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Kreuzungsfrage: wer hat hier Vorrang/Vorfahrt

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 18:36

wollt mal Fragen wer hier eigentlich Vorrang/Vorfahrt hat?

https://picload.org/image/wolciri/gruenauerwegeckewaldstrasse.jpg

So stellt sich die auf meiner Skizze abgebildete Kreuzung dar

0. straßen sind gleichberechtigt. also eine klassische rechts vor links Kreuzung

1. schwarz: die beiden straße. die quer verlaufenden liegt im kreuzungsbereich minimal versetzt aber mit gleichem straßennamen

2. blau: fußweg mit einen 'radfahrer frei'

3. rot: reiner fußweg

4. gelb: im fußweg weiß eingelassene steine mit einer breite von ca 30cm (wirkt wie eine art haltelinie)

Verkehrsteilnehmer

5. der pinke Pfeil ist ein Kfz

6. der grüne Pfeil ist ein Radfahrer

7. der braune Pfeil ist ein Fußgänger

 

Was trifft hierzu:

a) der grüne Pfeil (radfahrer) kommt von rechts und darf vor dem pinken Pfeil (kfz) die Kreuzung passieren?

b) der grüne Pfeil (Radfahrer) ist wartepflichtig und der pinke Pfeil (kfz) darf zuerst fahren?

c) der braune Pfeil(Fußgänger) darf die Straße überqueren bevor der Pinke Pfeil (kfz) geradeaus weiterfährt

d) hat die weiße linie(gelb) eine Relevans für den grünen Pfeil (radfahrer) oder den braunen Pfeil (Fußgänger) oder können sie diese getrost ignorieren?

e) würde sich für Antwort a und b etwas ändern, wenn das blaue kein Fußweg mit 'radfahrer Frei' wäre sondern ein Radweg? Hinweis dazu: der pinke Pfeil(kfz) kann aus seiner Position ohne Ortskenntnis nicht wissen ob der grüne Pfeil (Radfahrer) von einem 'Radweg' kommt oder von einem 'Fußweg mit Radfahrer Frei'

Ich stelle bewußt genau diese 5 Fragen. bitte in entsprechender Reihenfolge abcde antworten und mit KURZER Begründung. eine der 5 antworten ist in meinen Augen sowieso eindeutig. die anderen 4 werfen halt Fragen auf.

 

 

 

Gruenauer-weg-ecke-waldstrasse
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19 Antworten

a) Nein, RvL gilt für Fahrzeuge auf der Straße.

b) Ja, Radfahrer muss warten. Würde er auf der Straße fahren dürfte er vor dem Auto fahren.

c) Nein, siehe a)

e) Nein, da für Radfahrer und Fußgänger das gleiche gilt

d) Ist wie du selbst festgestellt hast eine Wartelinie

Ganz klarer Fall.

Das Auto muss dem Radfahrer die Vorfahrt gewähren, egal wohin der will.

Der Radfahrer muss, wenn er rechts abbiegt, dem Fußgänger den Vorrang lassen.

Ergo, der Fußgänger hat in dieser Situation die absolute Priorität und das Auto steht ganz hinten an.

Soweit rein regeltechnisch gesehen.

Gegenseitige Rücksichtnahme sollte trotzdem nicht fehlen, um gegebenfalls ein mögliches Fehlverhalten, oder eintretende "Konfusion", weil keiner weiß wie er sich verhalten soll, unfallfrei über die Bühne zu bringen.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:14:12 Uhr:

a) Nein, RvL gilt für Fahrzeuge auf der Straße.

Das ist nicht richtig, RvL gilt auch für von rechts kommende Radwege, die neben der Straße verlaufen.

http://www.radschlag-info.de/332.html

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radwegkreuzung_mit_Strasse.php

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 20:25

"Das Auto muss dem Radfahrer die Vorfahrt gewähren, egal wohin der will."

->ich seh das auch so. der Radfahrer profitiert von der rechts vor links regel. egal ob das ein 'radweg' ist oder ein 'fußweg der radfahren zuläßt'

"Der Radfahrer muss, wenn er rechts abbiegt, dem Fußgänger den Vorrang lassen."

->danach hab ich gar nicht gefragt. ist aber richtig.

