Leasing-Fahrzeug zu verkaufen-was beachten bei Verkauf als Selbständiger
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Hi
also es geht darum ich möchte meinen bestehenden Leasingvertrag loswerden! Der Vertrag geht noch 12 Monate!
Die Bank(Santander Consumer Leasing GmbH) hat mir folgende Vorschläge gemacht:
1. Ich stelle, dass Fahrzeug beim Händler und gebe die Schlüssel ab. Laut Bank wird das Fahrzeug von einem Gutachter geprüft und dann verwertet und weiter verkauft(schnellste aber wahrscheinlich teuerste Möglichkeit)
2. Leasingvertrag übernehmen lassen. (Wird wahrscheinlich lange dauern bis ich jemand gefunden habe)
3. Das Fahrzeug kann ich selber verkaufen nach Einverständnis des Händlers (bereits bejaht)
Beim 3. Punkt muss ich da irgendwas beachten als Selbständiger? Muss ich den Verkaufspreis versteuern und abführen? Weil eigentlich vermittle ich das Fahrzeug ja nur! Muss ich da irgendwie aufpassen weil ich hab kein Bock auf Ärger mit dem Finanzamt.
Das Fahrzeug gehört mir ja in dem Sinne nicht und ich muss das sozusagen nichts versteuern! So sehe ich das
Wie seht ihr das??????? |





Da man ja im Internet keine Rechtsberatung machen darf, hier nur ein paar allgemeine Ausführungen dazu.
Üblicherweise wird der Leasingvertrag so gestaltet sein, dass das Auto nicht dem Leasingnehmer, sondern dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Das hieße, dass die Leasingraten monatlich sofort abziehbaren Aufwand darstellen und das Auto nicht in der Bilanz des Leasingnehmers erscheint.
Wenn man jetzt das Auto im Namen und für Rechnung des Leasinggebers verkauft, solltest du normalerweise Recht haben und der "Gewinn" wäre bei dir nicht zu versteuern. Wenn man allerdings vom Leasinggeber einen "Mehrerlös" gegenüber dem kalkulierten Restwert ausgezahlt bekommt, müsste man diesen Betrag dann als Betriebseinnahme versteuern.
Komplizierter ist es, wenn man ein Finanzierungsleasing gemacht hat, bei dem nach dem Leasingerlass das Auto beim Leasingnehmer zu bilanzieren ist. Dann wäre die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Wenn du dir unsicher bist ob das bei dir der Fall ist, solltest du den Leasingvertrag einem Steuerberater zeigen (oder im Internet nach dem Leasingerlass suchen... das ist aber für Laien recht kompliziert).
Wie soll der Handel denn tatsächlich ablaufen?
Wenn Du mit einem Interessenten an der Hand zum Händler gehst, und der Händler dann mit dem Interessenten einen Kaufvertrag schließt, gibt's keine steuerlichen Auswirkungen bei Dir.
Wenn Du hingegen das Auto beim Leasinggeber kaufst und dann weiterverkaufst, ist das Geschäft bei Dir steuerlich wirksam.
Ich würde mal klären, wie sich Leasinggeber und Händler die Abwicklung im Detail vorstellen. Lass Dir mal eine Beispielrechnung geben, welche finanziellen Konsequenzen für Dich entstehen, wenn ein Dritter das Auto für einen Betrag X kauft.
Oliver