbestand: 50 €

bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 €

über 3 Ausnahmetatbestände: 150 €

http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

Wenn also deine Beleuchtung vom TÜV abgenommen und eingetragen ist, hast Du nichts zu befürchten ;)

Moin Moin !

Zitat:

Wenn also deine Beleuchtung vom TÜV abgenommen und eingetragen ist, hast Du nichts zu befürchten

Falsch ! Die Ausnahmegen. muss erteilt sein , erst damit ist die BE gültig. Der TÜV oder Dekra stellt nur die Abweichung von einem § der StVZO fest.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Dezember 2016 um 13:30:16 Uhr:

Falsch ! Die Ausnahmegen. muss erteilt sein , erst damit ist die BE gültig. Der TÜV oder Dekra stellt nur die Abweichung von einem § der StVZO fest.

Stand das nicht so in dem von mir zitierten Text?

Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

am 2. Dezember 2016 um 0:33

Nicht schlecht. Nicht schlecht. Vaters haben früher gewartet bis der Weißrusse endlich wieder Kippen an den Vietnamesen liefert. Unsere Generation wird jetzt warten bis der Holländer endlich wieder 200 Stück von (Name verkniffen) aus England zum örtlichen Glühbirnen-Dealer ankarrt...

Die Nationalitäten dienen nur einer besseren Verständlichkeit und wurden von mir willkürlich gewählt :)

Hauptsache Cannabis wird bald legal... :rolleyes: Hej, und ich weiß auch warum. Weil sie nichts geregelt kriegen (auch Zulassungsbestimmungen nicht) und dafür eh immer aberwitzige Hürden aufbauen, aber alles andere bestens verboten hinbekommen, und die Leute eh schon von Woche zu Woche immer mehr aggro sind, soll diese Symptome nun Gras lindern.

edit:

Ah ja. Leute die sich freuen, weil sie LED-Kennzeichenbeleuchtung mit E nachgerüstet haben... Das "E" gilt für die Fahrzeuge, mit welchen das ausgeliefert wird. Wenn man also bei irgendeiner von Johnes angedrohten Aktion, Behämmerte im letzten Stadium antrifft, und die richtig vorbereitet sind, dann sind z.B. (Beispiel halt) die Module die mit dem A5 Cabrio eingeführt wurden, für den Golf 6 NICHT zugelassen :p

Da es kein Leuchtmittel ala Glühbirne W5W oder H7 usw. mit "E" ist, sondern eine ganze LAMPE (Modul). Ihr fahrt Audi A5 LAMPEN am Golf6. Keine Zulassung. Genauso könntet ihr am Golf6 an der Karosserie sägen und spachteln, um A5 Cabrio Frontlichter einbauen zu können. Die haben auch "E". Ist trotzdem nicht zulässig.

Daß die Module 1:1 passen, meist keine wirsche Meldung verursachen, genau an den gleichen Stellen gegenüber dem Kennzeichen platziert sind usw. usw... (die alten Soffitten Fassungen waren ja überall identisch bei VAG)... wenn es ein Judge Dreed ist, dann interessiert ihn das nicht. Das Gesetz ist auf seiner Seite.

Ihr seid dann die gleichen wie der Spasti der heute kurz vor mir fuhr, und eine dunkelblaue (no shit Sherlock) Kennzeichenbeleuchtung (LED) hatte. Da konnte man aber wenigstens nicht vom Rückstrahler sprechen. Das Zeug hat ungefähr 4 Lumen erzeugt...

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