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Kurzer G LKW Zulassung mit 5 Sitzplätze???

Mercedes G-Klasse W460
Themenstarteram 20. Januar 2015 um 15:54

Hallo Leute,

ich habe mir einen G300 BJ: 83 mit LKW Zulassung mit frisch Tüv zugelegt.

Die Sitzbank lag lose hinten drin, nun ist es ja ein LKW der Steuern wegen, hat aber 5 Sitzplätze

eingetragen.

Kann ich die Sitzbank montieren, kann ja damals der Prüfer vergessen haben umzuschreiben?

Wenn die 5 Sitzplätze da sind, und die grün weißen dann sagen "Es ist kein LKW" mehr, dann

wäre es ja Steuerhinterziehung????

Kennt sich jemand damit aus?

Gruß

Michael

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23 Antworten
am 20. Januar 2015 um 16:16

Hallo,

Mach es doch einfacher und mach wieder einen Pkw draus mit H kennzeichen.

Macht es einfacher...

Zitat:

@Frosch cdti schrieb am 20. Januar 2015 um 16:54:13 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe mir einen G300 BJ: 83 mit LKW Zulassung mit frisch Tüv zugelegt.

Die Sitzbank lag lose hinten drin, nun ist es ja ein LKW der Steuern wegen, hat aber 5 Sitzplätze

eingetragen.

Kann ich die Sitzbank montieren, kann ja damals der Prüfer vergessen haben umzuschreiben?

Wenn die 5 Sitzplätze da sind, und die grün weißen dann sagen "Es ist kein LKW" mehr, dann

wäre es ja Steuerhinterziehung????

Kennt sich jemand damit aus?

Gruß

Michael

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 16:26

Mit dem H ist Richtig, bekommt er auch irgend wann, muss aber erst mal die Karosse vom Rost befreien und noch mit ein bisschen Farbe auf zu hübschen.

Und ansonsten habe ich bis dahin keine Lust 1127€ Steuern zu Zahlen.

Vor vielen Jahren hatte ich mal einen VW-Bus. Eingetragen waren 3 Sitze, drin hatte ich aber 6 (selbst gebaute gepolsterte Holzbank als Wohnmobilausbau). Der Tüv-Prüfer hat nur schlecht gelaunt geknurrt "da darf aber keiner sitzen" und mir die Plakette gegeben "ohne erkennbare Mängel". Ob das heute noch so geht, weiß ich aber nicht?

ich nehme an, wenn du ihn als LKW zuläßt, wirst du 2 Wochen später ein Schreiben vom Finanzamt bekommen...zumindest war das bei mir 2008 so (mittlerweile ist für Kfz-Steuer aber Zoll zuständig - wer dir schreibt? laß dich überraschen) jedenfalls wirst du zu einem Termin gebeten, wo ein Beamter prüft, ob die Voraussetzungen für Lkw Zulassungen erfüllt sind...

da du eh dran arbeiten willst, muß er doch für die Zeit nicht angemeldet sein? mach ihn hübsch und meld ihn als H an

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 17:51

hab das Fahrzeug am Montag 19.01 Zugelassen, und er war vorher schon als LKW Zugelassen.

Will ihn aber nicht Abmelden weil ich damit im Busch fahre mit einem 2 Tonnen Anhänger.

Ansonsten glaube ich nicht das sich der Zoll meldet, ist ja schon ein LKW gewesen, aber lass mich mal überraschen.

Und mit dem H ist doch ein bisschen Arbeit.

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 19:16

habe jetzt mal im Internet was gefunden das der weg vom Bremspedal zur Trennwand kürzer sein muss als der weg von der Trennwand zur Heckklappe.

Das stimmt so. Ein Kriterium für LKW ist, dass die Ladefläche größer ist als der Sitzbereich.

meiner war auch vorher schon LKW, dennoch hat sich 2-3 Wochen dannach das Finanzamt gemeldet, zur Überprüfung der Sachlage...

wie du schon sagst, Ladefläche größer als Passagierraum, desweiteren feste bauliche Trennung dazwischen (Gitter) und die Seitenscheiben hinten durch Blech ersetzen....natürlich kein Teppich im Laderaum, es soll ja ein Nutzfahrzeug sein

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 16:49

Hallo,

wieder Recht gehabt, habe heute Post vom Zollamt Dortmund bekommen.

LKW muss jetzt vorgeführt werden, ohne grüne Plakette nach Dortmund :D

Aber reicht ein Gitter als Trennwand?

Zitat:

@Frosch cdti schrieb am 13. Februar 2015 um 17:49:14 Uhr:

Aber reicht ein Gitter als Trennwand?

mach ein Brett hin. 2/3 Höhe der Gesamtdurchgangshöhe reichen.

Teppich ist egal. Verblechung der Fenster bei festem Aufbau (Eingeschweist)

Bei Hardtop Kunststoff (Verklebt).

LG Ro

Nein, besser aus ner Siebdruckplatte eine 40-50cm hohe Platte als Ladeflächenbegrenzung.

Diese am besten leicht schräg nach hinten einbauen und nach oben hin ein einfaches Gitter.

Dieses kann sehr einfach mit zwei Winkeleisen an oberen Sicherheitsgurtbefestigung befestigt werden. Bei mir fand der TÜV das ok.

Zitat:

@Frosch cdti schrieb am 13. Februar 2015 um 17:49:14 Uhr:

Hallo,

wieder Recht gehabt, habe heute Post vom Zollamt Dortmund bekommen.

LKW muss jetzt vorgeführt werden, ohne grüne Plakette nach Dortmund :D

Aber reicht ein Gitter als Trennwand?

Zitat:

@LT 4x4 schrieb am 13. Februar 2015 um 17:56:17 Uhr:

Zitat:

@Frosch cdti schrieb am 13. Februar 2015 um 17:49:14 Uhr:

Aber reicht ein Gitter als Trennwand?

mach ein Brett hin. 2/3 Höhe der Gesamtdurchgangshöhe reichen.

Teppich ist egal. Verblechung der Fenster bei festem Aufbau (Eingeschweist)

Bei Hardtop Kunststoff (Verklebt).

LG Ro

Sorry, da haben unsere Antworten sich überschnitten.

Habe meine hinteren Fenster überklebt, innen außen und befindet Vorführung gesägt es wäre ne Dibond Platte als Glasersatz eingesetzt worden

Zitat:

@mobil-team schrieb am 13. Februar 2015 um 18:07:03 Uhr:

Sorry, da haben unsere Antworten sich überschnitten.

Habe meine hinteren Fenster überklebt, innen außen und befindet Vorführung gesägt es wäre ne Dibond Platte als Glasersatz eingesetzt worden

macht nix.

Sind die Bestimmungen FA in BW.

Wenn das Überkleben Akzeptiert wird, Supi.

Ist auch immer etwas im Ermessensspielraum des Beamten.

LG Ro

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 20:14

Habe eine etwa 30cm hohe Siebdruckplatte vom boden Montiert und kommt noch in Doppelstabzaun bis unters Dach Montiert drauf, dann sollte alles OK sein.

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