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Leasing 30% Sonderzahlung bezogen auf welchen Preis?

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 20:15

Hi,

ich hätte da mal eine Frage

Bis zu 30% vom Kaufpreis eines Fahrzeugs kann man bei Leasing anzahlen und steuerlich geltend machen, aber 30% von was?

Bei Sixt zum Beispiel werden die 30% vom Nettolistenpreis genommen, bei einem Autohändler der Bruttokaufpreis, damit enthält die Sonderzahlung Mehrwertsteuer die man als Gewerbetreibender zurück bekommt. Die Nettosumme wären dann aber nicht mehr 30% eigentlich. Könnte man die Sonderzahlung so weit erhöhen das die Sonderzahlung ohne Mehrwertsteuer dann 30% des Bruttokaufpreises des Autos ergibt? Damit könnte man einen größeren Betrag abschreiben und die Leasingrate für die Folgejahre senken.

Oder mache ich da einen Denkfehler

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24 Antworten

Ob du jetzt 30% vom Brutto oder Nettopreis rechnest spielt doch keine Rolle.

In jedem Fall wird die Rechnung Brutto ausgestellt und muss auch Brutto bezahlt werden. Als Gewerbe holst du dir dann die Umsatzsteuer entsprechend zurück. Aber letztlich bleibt der für das Gewerbe relevante Netto Betrag in jedem Falle gleich, unabhängig von der Brutto oder Netto Rechnung.

Zur Frage nach der steuerlichen Geltendmachung: die Summe, die als Anzahlung geleistet wird, muss u. U. auf die Leasingdauer umgelegt werden - der Steuerberater kennt sich damit aus.

Man kann sich damit auch ins eigene Knie schießen.

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 8:00

Das macht schon einen Unterschied.

Sonderzahlung Sixt 30% 12000 Euro Netto auf den Nettolistenpreis

Vorsteuerabzug 12000

Sonderzahlung Händler Brutto (Kaufpreis) 12000 Netto 10084

Vorsteuerabzug 10084

Heisst bei Sixt 1900 mehr.

Gehe ich von 30% Steuern aus bleiben noch 1330

Umgelegt auf 48 Monate Leasingdauer 27 Euro pro Monat die Sixt Effektiv mehr kostet als man denkt wenn man die ursprüngliche Rate sieht.

am 30. Mai 2016 um 8:04

Zitat:

@wolfgear schrieb am 30. Mai 2016 um 09:51:19 Uhr:

Zur Frage nach der steuerlichen Geltendmachung: die Summe, die als Anzahlung geleistet wird, muss u. U. auf die Leasingdauer umgelegt werden - der Steuerberater kennt sich damit aus.

Man kann sich damit auch ins eigene Knie schießen.

Vermutlich ermittelt der TE seinen Gewinn mittels EÜR. Da hier das Zu-/Abflussprinzip gilt, könnte er im Jahr der Anschaffung tatsächlich die volle LSZ absetzen.

@TE

Dein Gedankenfehler ist, dass man immer nur netto/netto oder brutto/brutto in Relation setzen kann. Bei einer LSZ von 30 % vom Bruttopreis enthält die LSZ ebenfalls die Vorsteuer. Da diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung abgezogen wird, kann sie ja nicht noch einmal abgesetzt werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 8:07

Ich frage deshalb, weil wenn Sixt auf den Nettolistenpreis 30% Anzahlung berechnet und das Finanzamt das akzeptiert?. Könnte ich ja beim Händler etwas mehr als Sonderzahlung machen sodas der Nettobetrag 30% entspricht. In dem Beispiel wären das 14280 von dem ich dann die Umsatzsteuer zurückbekomme. Die Leasingrate sinkt beim Händler dementsprechend und sieht im Vergleich zu Sixt gar nicht mehr so schäbig aus. :D

am 30. Mai 2016 um 8:25

Zitat:

@Golio schrieb am 30. Mai 2016 um 10:07:36 Uhr:

Ich frage deshalb, weil wenn Sixt auf den Nettolistenpreis 30% Anzahlung berechnet und das Finanzamt das akzeptiert?. Könnte ich ja beim Händler etwas mehr als Sonderzahlung machen sodas der Nettobetrag 30% entspricht. In dem Beispiel wären das 14280 von dem ich dann die Umsatzsteuer zurückbekomme. Die Leasingrate sinkt beim Händler dementsprechend und sieht im Vergleich zu Sixt gar nicht mehr so schäbig aus. :D

Wenn Du 14.280 € inkl. MWSt. bezahlst, kannst Du logischerweise nur 12.000 € über die EÜR absetzen. Die Vorsteuer von 2.280 € wurde dann ja bereits bei Deiner Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 8:39

Ja das weiß ich ja. Ich will durch die hohe Anzahlung ja auch hauptsächlich eine niedrige Rate (Wäre jetzt meine Intention). Im konkreten Fall hatte ich mir einen DS5 angeschaut und der Händler hat mir unter anderem ein Leasingangebot gemacht.

Sixt 12000(Netto) Netto Leasingrate 90

Händler 10080 (Netto) Anzahlung Netto Leasingrate 143

Rechne ich die 27 Euro drauf die dadurch enstehen das ich bei Sixt mehr angezahlt habe (Minus Einkommensteuer) liegt Sixt bei 117 Euro

Der Händler ist ganze 26 Euro schlechter. Was auch daran liegt das er mir ein schlechtes Angebot gemacht (14% Rabatt bei einem Citroen sind schon fast lächerlich. Finde ich zumindest).

