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Kundenservice bei BMW - Marder löst Servicetermin aus!

BMW M1 F20 (Fünftürer), BMW
Themenstarteram 14. Juli 2016 um 17:42

Hallo Freunde,

eine äußerst dubiose Geschichte. Was meint Ihr dazu?

Habe meinen Wagen (Bj 2014, F20) Ende Feberuar bei Händler A gekauft. Er gab mir den Wartungsnachweis ausgedruckt mit, auf dem steht "Wartung fällig Motoröl - Mikrofilter Restlaufzeit 94 Tage".

Das wäre dann so Anfang Juni gewesen. Im Juni war es dann auch so weit: Bling - Service Öl. Wie erwartet.

Bei der Gelegenheit habe ich auch mal versucht, den Ölstand elektronisch zu messen. Auto sagt: "Messung inaktiv. Ich solle den Service wahrnehmen"

Also Service-Termin bei Händler B gemacht und Auto abgegeben.

Der Techniker schreibt mir, dass die Diagnosearbeiten einen Schaden durch einen Marder ergeben haben.

Dieser hat mehrere Kabel am Ölniveausensor beschädigt, weswegen die Messung nicht mehr funktioneren kann.

Eine weitere Folge davon sei, dass die Serviceintervalle für Motorölwechsel nicht mehr korrekt angezeigt werden können. Daher kam es zu einer Falschanzeige was den Service angeht.

Was könnte das bedeuten?

Option A: Der Marder hat genau zum richtigen Zeitpunkt (nämlich zum angekündigten Service-Termin) in genau das richtige Kabel gebissen, damit genau der erwartete Service angezeigt wird (schlauer Marder)

Option B: Der Marder wurde erfunden, um ... ich weiß es nicht...Geld zu verdienen?

Option C: Der Marderschaden war schon existent als der Wagen verkauft wurde, weswegen dann auch schon der Serviceintervall (falsch) vorberechnet wurde. Sprich: mir wurde ein defektes Fahrzeug verkauft.

Die Rechnung für Fahrzeug-Check, Software-Update, Tausch der Kabel, Schrumpfschlauch, ... beläuft sich auf knapp 200 €.

Was denkt, welche Option die richtige ist?

Hat jemand je davon gehört, dass ein Marder einen Serviceintervall auslöst?

Danke für Eure Meinungen!

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13 Antworten
am 14. Juli 2016 um 18:00

Falls die Teile getauscht wurden, sollte man doch an den ausgebauten erkennen können, ob da ein Tier dranrumgebissen hat. Eine seriöse Werkstatt zeigt solche Ausbauteile, die ersetzt wurden, dem Kunden.

Ansonsten, 200€ sind es sicherlich nicht wert, bei der Versicherung einen Ersatz des "Marderschadens" zu melden.

Ich sehe auf den ersten Blick keinen Widerspruch zwischen dem fälligen Serviceintervall und einer nicht funktionierenden Ölstandsmessung. Das KM-abhängige Intervall berechnet sich nicht nach dem Ölstand.

Wann da der Marder dran rumgebissen hat, lässt sich nicht sagen.

Auch seriöse Werkstätten zeigen nicht unaufgefordert defekte Teile. Allerdings auf Nachfrage.

TK ohne SB?

Dann Vers. + nicht mehr darüber nachdenken.

am 16. Juli 2016 um 4:58

Zitat:

@airforce1 schrieb am 15. Juli 2016 um 22:34:07 Uhr:

TK ohne SB?

Dann Vers. + nicht mehr darüber nachdenken.

... das lohnt sich wegen Selbstbeteiligung und SF-Rückstufung aber nicht. Nur wenn im Jahresverlauf noch weitere Schäden zu regulieren sind, rechnet es sich, die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Eigentlich wird man bei einem Teilkasko Schaden nicht zurückgestuft. Der Beitrag ist immer 100%.

Nur bei einem HP Fall wird man zurück gestuft.

 

Ich habe letztes Jahr meine Frontscheibe gewechselt über die tk und wurde nicht zurück gestuft. So hat es mir die Versicherung auch erklärt wie ich oben beschrieben habe.

 

Gruß Bl4ne

am 16. Juli 2016 um 17:06

Schon etwas kurios. Allerdings, Servicetermin kann doch nicht durch ein defektes Kabel ausgelöst werden. Wenn es sich um ein wichtiges Kabel handelt, z. B. Abgassensorkabeln, blingt der Bordcomputer. Dann heißt es Fehlerspeicher auslesen.

