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Krümmer gerissen / Gewährleistung?
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Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Gewährleistung. Habe mir im März beim VW-Händler ein CLK Cabrio(2001) gekauft. Schon nach einer Woche, beim ersten Offenfahren merkte ich, dass der Wagen nach dem Starten lauter als gewöhnlich war. Der Händler tauschte daraufhin den Schalldampfer und den Topf aus. Beim Abholen aus der Werkstatt war der Wagen aber immer noch recht laut.Wurde vertröstet. Bin jetzt nach 4 Monaten in eine Bosch-Werkstatt gegangen, die mir sagte, dass der Krümmer gerissen sei. Meine Frage ist jetzt, ob mein Händler dies auf Gewährleistung noch reparieren muss, zumal ich den Wagen erst 4 Monate habe und erst 3000 km gefahren bin. Und gilt die Gewährleistungspflicht des Händlers auch, wenn eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen wurde?
Danke für Eure Tipps und Anregungen C. |








Gewährleistung immer 2 Jahre!
hat mit der Gebrauchtwagengarantie nix zu tun- ist ne andere baustelle..
"In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Bei gebrauchter Ware (egal welcher Art) gibts nur 1 Jahr Gewährleistung. Es sei denn, der Händler bietet freiwillig mehr an (kann generell bis auf 30 Jahre ausgedehnt werden). Normal ist bei Gebrauchtwagen aber 1 Jahr.
Nix wie hin zum Händler, denn innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht noch beim Verkäufer, so dass du gute Chancen haben dürftest.
sorry.. das stimmt natürlich:
"Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) ..."
Da vermutlich ein Kaufvertrag unterschrieben wurde steht das mit Sicherheit drin...
Master of Desaster
Nein! 2 Jahre! Nur darf nach einem Jahr die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Mit Gewerblich oder nicht hat das nix zu tun.
Krümmer gerissen / Gewährleistung?
hotw hat nur bedingt recht.
"Privat: Beim Kauf eines Autos von einer Privatperson kann diese die Gewährleistung nahezu vollkommen ausschließen. Wer auf die Formel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" im Kaufvertrag stößt, der muss also damit rechnen, dass der Verkäufer für einen Mangel nicht haftet, es sei denn, er hat ihn arglistig verschwiegen. Als Käufer müssen Sie dann jedoch nachweisen, dass dem Verkäufer der Mangel beim Kauf bekannt war. "
Der Gewerbliche Käufer kann das nicht:
"Gewerblich: Kauft man als Verbraucher bei einem Händler beispielsweise ein Auto, kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern maximal auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine anderslautende individuelle Vereinbarung treffen; diese wäre schlichtweg unwirksam. "
http://...braucherzentrale-bayern.de/.../link7187A.html
1xDanke erstmal für eure Tipps. Verstehe ich euch also richtig,
dass der Händler den Krümmer reparieren muss, auch wenn es sich
um ein sogenanntes Verschleißteil handelt?
Er (nicht du )muss dir beweißen (6 Monate) dass der Krümmer nicht schon beim kauf kaputt war..
der Krümmer ist kein Verschleißteil.. wär mir neu..
Er hat bereits den Auspuff getauscht und somit ein "Schuldeingeständnis"
getätigt..
meine Auslegung der Rechtslage..
1xMaster of Desaster
Die Gewährleistung ist für alle gleich. Nämlich 2 Jahre. Was hinterher daraus gemacht wird das unterscheidet sich.
sou wird n Schuh draus!
Tastenquäler vom Dienst
Krümmer gerissen / Gewährleistung?
JA. Dein Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber dem Händler. Die Händler decken sich gerne selbst über die Gebrauchtwagengarantie ab, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden bei einem Gewährleistungsfall. Oft allerdings meinen Händler (auch im ersten halben Jahr) die Versicherung würde die REgulierung ablehnen und der Halter/Käufer müsse selbst zahlen. Ist natürlich Blödsinn, denn dein Gewährleistungsanspruch im ersten halben Jahr bleibt von einer Entscheidung der Versicherung unangetastet.
Leichti
1x