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Leasing-Rückgabe: Welches ist die beste Strategie

Themenstarteram 14. Mai 2007 um 8:15

Hallo Leute,

ich werde in den nächsten Tagen meinen beim Händler geleasten Wagen zurückgeben müssen. Ich befürchte das die bei der Rückgabe auch die kleinsten Gebrauchsspuren als Mangel geltend machen werden und die mich - einfach ausgedrückt - schlicht "über den Tisch ziehen wollen".

Ich habe folgende Strategie entwickelt, zu der ich Eure Meinung hören möchte.

1.

Rückgabetermin ca. 2 Wochen vor dem eigentlichen Leasing-End-Termin.

2.

Wenn die Forderungen vom Händler zu massiv werden (mein Limit liegt bei 1.000 Euro), den Wagen wieder mitnehmen (das Leasing läuft ja dann theoretisch noch 2 Wochen).

3.

Dekra-Gutachten einholen und erneuten Versuch der Übergabe machen. Sollte auch dieser scheitern, Wagen wiederum mitnehmen (sofern Leasing-End-Termin noch nicht da).

4.

Anwalt einschalten.

Ich hoffe natürlich, dass die Rückgabe problemlos verläuft und das Durchlaufen der Eskalationsschritte 2 bis 4 nicht notwendig wird.

Hier nun meine Fragen:

a)

Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich möglich (darf ich die Übergabe scheitern lassen und den Wagen einfach wieder mitnehmen - wenn das Leasing-Ende lt. Vertrag erst in 2 bis 3 Wochen ist).

b)

Was ist - nach Euren Erfahrungen - die beste Strategie, wenn man Ärger bei der Rückgabe für wahrscheinlich hält (das Fahrzeug aber eigentlich gut "dasteht" und nur kleine Kratzer hat die als Gebrauchsspuren anzusehen sind)?

Bin für jede Hilfe dankbar.

MfG, Oliver

Beste Antwort im Thema

Hallo,

was mich immer sehr verwundert ist, daß hier sehr viele bei der Rückgabe sich auf das Spiel mit der Reparatur der (vermeintlichen oder tatsächlichen) übervertraglichen Schäden einlassen. Diese Kosten kann der Händler nämlich gerade nicht verlangen, sondern nur den Minderwert zum normalen Gebrauchtzustand. Und dieser Minderwert ist deutlich geringer, als die Reparaturkosten, die ja einen Quasi-Neuzustand herstellen. Insofern kommt es dann auch nicht auf einen Gutachter oder einen Aufbereiter an.

Ganz allgemein zur Leasingrückgabe:

Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Das Landgericht München weiter..

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

Ganz wichtig: Der Händler kann bei übervertragliche Schäden (z.B große Delle) NICHT die Reparaturkosten in Rechnung stellen sondern nur die Wertminderung, die u.U. deutlich geringer ist.

Viele Grüße

Celeste

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59 Antworten
am 18. April 2011 um 8:21

Hallo,

ich habe neulich im Fernsehen bei VOX automobil über den Anwalt Tobias Goldkamp einen Bericht gesehen.

Er hat für einige Mandanten erreichen können, dass sie aus ihren Restwertverträgen einfach herausgekommen sind und wohl auch den Restwertausgleich nicht oder nur zum Teil zahlen musste, den der Händler verlangt hat.

Auf http://www.leasing-hilfe.de/ kann man mehr darüber erfahren und seinen Leasingvertrag und die Leasingabrechnung prüfen lassen.

Er schreibt da: Unfaire Methoden wären bei freien Leasingbanken wie der Santander Consumer Leasing GmbH und der ALD Lease Finanz GmbH ebenso anzutreffen wie bei Leasingbanken namhafter Hersteller, z.B. GMAC Leasing GmbH (Opel, Saab), Toyota Leasing GmbH, Volkswagen Leasing GmbH (VW, Audi, Seat, Skoda) und BMW Leasing GmbH.

Das ist doch der Hammer!

Viele Grüße

Beate

Wer ein Restwertvertrag unterschreibt verdient es nicht anderes am Ende im Mist zu landen... Wer so blind durch die Gesellschaft rennt dem sollte nicht mehr geholfen werden, so steigen am Ende nur unnütz die Beitragskosten der Rechtschutzversicherungen...

Meine Meinung...

am 18. April 2011 um 9:16

Achso. Und deswegen dürfen sich Banken alles erlauben oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von BeateBerg

Achso. Und deswegen dürfen sich Banken alles erlauben oder wie?

