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Land - und Forstwirtschaftliche Maschiene 20 Kmh / welchen Führerschein benötige ich
Themenstarter
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Ich besitze eine Land - und Forstwirtschaftliche Maschiene mit einer 20 Kmh zulassung. Der Fahrer besitzt aber nur einen Führerschein der Klasse A1 ( Motoräder bis 125 Kmh )
Ist das OK oder welchen Führerschein muss er besitzen ? |
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Dark Spam Lord
Stell deine Frage lieber im Traktoren Forum. Wird man dir besser antworten können.
Aber eigentlich sollte es nicht erlaubt sein. Da man dafür den L Führerschein (Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h)benötigen müsste
Rußpartikel-Erzeuger :]
A1 geht nicht. Für die genannte Maschine braucht man wie gesagt Klasse L. Die Klasse L gilt für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h. Es dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden, das Gesamtgewicht hängt von den Fahrzeugen ab.
Der Autoführerschein B (auch mit 17) geht genauso. Die Landwirtschaftliche Maschine darf dann auch ohne Begleitung gefahren werden, weil das Mindestalter für die in der Kl. B enthaltene Kl. L 16 Jahre beträgt.
Edit: A1 gilt für Motorräder mit 125 cm³ Hubraum und 80 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit.
Der Traktor Bagger oder was auch immer deine Maschine ist muss wenn sie mit der Klasse L bewegt werden darf auch LAND UND/ODER FORSTWIRTSCHAFTLICH genutz werden,wenn der Fahrer damit spazieren fährt dann greift die Klasse L bzw T nicht,diese Klassen sind quasi nur Zugeständnisse damit die Landwirte und deren Kinder nicht den C / CE machen müssen! Wer einen Traktor aber auch nicht im Sinne von Land und Forstwirtschaft nutzen will,der muss darauf achten welches zlgg er hat bei den älteren Schlepper reicht meist noch die Klasse B,die modernen Schlepper heute liegen aber meist sehr weit über 3,5t! Ganz klar ist aber dass das Fahren eines solchen Fahrzeuges mit dem A1 fahren ohne Führerschein ist!