Der Servicetermin errechnet sich anhand des Fahrprofils bzw. auch anhand der Zeit, die seit dem letzten Service vergangen ist.

Wenn es über TK läuft, kannst du evtl. deinen Ölwechsel auch bezahlen lassen, da bei manchen Autos das Öl rausläuft, wenn man den Ölniveausensor ausbaut. Somit muss zwingend in dieser Verbindung ein Ölwechsel durchgeführt werden, da man laut Definition kein ausgelaufenes Altöl wieder einfüllen darf. Da dann Ölwechsel vorgeschrieben ist, muss Ölfilter usw. auch mitgewechselt werden.

Frag mal bei der Versicherung nach. Du wirst da nicht zurückgestuft :)

Natürlich muss die Werkstatt da auch mitspielen. Wenn nirgends vermerkt ist, dass es sich um einen Marderschaden handelt und sie das Altteil entsorgt haben, dann wird es nichts mit der Versicherung.

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 13:18

Danke euch soweit. Konnte mittlerweile mit dem Techniker von Händler B sprechen. Er wunderte sich eingangs, dass im Wartungsplan zwar Ende Februar (Kaufdatum) ein durchgeführter Service incl. Ölwechsel vermerkt war, dass aber gleichzeitig der Bedarf an einem Öl-Service angezeigt wird. Das war für ihn unplausibel.

Mit den defekten Kabeln konnte der Ölniveausensor, der offenbar i.d.R. über die Ölqualität den nächsten Service-Termin berechnet, nur noch mit Ersatzwerten rechnen, was diesern Service-Bedarf nach 94 Tagen hervorgebracht hat.

Für mich klingt das nun stark nach Option C: Da der Service-Termin schon im Februar (falsch) brechnet war, muss der Marderschaden schon vorhanden gewesen sein, was bedeutet, dass der Verkäufer den Wagen mit defektem Ölniveausensor (und ganz nebenbei auch mit nicht funktionierender Klimaanlage) verkauft hat.

Daher sehe ich die Begleichung der Rechnung beim Verkäufer.

Meine Versicherung möchte ich damit überhaupt nicht behelligen, unabhängig davon ob Umstufung oder nicht.

Zitat:

@TMB schrieb am 17. Juli 2016 um 15:18:13 Uhr:

Daher sehe ich die Begleichung der Rechnung beim Verkäufer.

Der Verkäufer muss hier garnichts begleichen, da du ihm zwei Nachbesserungsversuche gewähren musst...

am 17. Juli 2016 um 13:41

Der Verkäufer ist immer der böse Mensch :) evtl. kann man sich ja mit dem Händler noch einigen. Ansonsten, Händler (Verkäufer) anklagen und deine Kohle aus ihm rauswürgen :D

Zitat:

@ahmettir schrieb am 17. Juli 2016 um 15:41:37 Uhr:

Ansonsten, Händler (Verkäufer) anklagen...

Was soll man dort anklagen? :confused:

Die Rechtslage ist - wie ich bereits schrieb - eindeutig auf Seite des Verkäufers...

am 17. Juli 2016 um 14:03

Am Ende des Satzes steht noch ein fett grinsender Smiley :)

Da gibt's in der Tat nichts anzuklagen. Und wegen so einem kleinen Betrag schon gar nicht :)

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 16:45

Ich würde gerne sachlich bleiben und fasse ungeachtet der smileys zusammen:

Nach Lage der Dinge hatte der Wagen den Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

Daher sehe ich nun mein Recht auf Nacherfüllung. Diese soll die Beseitigung des Mangels sein.

Das ist von Händler B bereits umgesetzt worden. Dort steht mein Wagen in diesem Augenblick.

Ich habe den Verkäufer (der kein böser Mensch ist) über den Fall informiert und warte aktuell auf eine Stellungnahme.

Die Höhe der Kosten ist hier unerheblich. Ich hoffe jedoch, dass der Fall aufgrund der Geringfügigkeit besonders reibungsarm behandelt werden kann.

Zitat:

@TMB schrieb am 17. Juli 2016 um 18:45:35 Uhr:

 

Daher sehe ich nun mein Recht auf Nacherfüllung.

Rein sachlich betrachtet hast du dieses Recht hiermit...

Zitat:

...Das ist von Händler B bereits umgesetzt worden...

...rechtskräftig verwirkt!

Der Verkäufer muss hier garnichts - nichtmal auf deine Stellungnahme antworten. Du kannst allenfalls auf Kulanz hoffen - irgendwelche "Rechte" gegenüber dem Verkäufer hast du aber nicht (mehr).

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