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Kupplung rupft / defekt
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mkradu1
E93 Hallo Leute, bin neu im Forum und fahre einen 318i Bj. Touring März 08 der jetzt 75.000 KM runter hat. ich habe bereits 4 Kupplungen getauscht bekommen, da die Kupplung nach ca. 10.000 - 15.000 immer wieder gerupft hat. Mir wurde auch immer wieder gesagt, dass die Kupplung verschlissen war und ob meine Frau den Wagen auch fährt.
Beim letzten Tausch vor 10.000 meinte BMW dass sie Probleme mit dem Zulieferer hatten und jetzt eine sachs kupplung drin wäre und somit das Problem nicht mehr auftauchen dürfte.
Na ja, war gerade mit einem vollbeladenen Wagen in Österreich. Auf dem Heimweg ging das wieder mit der Kupplung los.
Das Problem tritt bei wenig gas und am Berg vorrangig auf. Bei viel Zwischengas tritt es weniger bis gar nicht auf. Außerdem tritt vor allem beim Schalten in den ersten und zweiten Gang auf. Ich bin total genervt.
Bisher ging das Ganze immer auf Garantie bzw. auf Kulanz. BMW hat aber das letzte mal angekündigt, dass jetzt Schluss wäre mit Kulanz.
Frage: Hat jemand schon einmal dagegen geklagt bzw. ist mit einem Anwalt gegen BMW vorgegangen. Wenn ja, wie erfolgreich war das bzw. war der Anwalt gut bzw. spezialisiert auf dieses Problem. Vielleicht könnte man sich ja auch zusammen tun.
Also, bin um jede Antwort dankbar.
Oliver/ mkradu1 |






Auf welcher rechtlichen Grundlage willst du gegen BMW vorgehen? Dein Auto hat keine Gewährleistung oder Garantie mehr.
Vergiss es und lebe mit der Kupplung so wie sie ist. Das geht genauso wie es gekommen ist. Teilweise hilft es die Kupplung einfach mal anders ranzunehmen wie sonst, also entweder sanfter oder härter fahren als normal.
Wie gesagt, die letzte Kupplung wurde vor 5 Monaten verbaut. Auf dieser ist somit noch Garantie und somit ein rechtlicher Anspruch. Einfacher wäre es natürlich wenn sich mehrere Leute mit demselben Problem zusammenschließen würden.
5 Kupplungen in 75.000 km verheizt?
Geile Frage übrigens vom Händler, ob "Deine Frau damit auch fährt"
Irgendwas stimmt doch da nicht. Ok, eine Kupplung kann mal ne Macke haben, von mir aus auch zwei, aber 5? Bist Du sicher, dass Du damit vernünftig fährst? Nur mal so ganz höflich gefragt...?
Nein. Du hattest auf die erste Kupplung Garantie, bzw. den rechtlichen Anspruch das sie 2 Jahre lang funktionniert, weil du die zusammen mit dem Auto gekauft hast. Für die jetzt verbaute Kupplung hast du keinen Kaufvertrag, also auch keine Garantie oder irgend einen anderen rechtlichen Anspruch.
Nein. In Deutschland gibts keine Sammelklagen wie in den USA und auch keine verpflichtenden Präzedenzfälle. Es muss jeder für sich selber ein Urteil erwirken.
Sorry, aber die einzigen Rechte die du hast sind:
-Du kannst nochmal eine Kulanzanfrage stellen lassen oder selbst bei der Kundenbetreuung stellen
-Du kannst dein Auto auf deine Kosten reparieren lassen so wie das bei nem Auto das aus der Garantie raus ist eben üblich ist
-Du kannst dir ein anderes Auto kaufen
P.S. Opel bietet ne lebenslange Garantie