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Laser Nebelschlussleuchten

Themenstarteram 19. November 2015 um 15:26

Hallo Leute,

weiß von euch jemand, ob die Dinger in Deutschland beziehungsweise Österreich erlaubt sind?

Beste Antwort im Thema

BEI STRAFE VERBOTEN, vor allem der Dreck aus dem Netz.

Kann schwere Augenschäden verursachen und blende wie Hulle.

Wenn du 100% sicher als Fussgänger mit einer 5stelligen Strafe aus einer Verkehrskontrolle nach Hause gehen willst dann bau so was ein, am besten noch in Kombination mit nachrüst Laser-Scheinwerfern.

Da fallen eine Menge Straftatbestände an die alle nicht billig werden. Ich weiss von einem Fall, allerdings in AU, der durfte für die Verwendung eines 50W Laser als Scheinwerfer die "kleine" Summe von gerade mal 43.000EUR zahlen, zzgl. MPU, Fahrverbot usw.

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20 Antworten

1. Was hat das mit dem Thema Versicherung zu tun?

2. Welchen Vorteil versprichst du dir von einer Nachrüstung?

Themenstarteram 19. November 2015 um 16:12

ups das sollte in "Verkehr und Sicherheit"

 

blöde Smartphones lol

 

den Vorteil auch im

Nebel und bei starkem Regen und Schnee gesehen zu

werden. inkl mehr

Abstand zum Hintermann.

BEI STRAFE VERBOTEN, vor allem der Dreck aus dem Netz.

Kann schwere Augenschäden verursachen und blende wie Hulle.

Wenn du 100% sicher als Fussgänger mit einer 5stelligen Strafe aus einer Verkehrskontrolle nach Hause gehen willst dann bau so was ein, am besten noch in Kombination mit nachrüst Laser-Scheinwerfern.

Da fallen eine Menge Straftatbestände an die alle nicht billig werden. Ich weiss von einem Fall, allerdings in AU, der durfte für die Verwendung eines 50W Laser als Scheinwerfer die "kleine" Summe von gerade mal 43.000EUR zahlen, zzgl. MPU, Fahrverbot usw.

Zitat:

@blueeyes0710 schrieb am 19. November 2015 um 17:12:55 Uhr:

ups das sollte in "Verkehr und Sicherheit"

blöde Smartphones lol

den Vorteil auch im

Nebel und bei starkem Regen und Schnee gesehen zu

werden. inkl mehr

Abstand zum Hintermann.

Ich wünsche dem TE von ganzen Herzen, dass nur solche Leute mit dieser Beleuchtung vor sich

hat.:confused:

Themenstarteram 19. November 2015 um 16:39

ich glaube hier wird komplett außer acht gelassen, dass man die Nebelschlussleuchte erst bei einer Sicht unter 50 m einschalten darf.

Themenstarteram 19. November 2015 um 16:43

Sind wir uns denn überhaupt einig, dass ich mich um auf diese Laser Leuchten beziehe, deren Lichtquelle man nicht sieht, jedoch einen waagrechten roten Strich auf der Straße in einer vordefinierten Entfernung hinter dem Auto.

@Veilchenauge: Du irrst (Gebrauch NSL)

Sinn des Spielzeugs?

Zitat:

1. Was hat das mit dem Thema Versicherung zu tun?

Zb. B.5000€ Regress und Kaskoschutz kann entfallen.

am 19. November 2015 um 17:19

Ich sehe die Verkehrsteilnehmer, die ihre normale Nebelschlußleuchte schon bei Regen einschalten gut genug.

Da braucht es keinen Laser. :-)

Gruß Frank,

der dieses Jahr die Nebelschlußleuchte noch nicht brauchte.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 19. November 2015 um 18:19:44 Uhr:

Ich sehe die Verkehrsteilnehmer, die ihre normale Nebelschlußleuchte schon bei Regen einschalten gut genug.

Da braucht es keinen Laser. :-)

Gruß Frank,

der dieses Jahr die Nebelschlußleuchte noch nicht brauchte.

Hier sei zu erwähnen dass die in F und E Pflicht ist, ich glaube sogar früher mal in D.

Noch sei zu erwähnen wenn man das in der CH tut und dann mehr als 50kmh fährt gibts Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, auf der Autobahn wirds ein "Raserdelikt". :)

Zitat:

@blueeyes0710 schrieb am 19. November 2015 um 17:39:32 Uhr:

ich glaube hier wird komplett außer acht gelassen, dass man die Nebelschlussleuchte erst bei einer Sicht unter 50 m einschalten darf.

Glaubst du ernsthaft, dass jemand die Vorschrift kennt? Und sich dann auch noch an die damit verbundene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hält? Man, die meisten kennen nicht einmal so einfache Sachen wie absolutes oder eingeschränktes Halteverbot. Und auch die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, besonders für LKW-Fahrer, ist absolut unbekannt.

Die Dinger, die du meinst, hat ein Hersteller (BMW?) glaub ich in der Entwicklung. Eine Freigabe ist m.W. aber noch nicht erfolgt. Und ohne Prüfzeichen ist es verboten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. November 2015 um 19:47:59 Uhr:

Die Dinger, die du meinst, hat ein Hersteller (BMW?) glaub ich in der Entwicklung. Eine Freigabe ist m.W. aber noch nicht erfolgt. Und ohne Prüfzeichen ist es verboten.

Wenn ein Hersteller die baut und einbaut ist das was anderes, dann passen die Bedingungen alle.

Zitat:

@blueeyes0710 schrieb am 19. November 2015 um 17:12:55 Uhr:

ups das sollte in "Verkehr und Sicherheit"

blöde Smartphones lol

den Vorteil auch im

Nebel und bei starkem Regen und Schnee gesehen zu

werden. inkl mehr

Abstand zum Hintermann.

Bei starkem Regen und Schnee darfst du die NSL sowieso nicht benutzen ich frage mich oft warum manche Leute die dennoch einschalten.

 

§17 StVO Beleuchtung

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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