208 Coupé
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Krümmer gerissen / Gewährleistung?

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Krümmer gerissen / Gewährleistung?

Themenstarter

Hallo Leute,

 

ich habe mal eine Frage zur Gewährleistung. Habe mir im März beim

VW-Händler ein CLK Cabrio(2001) gekauft. Schon nach einer Woche, beim ersten Offenfahren merkte ich,

dass der Wagen nach dem Starten lauter als gewöhnlich war.

Der Händler tauschte daraufhin den Schalldampfer und den Topf aus. Beim Abholen

aus der Werkstatt war der Wagen aber immer noch recht laut.Wurde vertröstet. Bin jetzt

nach 4 Monaten in eine Bosch-Werkstatt gegangen, die mir sagte, dass der Krümmer

gerissen sei. Meine Frage ist jetzt, ob mein Händler dies auf Gewährleistung

noch reparieren muss, zumal ich den Wagen erst 4 Monate habe und erst 3000 km

gefahren bin.

Und gilt die Gewährleistungspflicht des Händlers auch, wenn eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen wurde?

 

Danke für Eure Tipps und Anregungen

C.


Gewährleistung immer 2 Jahre!

hat mit der Gebrauchtwagengarantie nix zu tun- ist ne andere baustelle..

 

"In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


Bei gebrauchter Ware (egal welcher Art) gibts nur 1 Jahr Gewährleistung. Es sei denn, der Händler bietet freiwillig mehr an (kann generell bis auf 30 Jahre ausgedehnt werden). Normal ist bei Gebrauchtwagen aber 1 Jahr.

Nix wie hin zum Händler, denn innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht noch beim Verkäufer, so dass du gute Chancen haben dürftest.


sorry.. das stimmt natürlich:

"Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) ..."

 

Da vermutlich ein Kaufvertrag unterschrieben wurde steht das mit Sicherheit drin...


hotw hotw

Master of Desaster

Zitat:

Original geschrieben von Thinky123

Bei gebrauchter Ware (egal welcher Art) gibts nur 1 Jahr Gewährleistung.

Nein! 2 Jahre! Nur darf nach einem Jahr die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

 

Mit Gewerblich oder nicht hat das nix zu tun.


Krümmer gerissen / Gewährleistung?

hotw hat nur bedingt recht.

 

"Privat: Beim Kauf eines Autos von einer Privatperson kann diese die Gewährleistung nahezu vollkommen ausschließen. Wer auf die Formel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" im Kaufvertrag stößt, der muss also damit rechnen, dass der Verkäufer für einen Mangel nicht haftet, es sei denn, er hat ihn arglistig verschwiegen. Als Käufer müssen Sie dann jedoch nachweisen, dass dem Verkäufer der Mangel beim Kauf bekannt war. "

 

Der Gewerbliche Käufer kann das nicht:

"Gewerblich: Kauft man als Verbraucher bei einem Händler beispielsweise ein Auto, kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern maximal auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine anderslautende individuelle Vereinbarung treffen; diese wäre schlichtweg unwirksam. "

 

http://...braucherzentrale-bayern.de/.../link7187A.html


  • 1x
Themenstarter

Danke erstmal für eure Tipps. Verstehe ich euch also richtig,

dass der Händler den Krümmer reparieren muss, auch wenn es sich

um ein sogenanntes Verschleißteil handelt?


Er (nicht du )muss dir beweißen (6 Monate) dass der Krümmer nicht schon beim kauf kaputt war..

der Krümmer ist kein Verschleißteil.. wär mir neu..

Er hat bereits den Auspuff getauscht und somit ein "Schuldeingeständnis" ;) getätigt..

 

meine Auslegung der Rechtslage.. ;)


  • 1x

hotw hotw

Master of Desaster

Die Gewährleistung ist für alle gleich. Nämlich 2 Jahre. Was hinterher daraus gemacht wird das unterscheidet sich.


Zitat:

Original geschrieben von hotw

Die Gewährleistung ist für alle gleich. Nämlich 2 Jahre. Was hinterher daraus gemacht wird das unterscheidet sich.

sou wird n Schuh draus! ;)


Leichtmetall Leichtmetall

Tastenquäler vom Dienst

Krümmer gerissen / Gewährleistung?

Zitat:

Original geschrieben von control_63

Hallo Leute,

 

 

Und gilt die Gewährleistungspflicht des Händlers auch, wenn eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen wurde?

 

Danke für Eure Tipps und Anregungen

C.

JA. Dein Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber dem Händler. Die Händler decken sich gerne selbst über die Gebrauchtwagengarantie ab, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden bei einem Gewährleistungsfall. Oft allerdings meinen Händler (auch im ersten halben Jahr) die Versicherung würde die REgulierung ablehnen und der Halter/Käufer müsse selbst zahlen. Ist natürlich Blödsinn, denn dein Gewährleistungsanspruch im ersten halben Jahr bleibt von einer Entscheidung der Versicherung unangetastet.

Leichti


  • 1x
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