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LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Zeichen... leuchtet hinten heller als vorne ;)

BMW 3er E46
Themenstarteram 28. Juli 2015 um 21:15

Nachdem ich an meinem neuen E87er die LED Funzeln an der Kennzeichenbeleuchtung gesehen habe, habe ich mir gedacht, kaufe ich mir die doch mal für den 3er. Also schnell geguckt und welche mit E-Zeichen gefunden. Also vollkommen legal die Funzeln!

Gerade als es dunkel geworden ist, wollte ich die mal ansehen gehen und was soll ich sagen, ich habe jetzt sowas wie LED Beamer hinten. Habe mehr Licht hinter dem Auto, als vor dem Auto ;) .

Die Dinger haben zwar ein E-Zeichen, aber kann das wirklich so gedacht sein? Ich kann es mir echt nicht vorstellen. Hat die Teile noch jemand?

Beste Antwort im Thema

Da braucht man sich nicht wundern wenn ein Jumbojet auf dem Kombi landet ;-) .

LED`s sind zwar schön und gut , aber ich beleuchte nicht freiwillig mein Kennzeichen mit Hellerem Licht . Ich bin Froh wenn es eher nicht gesehen wird...

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21 Antworten

Donnerwetter, echt heftig !

Legales e-Zeichen oder Fälschung ?

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 21:30

Also alle Shops verkaufen eigentlich die selben Funzeln.

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_4?...

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Da ist auch ein E-Zeichen drauf. Gut, da steht E8, das ist wohl dann in Tschechien draufgekommen. Denen ist das wohl egal, das man dahinter nun eine Sonnenbrille braucht ;)

Aber so wie die aussehen, würde ich in der Tat erstmal sagen, legal.

Ich meine die BMW LED & Laserscheisse blendet auch wie sau und ist legal.

Sieht wirklich heftig aus.

Hast Du einen Link zu den Dingern, die Du bei dir verbaut hast? Gestern hat eine meiner Kennzeichenleuchten ihren Dienst quittiert. Bin auf der Suche nach neuen.

Da braucht man sich nicht wundern wenn ein Jumbojet auf dem Kombi landet ;-) .

LED`s sind zwar schön und gut , aber ich beleuchte nicht freiwillig mein Kennzeichen mit Hellerem Licht . Ich bin Froh wenn es eher nicht gesehen wird...

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 2:28

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 29. Juli 2015 um 00:41:01 Uhr:

Da braucht man sich nicht wundern wenn ein Jumbojet auf dem Kombi landet ;-) .

LED`s sind zwar schön und gut , aber ich beleuchte nicht freiwillig mein Kennzeichen mit Hellerem Licht . Ich bin Froh wenn es eher nicht gesehen wird...

Das einzige Wahre, wenn man nicht gesehen werden will, ist die ÜBERBELICHTUNG. Reines weiß auf einem Foto kriegst du selbst mit Photoshop nicht mehr hin ;) .

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 2:30

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 29. Juli 2015 um 00:41:01 Uhr:

Da braucht man sich nicht wundern wenn ein Jumbojet auf dem Kombi landet ;-) .

LED`s sind zwar schön und gut , aber ich beleuchte nicht freiwillig mein Kennzeichen mit Hellerem Licht . Ich bin Froh wenn es eher nicht gesehen wird...

Ich glaube das waren die hier: http://www.amazon.de/.../ref=pd_cp_23_1?...

Sind ja eh alle gleich. Ich glaube egal wo man sie bestellt, man bekommt immer dieselben. Die einen verdienen auf Stückzahl, die anderen weil sie ihre Verkaufsanzeige besser gestalten. So oder so, kommt immer dieselbe LED zum Einsatz ;) .

am 30. Juli 2015 um 10:26

ist aber nicht schlimm... nach ca. 6 Monaten haben sich bei mir 1/3 aller LEDs verabschiedet... jetzt ist es ungefähr so hell wie die originalen im f30 :D

Hallo,

diese Lampen können nicht legal sein, weil es zur Zeit noch gar keine

ECE-Vorschrift gibt, nach der LEDs als Ersatz für Glühlampen für die Außenbeleuchtung

zugelassen werden können. Beliebter Trick ist z.B. die Prüfung nach der

Vorschrift ECE R10. Das ist aber "nur" die EMV-Prüfung (elektromagnetische

Verträglichkeit), die alle Elektronikkomponenten haben müssen, damit sie das

Autoradio oder den Airbag nicht stören :-) Ist aber keine Zulassung als

Lichtquelle.

