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Kurzzeitkennzeichen doch ohne gültige HU?

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 14:36

moinsen.

eine frage... ich will mir einen bus kaufen der 400km entfernt steht der aber keine gültige hu besitzt.

nach der neuen kurzeitkennzeichenregelung dürfen kfz nur nur noch mit gültiger hu mit kurzeitkennzeichen versehen werden. einige ausnahmen bestehen aber.

ich habe im internet reichlich recherchiert und auch telefoniert und keine eindeutige antwort bekommen.

das hier konnte ich im internet finden...

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.

und dann das hier...

zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

das kann doch auch heissen, dass ich das kennzeichen hier (usedom) hole und den wagen dann vom kaufort (sachsen/leipzig) zu meiner werkstatt überführe oder?

habt ihr erfahrungen???

vielen dank voraus

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2015 um 4:27

Zitat:

@-hoppel-eve schrieb am 20. Juli 2015 um 21:36:51 Uhr:

Jo. Vielen Dank an Achmmed, Mohammed und Zwiebelmett...

FALSCH!

Schuld sind, so meine Wahrnehmungen, Kevin, Pascalle ... !

Schnell mal mit dem KZK und der total verbastelten Bude zum VW- / Opel- / was auch immer Treffen und dann negativ auffallen mit den ganzen Umbauten etc.

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Nein, denn wenn du die Kennzeichen in Usedom holst, darfst du in Leipzig garnicht fahren, da dieser Bezirk nicht an Usedom angrenzt. Nichteinmal für den TÜV.

Du kannst also nur darauf hoffen, dass der Wagen soweit TÜV bekommt, dass die Mängel entweder nur gering sind oder die erheblichen sofort behoben werden können.

Sind die erheblichen nur mit Werkstatt zu beheben, musst du dir in Leipzig oder im angrenzenden Zulassungsbezirk eine Werkstatt suchen.

Zitat:

@-hoppel-eve schrieb am 20. Juli 2015 um 16:36:10 Uhr:

....

das kann doch auch heissen, dass ich das kennzeichen hier (usedom) hole und den wagen dann vom kaufort (sachsen/leipzig) zu meiner werkstatt überführe oder?

....

Wie kommst du denn darauf.

Ist doch klar und deutlich beschrieben, was du darfst und was nicht, z. B. hier.

Zitat:

"Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen ohne Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug bei der Untersuchung bzw. Prüfung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Die Prüfer werden bei den betroffenen Fahrzeugen einen Prüfbericht aushändigen. Eine Prüfplakette wird nicht verklebt (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 StVZO in der ab 1.4.2015 gültigen Fassung)."

Es liegen sicherlich 25 Zulassungsbereiche zwischen Usedom und Leipzig. Dafür müsstest Du pfiffiger Weise immer in jedem Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen für Dein Vorhaben holen und damit von einem in den nächsten Zulassungsbereich tuckern. Selbst das ist untersagt, da nur innerhalb des Zulassungsbereiches. In den angrenzenden Bereich wird meist toleriert.

 

Was Du darfst ist, den Wagen bis zur Werkstatt innerhalb Ostvorpommern fahren, aber nur mit einem Kennzeichen OVP.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 18:13

Ich verdteh diesen Schwachsinn nicht. In meinen Augen sind jetzt diese Dinger dann völlig wertlos...

Du hast es erkannt. Aber das verdanken wir eben denjenigen die das kzk in den letzten Jahren massiv mißbraucht haben.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 19:36

Jo. Vielen Dank an Achmmed, Mohammed und Zwiebelmett...

Ist der Wagen denn so hinüber, dass der keinen TÜV m ehr bekommt? Ansonsten würde ich die 100 Euro halt noch zusätzlich investieren und du kannst legal nach Hause fahren.

Ansonsten geht noch Anhänger oder Rote Nummer borgen.

am 21. Juli 2015 um 4:27

Zitat:

@-hoppel-eve schrieb am 20. Juli 2015 um 21:36:51 Uhr:

Jo. Vielen Dank an Achmmed, Mohammed und Zwiebelmett...

FALSCH!

Schuld sind, so meine Wahrnehmungen, Kevin, Pascalle ... !

Schnell mal mit dem KZK und der total verbastelten Bude zum VW- / Opel- / was auch immer Treffen und dann negativ auffallen mit den ganzen Umbauten etc.

am 21. Juli 2015 um 4:28

Zitat:

@querys schrieb am 20. Juli 2015 um 21:39:37 Uhr:

 

Ansonsten geht noch Anhänger oder Rote Numme r borgen.

Rote Nummer borgen, geht rein rechtlich, auch nicht!

Zitat:

@-hoppel-eve schrieb am 20. Juli 2015 um 21:36:51 Uhr:

Jo. Vielen Dank an Achmmed, Mohammed und Zwiebelmett...

Vielleicht eher an Kevin, Schacklin und Mischell:

http://www.motorvent.com/.../...67293446730653_266597783_n-708x350.jpg

Edit: Hat ja vor mir schon einer richtig erkannt.;)

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 5:36

Mein Problem ist, dass ich nur am WE Zeit habe.

Na dann werd ich ja wohl mal Werktags runter juckeln. Mit dem Anhänger ins Sachsenland runter juckeln ist mir bei dem Verkehr einfach zu Weit...

Zitat:

@-hoppel-eve schrieb am 21. Juli 2015 um 07:36:01 Uhr:

Na dann werd ich ja wohl mal Werktags runter juckeln.

...

Und dann :confused:

Ich denke, dass er werktags hinfährt um die Öffnungszeiten von TÜV und eventuell Werkstatt einhalten zu können. ;)

Und ich denke, dass ein Fahrzeug, das ohne HU verkauft wird, Mängel aufweist, die nicht mal so eben zu beseitigen sind ;)

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