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Kuriose Szene, Krankenwagen fährt hinter verletzter Person hinterher

Themenstarteram 14. Mai 2017 um 21:38

Guten Abend,

am heutigen Vormittag befuhr ich eine Bundesstraße und sah aus der Ferne, dass es sich staute. Ich vermutete einen Unfall. Nach einigen Metern im Schritttempo sah ich aus der Ferne Blaulicht das sich langsam näherte.

Ich wunderte mich, warum der Krankenwagen mit Blaulicht auf dem Rad/Fußweg fuhr im Schritttempo aber mit Blaulicht.

Dann sah ich, dass ein Mann vor dem Rettungswagen im normalen Tempo ging. Bei näherer Betrachtung sah ich dass er im Gesicht blutete, vermutlich Schnittverletzungen erlitt und auch seine Kleidung Blutflecken und vermutlich verschmutzt war als hätte er gestürzt.

Weder zuvor noch nach dem Stau war eine Unfallstelle zu sehen. Ich bin die Strecke 30 Minuten zuvor aus der anderen Richtung entlang gefahren.

Ich verstehe nicht, was das sollte. Selbst wenn der Mann sich nicht behandeln lassen wollte, wieso fährt der Rettungswagen dem Mann im Schrittempo zumindest 300m hinterher und das auf dem Geh/Radweg?

Mir geht diese Szene einfach nicht aus dem Kopf.

Beste Antwort im Thema

Naheliegende Vermutung:

Jemand (z. B. ein vorbei kommender Autofahrer) hat über Notruf eine verletzte Person gemeldet.

Vor Ort trifft die Besatzung des Rettungswagens dann tatsächlich eine Person an, die offensichtlich verletzt und augenscheinlich behandlungsbedürftig ist, jedoch jegliche Hilfe vehement ablehnt.

Da eine Eigen- oder Fremdgefährdung befürchtet wird fordert die Besatzung einen Arzt und/oder die Polizei nach.

Da ist es doch naheliegend, bis zu deren Eintreffen im Nahbereich des Verletzten zu bleiben. Zum einen, um dessen aktuellen Standort an die nachrückenden Kräfte zu melden. Zum anderen, um vor Ort zu sein wenn er seine Meinung verbal oder mutmaßlich ändert. Und zum weiteren, um im Fall einer Fremdgefährdung eingreifen zu können.

Sowas passiert nicht unbedingt täglich, ist aber auch nicht so ungewöhnlich.

Wobei, doch, vermutlich passiert das jeden Tag so oder ähnlich irgendwo in Deutschland...

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Naheliegende Vermutung:

Jemand (z. B. ein vorbei kommender Autofahrer) hat über Notruf eine verletzte Person gemeldet.

Vor Ort trifft die Besatzung des Rettungswagens dann tatsächlich eine Person an, die offensichtlich verletzt und augenscheinlich behandlungsbedürftig ist, jedoch jegliche Hilfe vehement ablehnt.

Da eine Eigen- oder Fremdgefährdung befürchtet wird fordert die Besatzung einen Arzt und/oder die Polizei nach.

Da ist es doch naheliegend, bis zu deren Eintreffen im Nahbereich des Verletzten zu bleiben. Zum einen, um dessen aktuellen Standort an die nachrückenden Kräfte zu melden. Zum anderen, um vor Ort zu sein wenn er seine Meinung verbal oder mutmaßlich ändert. Und zum weiteren, um im Fall einer Fremdgefährdung eingreifen zu können.

Sowas passiert nicht unbedingt täglich, ist aber auch nicht so ungewöhnlich.

Wobei, doch, vermutlich passiert das jeden Tag so oder ähnlich irgendwo in Deutschland...

Ich denke, das dürfte es sehr treffend umschreiben. Sollte der RTW für diese Person alarmiert worden sein und diese eine Behandlung ablehnt, dann darf die Besatzung auch nicht einfach so abrücken bei offensichtlicher Behandlungsbedürftigkeit. Evtl. sind sie auch verpflichtet, eine schriftliche Verzichtserklärung unterschrieben zu bekommen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Mai 2017 um 07:46:15 Uhr:

Ich denke, das dürfte es sehr treffend umschreiben. Sollte der RTW für diese Person alarmiert worden sein und diese eine Behandlung ablehnt, dann darf die Besatzung auch nicht einfach so abrücken bei offensichtlicher Behandlungsbedürftigkeit. Evtl. sind sie auch verpflichtet, eine schriftliche Verzichtserklärung unterschrieben zu bekommen.

