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Leasing 30% Sonderzahlung bezogen auf welchen Preis?

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 20:15

Hi,

ich hätte da mal eine Frage

Bis zu 30% vom Kaufpreis eines Fahrzeugs kann man bei Leasing anzahlen und steuerlich geltend machen, aber 30% von was?

Bei Sixt zum Beispiel werden die 30% vom Nettolistenpreis genommen, bei einem Autohändler der Bruttokaufpreis, damit enthält die Sonderzahlung Mehrwertsteuer die man als Gewerbetreibender zurück bekommt. Die Nettosumme wären dann aber nicht mehr 30% eigentlich. Könnte man die Sonderzahlung so weit erhöhen das die Sonderzahlung ohne Mehrwertsteuer dann 30% des Bruttokaufpreises des Autos ergibt? Damit könnte man einen größeren Betrag abschreiben und die Leasingrate für die Folgejahre senken.

Oder mache ich da einen Denkfehler

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24 Antworten
Themenstarteram 4. Juni 2016 um 18:28

Zitat:

Nochmals: Wenn Du 30 % Anzahlung auf den BLP leistest, ist darin die MWSt. enthalten. Diese ziehst Du im Rahmen Deiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab und somit kannst Du nur die Nettoanzahlung geltend machen. Mit anderen Worten: Ob 30 % aus dem Nettobetrag oder 30 % aus dem Bruttobetrag - am Ende ist es der selbe Betrag.

Gruß

Der Chaosmanager

JA aber ich will ja eine genau so hohe Anzahlung beim Händler machen wie bei Sixt. Beim Händler waren es aber nur 10000 und bei Sixt sind es 12000 (Beides Netto). Und das Obwohl der theoretische Kaufpreis bei Sixt sogar noch niedriger ist als beim Händler. Auch wenn beide mit 30% gerechnet haben (Der eine Kaufpreis der andere Listenpreis) bei einem von beiden ist es weniger oder mehr als 30% (Für das Finanzamt) entscheidend ist für mich welches ist das was Finanzamttechnisch richtig wäre. Die Sixt Variante wäre mir lieber.

am 4. Juni 2016 um 18:41

Zitat:

@Golio schrieb am 4. Juni 2016 um 20:28:40 Uhr:

 

JA aber ich will ja eine genau so hohe Anzahlung beim Händler machen wie bei Sixt. Beim Händler waren es aber nur 10000 und bei Sixt sind es 12000 (Beides Netto). Und das Obwohl der theoretische Kaufpreis bei Sixt sogar noch niedriger ist als beim Händler. Auch wenn beide mit 30% gerechnet haben (Der eine Kaufpreis der andere Listenpreis) bei einem von beiden ist es weniger oder mehr als 30% (Für das Finanzamt) entscheiden ist für mich welches ist das was Finanzamttechnisch richtig wäre. Die Sixt Variante wäre mir lieber.

Sorry, dann hatte ich Dich in Deinem Eröffnungsthread falsch verstanden.

Ich sehe keinen Grund, weshalb das FA die höhere Leasingsonderzahlung nicht akzeptieren sollte (das kannst Du oder Dein Steuerberater jedoch direkt erfragen).

Es gibt zwar ein älteres Urteil bezüglich der Höhe der Leasingsonderzahlung, dieses bezieht sich jedoch auf einen Arbeitnehmer, der die LSZ im Rahmen seiner Werbungskosten absetzte.

Ich kenne keine Beschränkung der LSZ für Selbstständige.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 18:52

Ok, ich glaube ich hatte mich auch nicht sehr deutlich erklärt.

Ich dachte nur weil man die Leasingsonderzahlung ja komplett Vorsteuer technisch geltend machen kann, mit eventuellem privaten Anteil je nachdem, gibt es solche Beschränkungen.

... nur bringt Dir die Vorsteuer ja nichts.

Da Du ja mehr Sonderzahlung bezahlst, bringt Dir die erhöhte Vorsteuer keine zusätzliche Liquidität. Von 1.000 € zusätzlicher Brutto-Sonderzahlung bekommst Du ja nur knapp 160 € als Vorsteuer zurück. Somit ist Deine Liquidität durch eine höhere Sonderzahlung eher geschmälert.

Der Vorteil der höheren Sonderzahlung liegt nur darin, dass der zu vernzinsende Betrag niedriger wird.

Ein weiterer Vorteil würde bei der Einkommensteuer bestehen, wenn Du die gesamte Sonderzahlung im Jahr der Anschaffung absetzen kannst, das solltest Du aber mit Deinem Steuerberater/Finanzamt klären.

XF-Coupe

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 10:18

Wenn ich 12000 Euro Netto Sonderzahlung mache kann ich die voll vor Steuern abziehen. Angenommen ich zahle 30% Steuern sind das 3600 Euro grob, bei einem 100% Firmenauto.

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 10:21

Hinzu kommt wenn man das in einem Jahr macht wo es einem finanziell gut geht. Hat man dafür in den Folge Jahren eine niedrige Rate, wenn es mal nicht so gut läuft. Wäre mir zum Beispiel wichtig.

... und das hast Du schon mit Deinem Steuerberater geklärt und der hat Dir das so bestätigt? Dann ist es ja gut und dann macht das auch Sinn zugunsten einer niedrigeren Rate eine höhere Sonderzahlung zu leisten.

XF-Coupe

Sobald bilanziert werden muss, geht das nicht (mehr), wie es Chaosmanager schon beschrieb.

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 10:35

Zitat:

@wolfgear schrieb am 5. Juni 2016 um 12:25:39 Uhr:

Sobald bilanziert werden muss, geht das nicht (mehr), wie es Chaosmanager schon beschrieb.

Ok danke das weiß ich nicht. Ob ich bilanzieren muss hängt vom restlichen Jahr ab.

Zitat:

@Golio schrieb am 4. Juni 2016 um 19:04:38 Uhr:

Zitat:

@mk28 schrieb am 4. Juni 2016 um 18:05:37 Uhr:

Mir fällt hierzu nur der Spruch meines alten Mathelehrers ein: "In Differenzen und in Summen kürzen nur die Dummen". ??

Wolltest du nur dein Sprüchlein aufsagen, oder kannst du auch sagen wo hier aus Summen und Differenzen gekürzt wird.

Nur noch einmal für dein Verständnis. Es geht darum, wenn der Händler mir statt eine 30% Anzahlung auf den Bruttokaufpreis eine 30% Anzahlung auf den Bruttolisten anbietet und das Finanzamt das akzeptiert und sich durch die höhere Anzahlung die Monatsraten reduzieren (Theoretisch habe ich ja nur 30% angezahlt, wie bei Sixt). Da Sixt ein Angebot macht bei dem sie 30% auf den Nettolistenpreis anbieten, was aber nicht dem Kaufpreis entspricht, der liegt bei Sixt nämlich niedriger, die geben dir ja wie ein Händler auch Rabatt auf das Auto, auch wenn Sixt nie den theoretischen Kaufpreis erwähnt. Also habe ich bei Sixt mehr als 30% angezahlt falls der Kaufpreis relevant ist für das Finanzamt. Aber sie würden es denke ich nicht so anbieten wenn das beim Finanzamt nicht wohl ok wäre.

30% von dem Preis, der auf der Auftragsbestätigung steht. Ob jetzt 30% vom Netto oder Brutto, ist wie Chaos schreibt, das selbe. Kann es aber noch mal aufschreiben, um auf meinen oben genannten Satz zu kommen. ;-))

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