...und wer bitte hat dies hier so behauptet "außer du"?

Jeder normale Mensch sollte erst mal lesen und verstehen was er unterschreibt, wer dies nicht kann/will/muss sollte am Ende nicht heulen wenn es ganz dicke kommt...

Sauerei, dass meine Beiträge für solch "Dummheiten" verprasst werden...

Zitat:

Original geschrieben von BeateBerg

Achso. Und deswegen dürfen sich Banken alles erlauben oder wie?

Du erlaubst Dir doch auch in fast jedem Posting Deine Schleichwerbung.

Außerdem ist es ziemlich naiv, anzunehmen, daß das Restwertrisiko irgendwie "verschwindet". Wer sich nicht um die spätere Vermarktung kümmern will muß eben dafür zahlen, entweder gleich mit der Rate oder eben bei Rückgabe.

Zitat:

Jeder normale Mensch sollte erst mal lesen und verstehen was er unterschreibt, wer dies nicht kann/will/muss sollte am Ende nicht heulen wenn es ganz dicke kommt...

Das kann ich ganz dick unterschreiben!!!! Jeder Mensch ohne Vormund ist mit dem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Zudem gibt es heute durch das Internet eine derartige Vielfalt an Informationsmöglichkeiten, an die vor nicht allzu langer Zeit gar nicht zu denken war. Ein Restwertvertrag kann übrigens durchaus Sinn machen, wenn bestimmte Konstellationen exisiteren. Das gilt in den seltensten Fällen für den privaten Bereich.

Wer Banken und Händler pauschal unfaire Methoden vorwirft (vorangegangene Beiträge zeigen ja deutlich, dass es meist problemlos abläuft), der bewirft eine ganze Branche mit Dreck. Banken greifen immer erst dann ein, wenn es Probleme zwischen Leasingnehmer und Händler bei der Rückgabe gibt und diese sich nicht einigen können.

Gruß, Wolf.

am 18. April 2011 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von BeateBerg

Er schreibt da: Unfaire Methoden wären bei freien Leasingbanken wie der Santander Consumer Leasing GmbH und der ALD Lease Finanz GmbH ebenso anzutreffen wie bei Leasingbanken namhafter Hersteller, z.B. GMAC Leasing GmbH (Opel, Saab), Toyota Leasing GmbH, Volkswagen Leasing GmbH (VW, Audi, Seat, Skoda) und BMW Leasing GmbH.

Das ist doch der Hammer!

Ja, der Hammer!

Vor allem, wenn man bedenkt, dass z.B. die BMW-Bank zumindest in Deutschland seit Jahren kein Restwertleasing mehr anbietet...

Man kann ja genau sehen wo er seine Stammtisch Weisheiten ablässt, einfach Käse...

Is aber schade zu sehen, wie man sich mit nur ein paar Beiträgen ins Abseits befördert…

am 19. April 2011 um 13:30

Hallo,

auch ich habe das Problem. Weiß nicht, was ich machen soll. Soll ich das Leasingfahrzeug abgeben oder behalten. Wenn ich den Wagen abgebe,

werden auch kleine Mängel, wie kleine Kratzer durch Rewe-Einkaufswagen von anderen, bemängelt. Ansonsten ist er in Ordnung. Nur das Problem ist, die wollen, wenn ich ihn behalte, dann noch viel Geld haben und noch zusätzlich über 3.600,00 EURO Mehrwertsteuer. Ich weiß nicht, ob das rechtens ist.

Hast Du eine Meinung dazu? Kannst Du mir helfen.

Gruß

Bibi

Zitat:

Original geschrieben von Toorenburg

Nur das Problem ist, die wollen, wenn ich ihn behalte, dann noch viel Geld haben und noch zusätzlich über 3.600,00 EURO Mehrwertsteuer. Ich weiß nicht, ob das rechtens ist.

1.) Durch Leasing hast Du kein Eigentum an den Wagen erworben, natürlich will der Leasinggeber noch Geld sehen, wenn Du den Wagen behalten willst. Was hast Du für einen Vertrag unterschrieben? Ich nehme mal an km-leasing ohne Kaufoption. Dann wird (egal was im Vertrag über den Restwert steht) beim Kauf neu verhandelt.