Genau so siehts aus. Wobei das mit der Verzichtserklärung der Besatzung in dem vorliegenden Fall nichts nützt. Der Mensch ist am Kopf verletzt und somit ist davon auszugehen, daß der Mensch die Tragweite seiner Entscheidung gar nicht einschätzen kann. Der Rettungsdienst bleibt somit verantwortlich. Das ist vermutlich auch der Grund, warum die hinterher fahren und den Verletzten nicht aus den Augen lassen.

Das Thema haben wir oft. Alkohol, Sturz auf Kopf mit Anzeichen einer Gehirnerschütterung, Drogen, Unterzucker, psychische Erkrankungen, ... alles nicht geeignet für eine Verzichtserklärung. Die Leute müssen mit, egal wie.

Gruss

Jürgen

 

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 13:45

Vielen Dank für die Aufklärung. :)

Na eben nicht egal wie, sonst würde man den einfach packen und auf der Trage fixieren ;)

Es muss schon nach rechtsstaatlichen Regeln gehen, und das ist entweder über das Gefahrenabwehrrecht als polizeiliche Maßnahme (dafür braucht man die Polizei) oder nach dem PsychKG (oder wie das im jeweiligen Bundesland genannt wird), dafür braucht man üblicherweise einen Arzt (für die Feststellung der Gefährdung) und das Ordnungsamt bzw. ersatzweise wieder die Polizei (für die Umsetzung).

Sonst bräuchte man ja nicht so lange hinter dem Kunden her zu fahren bis die zuständigen Stellen vor Ort sind.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Mai 2017 um 16:14:54 Uhr:

Na eben nicht egal wie, sonst würde man den einfach packen und auf der Trage fixieren ;)

Es muss schon nach rechtsstaatlichen Regeln gehen, und das ist entweder über das Gefahrenabwehrrecht als polizeiliche Maßnahme (dafür braucht man die Polizei) oder nach dem PsychKG (oder wie das im jeweiligen Bundesland genannt wird), dafür braucht man üblicherweise einen Arzt (für die Feststellung der Gefährdung) und das Ordnungsamt bzw. ersatzweise wieder die Polizei (für die Umsetzung).

Sonst bräuchte man ja nicht so lange hinter dem Kunden her zu fahren bis die zuständigen Stellen vor Ort sind.

Mit "egal wie" meine ich nicht die unbedingte Anwendung von Gewalt durch den Rettungsdienst sondern die Nachforderung geeigneter Kräfte. Und ob ich da die Polizei, einen Arzt, oder vielleicht sogar beide benötige, ist individuell.

Leider ist es ab und zu nicht vermeidbar, jemanden gegen seinen Willen festzuhalten. Sobald eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, wird die Sache kitzelig. Kannst ja beispielsweise nicht einfach jemanden im Wahn nach einem Unfall auf der Autobahn rumrennen lassen. Wenn deutliche Worte und zarter Zug am Ärmel nichts fruchten, wird der gepackt, zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei oder eines Arztes gesichert. Alles andere wäre Wahnsinn.

Gruss

Jürgen

 

 

Ja.

BTDT....

Hallo,

ich will hier noch etwas in den Raum werfen.

Muss man nicht verhältnismäßig viel Geld dafür zahlen, dass der Krankenwagen dich mitnimmt?

Womöglich wurde der Krankenwagen von jemand anderem gerufen aber der Radfahrer hat die Hilfe ignoriert und wollte sich lieber alleine zum Arzt aufmachen um kosten zu sparen.

Da der Krankenwagender Pflicht nachkommen wollte sind die hinter im hinterher, falls er womöglich umkippt?

Grüße

Willst du jetzt wirklich JEDEN Thread hier wieder aufwärmen?

Zitat:

Muss man nicht verhältnismäßig viel Geld dafür zahlen, dass der Krankenwagen dich mitnimmt?

Womöglich wurde der Krankenwagen von jemand anderem gerufen aber der Radfahrer hat die Hilfe ignoriert und wollte sich lieber alleine zum Arzt aufmachen um kosten zu sparen.

Wenn für den Einsatz eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, so bezahlt die Versicherung des Patienten, bzw. des Unfallverursachers.

Sollte keine Notwendigkeit vorliegen (so genannte "Leerfahrt"), bezahlt man den Krankenwagen aus eigener Tasche.

Rufst du als Helfender oder Zeuge bei der Feuerwehr/dem Rettungsdienst an, und berichtest von Verletzten, die dann aber doch nicht behandelt werden müssen, hat der Rettungsdienst keine Rechtsgrundlage dich zu belangen. Du hast im besten Gewissen gehandelt. Das gilt natürlich nicht für absichtlich falsch abgegebene Notrufe.

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