Grüße

Jürgen

früher hat man zu sowas "kirmesbude" gesagt.

dann kam irgendwann "bastelbude"...

E46 als ufo.

sind bestimmt legal. musst jetzt halt immer rückwärts fahren. :D

Themenstarteram 2. August 2015 um 6:09

Wenn dem so ist, wären alle Scheinwerfer und Rückleuchten die nicht Original sind, also InPro, Depo etc. ILLEGAL.

E-Zeichen können auch gefakt sein. Mich stören diese Beamer, denn es verwirrt, wenn ein vorwärtsfahrendes Auto "Rückwärtsbeleuchtung" an hat...so wichtig ist das Kennzeichen nun nicht, das es jeder gleich lesen muß... ;)

Themenstarteram 2. August 2015 um 19:32

Na, mich würde jetzt trotzdem mal interessieren, worauf die E-Zeichen Vergabe beruht. Beispiel Scheinwerfer von Depo. Die Dinger haben ja einen Verwendungszweck und zwar Scheinwerfer eines bestimmten Automodels zu sein. Für diesen jeweiligen Zweck werden die doch geprüft und bekommen dafür das E Zeichen.

 

Also müsste das ja bei solchen Kennzeichenfunzel ebenso sein und genauso auch bei den Proton Angel Eyes, weil die Prüfung beruht doch darauf, das man diese eben in einen Scheinwerfer eines E46 einbaut und das Licht des Scheinwerfer nicht beeinträchtigt und entsprechend der Scheinwerfer seine ABE nicht verliert.

 

Wenn dem nämlich nicht so ist, sind ALLE Zubehör Scheinwerfer und Rückleuchten MURKS und führen zum erlöschen der ABE, da sie eben nicht explizit bei der Freigabe des Autos geprüft wurden.

@dseverse

Vielen Dank für Deinen Kommentar, Du hast natürlich vollkommen Recht! Ich hatte diese Kennzeichenfunzel als LED-Nachrüstlampe interpretiert, aber das hier ist in der Tat eine komplette Leuchte. Daher hier noch mal zur Klarstellung:

1. Nicht erlaubt, weil (noch) nicht in einer Vorschrift spezifiziert, sind austauschbare "LED"-Lampen zum Nachrüsten in bestehenden Leuchtensystemen. Für bestimmte Signalisierungsfunktionen ist man da dran, aber das ist nicht so einfach, weil diese Lampen dann natürlich in allen Fahrzeugen einwandfrei funktionieren müssen.

2. Selbstverständlich kann man für ein bestimmtes Fahrzeug eine Leuchte oder einen Scheinwerfer bauen, mit diesem Fahrzeug prüfen und dafür eine Zulassung bekommen. Das ist das, was die DEPOs dieser Welt machen. Genau wie Du es beschrieben hast, gilt das E-Zeichen dann für diesen bestimmten "Verwendungszweck".

Was mich bei dieser Funzel hier irritiert, ist die Zulassung für das Fahrzeug trotz der hohen Blendung. Kennzeichenleuchten sind in der ECE R4 spezifiziert und ich habe mir die Prüfvorschriften mal angeschaut. Ich finde spontan einen Mindestwert für die Helligkeit des Test-Kennzeichens, aber keine Begrenzung nach oben. Das werde ich diese Woche mal genauer recherchieren und mich nochmal melden.

Grüße

Jürgen

Themenstarteram 3. August 2015 um 12:03

Vielen lieben Dank. Also das Foto zeigt die Helligkeit auch heftiger als es in natura ist. Ich werde mal mit der EOS probieren, die tatsächlichen Lichtverhältnisse einzufangen.

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