2.) Als Leasingnehmer hast Du mit der MwSt beim Neuwagenkauf nix am Hut, versteuert werden nur die Raten als 'Mietgeschäft', d.h. beim Kauf am Ende der Leasinglaufzeit muss der Wagen umsatzversteuert werden.

am 22. April 2011 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von Toorenburg

Nur das Problem ist, die wollen, wenn ich ihn behalte, dann noch viel Geld haben und noch zusätzlich über 3.600,00 EURO Mehrwertsteuer. Ich weiß nicht, ob das rechtens ist.

1.) Durch Leasing hast Du kein Eigentum an den Wagen erworben, natürlich will der Leasinggeber noch Geld sehen, wenn Du den Wagen behalten willst. Was hast Du für einen Vertrag unterschrieben? Ich nehme mal an km-leasing ohne Kaufoption. Dann wird (egal was im Vertrag über den Restwert steht) beim Kauf neu verhandelt.

2.) Als Leasingnehmer hast Du mit der MwSt beim Neuwagenkauf nix am Hut, versteuert werden nur die Raten als 'Mietgeschäft', d.h. beim Kauf am Ende der Leasinglaufzeit muss der Wagen umsatzversteuert werden.

Hallo,

vielen Dank für Deine Meinung.

1). 3 Jahre lang lief der Leasingvertrag auf km-leasing 30.000 km.

Danach wurde noch ein Jahr daran gehangen, aber im weiteren

Vertrag steht nichts mehr mit km-leasing. Ob die 30.000 km noch

dadurch bestehen bleiben, weiß ich nicht. Konnte mir der

Verkäufer auch nicht mehr genau sagen.

Er sagte nur, wenn der Leasing-Vertrag nach den 4 Jahren,

also jetzt im August, beendet ist, so hat er sich bei der

Opel-Bank erkundigt, müßte ich ca. 16.500,00 EURO für den

Wagen bezahlen und dann noch die 3.600,00 EURO MwSt.

extra. Dann würde der Wagen fast 20.000,00 EURO kosten,

obwohl er dann bestimmt schon an Wert verloren hat.

2. Lt. seiner Meinung, müßte ich beim Kauf doch die 3.600,00

MwSt. zahlen.

3. Ist das auch Deine Meinung???

Würde mich über Deine Nachricht freuen.

4. Hatte bis zum Leasingfahrzeug immer alle Fahrzeuge bar

bezahlen können, ist mein erstes Leasingfahrzeug, habe davon

keine Ahnung. Würde so etwas nie wieder machen.

Danke, danke, danke.

Zitat:

Original geschrieben von Toorenburg

2. Lt. seiner Meinung, müßte ich beim Kauf doch die 3.600,00

MwSt. zahlen.

Das ist richtig, den Wagen übernimmst Du ja vom Leasinggeber (der ist der aktuelle Eigentümer des Wagens). Da Du den Wagen als Privatperson kaufst (?) ist die MWSt nicht ausweisbar.

Die Frage, die Du Dir noch stellen musst ist: Ist der Wagen das wert? Bekommt man den woanders her billiger? Lohnt sich die Übernahme?

Ob Umsatzsteuer ausweisbar ist hängt nicht vom Käufer sondern vom Verkäufer ab. ;)

Lassen wir dabei jetzt mal Feinheiten wie Kleinunternehmer, Differenzbesteuerung etc außen vor.

am 27. April 2011 um 10:52

Hallo,

ich hab im Internet dazu folgendes gefunden:

Zitat:

Die Abrechnung zum Ende des Leasingvertrags unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Auf Restwertausgleich, Mehrkilometerausgleich oder Fahrzeugschäden muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Dies hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung mit Urteil vom 14.03.2007, Az. VIII ZR 68/06, entschieden.

Viele Leasingfirmen behaupten bis heute, das Urteil sei nur auf vorzeitig beendete Verträge anzuwenden und schlagen bei regulär beendeten Verträgen weiter die Mehrwertsteuer auf.

Das ist unzulässig, bekräftigte nun das Oberlandesgericht Stuttgart. Es entschied mit Urteil vom 05.10.2010, Az. 6 U 115/10, “dass leasingtypische Ausgleichsansprüche nicht nur bei vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses, sondern auch bei ordentlicher Beendigung nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind”.

Da steht nix davon, dass es darauf ankommt, wer verkauft.

Beate

Es ging aber nicht um eine Endabrechnung, sondern um den Kauf des vorher geleasten Autos. Das kann man nicht vrgleichen, so wie man nicht Badeschlappen mit Highheels vergleichen kann. :D :D

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