Ich will ja gar nicht leasen mich hat nur gewundert wieso der Händler auf den ersten Blick viel schlechter aussieht und man meiner Meinung nach so nicht gegen das Internet bestehen kann.

Würde das Finanzamt akzeptieren wenn ich beim Händler in diesem Fall 14000 Euro Brutto anzahlen würde?

am 30. Mai 2016 um 8:42

Zitat:

@Golio schrieb am 30. Mai 2016 um 10:39:44 Uhr:

Ja das weiß ich ja. Ich will durch die hohe Anzahlung ja auch hauptsächlich eine niedrige Rate (Wäre jetzt

Würde das Finanzamt akzeptieren wenn ich beim Händler in diesem Fall 14000 Euro Brutto anzahlen würde?

Warum nicht?

Aber vielleicht erörterst Du dies besser mit Deinem Steuerberater.

Aus meiner Sicht macht eine hohe Leasingsonderzahlung nur dann Sinn, wenn die Anschaffung in einem Jahr erfolgt, in dem Du einen besonders hohen Gewinn erwartest.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 8:53

Genau und die niedrige Rate in den Folgejahren sorgt dafür, dass auch wenn es mal nicht so gut läuft man nicht erschlagen wird von hohen monatlichen Zahlungen.

am 30. Mai 2016 um 15:48

Zitat:

@Golio schrieb am 30. Mai 2016 um 10:53:19 Uhr:

Genau und die niedrige Rate in den Folgejahren sorgt dafür, dass auch wenn es mal nicht so gut läuft man nicht erschlagen wird von hohen monatlichen Zahlungen.

In dem Falle wäre der Leasingvertrag aber sowieso zu teuer für dich.

Zur ursprünglichen Vergleichsrechnung: Bitte deinen Händler doch einfach darum, ein weiteres Angebot zu Berechnen mit Netto-LSZ i.H.v. 12.000 Euro. Und im Anschluss bittest du noch um weitere Prozente oder Gimmicks wie z.B. Navi-Updates oder rabattierte Winterräder etc., um ein mit Sixt besser vergleichbares Angebot zu haben. Es gilt Vertragsfreiheit, limitiert seitens des Händlers durch die internen Vorgaben (Chef, Bank) und er will dich als Kunde, nicht du ihn als Verkäufer.

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 18:32

Ok alles klar. Wie gesagt wollte gar kein Leasing, eigentlich nur die Probefahrt. Aber du hast recht.

Mir fällt hierzu nur der Spruch meines alten Mathelehrers ein: "In Differenzen und in Summen kürzen nur die Dummen". ??

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 17:04

Zitat:

@mk28 schrieb am 4. Juni 2016 um 18:05:37 Uhr:

Mir fällt hierzu nur der Spruch meines alten Mathelehrers ein: "In Differenzen und in Summen kürzen nur die Dummen". ??

Wolltest du nur dein Sprüchlein aufsagen, oder kannst du auch sagen wo hier aus Summen und Differenzen gekürzt wird.

Nur noch einmal für dein Verständnis. Es geht darum, wenn der Händler mir statt eine 30% Anzahlung auf den Bruttokaufpreis eine 30% Anzahlung auf den Bruttolisten anbietet und das Finanzamt das akzeptiert und sich durch die höhere Anzahlung die Monatsraten reduzieren (Theoretisch habe ich ja nur 30% angezahlt, wie bei Sixt). Da Sixt ein Angebot macht bei dem sie 30% auf den Nettolistenpreis anbieten, was aber nicht dem Kaufpreis entspricht, der liegt bei Sixt nämlich niedriger, die geben dir ja wie ein Händler auch Rabatt auf das Auto, auch wenn Sixt nie den theoretischen Kaufpreis erwähnt. Also habe ich bei Sixt mehr als 30% angezahlt falls der Kaufpreis relevant ist für das Finanzamt. Aber sie würden es denke ich nicht so anbieten wenn das beim Finanzamt nicht wohl ok wäre.

am 4. Juni 2016 um 18:02

Zitat:

@Golio schrieb am 4. Juni 2016 um 19:04:38 Uhr:

 

Nur noch einmal für dein Verständnis. Es geht darum, wenn der Händler mir statt eine 30% Anzahlung auf den Bruttokaufpreis eine 30% Anzahlung auf den Bruttolisten anbietet und das Finanzamt das akzeptiert und sich durch die höhere Anzahlung die Monatsraten reduzieren (Theoretisch habe ich ja nur 30% angezahlt, wie bei Sixt). Da Sixt ein Angebot macht bei dem sie 30% auf den Nettolistenpreis anbieten, was aber nicht dem Kaufpreis entspricht, der liegt bei Sixt nämlich niedriger, die geben dir ja wie ein Händler auch Rabatt auf das Auto, auch wenn Sixt nie den theoretischen Kaufpreis erwähnt. Also habe ich bei Sixt mehr als 30% angezahlt falls der Kaufpreis relevant ist für das Finanzamt. Aber sie würden es denke ich nicht so anbieten wenn das beim Finanzamt nicht wohl ok wäre.

Nochmals: Wenn Du 30 % Anzahlung auf den BLP leistest, ist darin die MWSt. enthalten. Diese ziehst Du im Rahmen Deiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab und somit kannst Du nur die Nettoanzahlung geltend machen. Mit anderen Worten: Ob 30 % aus dem Nettobetrag oder 30 % aus dem Bruttobetrag - am Ende ist es der selbe Betrag.

Gruß

Der Chaosmanager

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