"Ergo, der Fußgänger hat in dieser Situation die absolute Priorität und das Auto steht ganz hinten an."

->da irrst du in meinen augen

->die rechts vor links regel gilt nämlich nicht für den fußgänger. du mußt als Autofahrer der geradeausfährt (pink) meineswissens keinen von rechts kommenden fußgänger passieren lassen (es sei denn der typ läuft mit dem handwagen auf der straße....aber das tut ja mein brauner pfeil nicht)

->rechts vor links ist eine vor'fahrts' regel da gehts um fahrende verkehrsteilnehmer.

------

ich würde so antworten

a) radfahrer hat vorfahrt (zweifle aber etwas. eben einmal weils kein reiner radweg ist und wg der weißen linie)

b) nein. radfahrer zuerst.

c) nein. kfz vor dem fußgänger.

d) weiße linie hat keine relevans (die gilt doch nur an stopschildern oder ampeln?)

e) nein würde nichts ändern.

und bei a,b, e bin ich eben unsicher.

das interessante an dieser kreuzung ist:

->dass das blaue früher radwege und fußweg nebeneinander waren. vor einiger zeit aber der radweg abgeschafft wurde und nun halt fußweg über die volle breite und dabei 'radfahrer frei'. und genau seit dieser änderung ist diese weiße linie dort.

Nein, ich irre nicht. Ich setze mal voraus, das sich alle drei VT gleichzeitig an dieser Kreuzung befinden.

Der Radfahrer kommt für das Auto von rechts. Ergo, muss das Auto warten.

Biegt der Radfahrer rechts ab, muss er dem Fußgänger den Vorrang lassen, da er beim Abbiegen dessen Weg kreuzt.

So, und da das Auto sowieso dem Fahrad den Vorrang gewähren muss, hat, uninteressant wohin der Radfahrer will, der Fußgänger, rein situationstechnisch gesehen, in dieser konkreten Situation das Vorrecht.

Im Prinzip bräuchte sich der Fußgänger eigentlich überhaupt nicht um diese Situation kümmern.

Sprich, wenn der Radfaher geradeaus fährt, oder links abbiegt, kann der Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren, da das Auto ja erst den Radfahrer abwarten muss.

Das wäre allerdings im Falle, das sich da wer nicht ganz korrekt verhält, unter Umständen etwas verhängnisvoll für ihn.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Februar 2016 um 20:32:08 Uhr:

Das ist nicht richtig, RvL gilt auch für von rechts kommende Radwege, die neben der Straße verlaufen.

Danke, dachte das gilt nur auf der Fahrbahn.

Würde aus reinem Selbstschutz niemals auf die Idee kommen an so einer Stelle so zu fahren :eek:

Dazu kommt noch, dass der gemeinsame Fuß- und Fahrradweg just genau an der Kreuzung endet. Wie das rein straßenverkehrsrechtlich zu deuten ist, sollten wir die hohen Gerichte fragen. Ob die sich einig sind, wage ich bei dieser Verkehrssituation ernsthaft zu bezweifeln.

https://www.google.de/.../...vrseonJQDqcKrnLbhjTK9w!2e0!7i13312!8i6656

Der Radweg nimmt am Vorfahrtrecht der Straße (in diesem Falle rechts vor links) natürlich Teil - keine Frage.

Der Fußgänger hat keinen Zebrastreifen, also muss er warten, bis Rad und PKW vorbei sind.

Ich meine nur, irgendwo mal gelesen zu haben, dass das Vorfahrtrecht nur für den Radweg gilt, der sich unmittelbar an der Haltelinie der Straße befindet.

Gilt noch rechts vor links, wenn der PKW die Kreuzung, wie in diesem Falle, schon quasi passiert hat?

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 9:06

@birscherl:

Streetview (aus der Sicht des Radfahrers) hatte ich bewußt nicht verlinkt, da die Bischilderung dort eine ALTE nicht mehr geltende Beschilderung darstellt

Streetview zeigt die alte Situation. da war das Ganze noch ein Radweg. daher auch das Radweg Ende Schild (leicht hinterm Baum versteckt).

->Dieses Schild steht NICHT mehr da, da es kein Radweg mehr ist sondern nun über die volle Breite ein Fußweg mit 'Radfahrer frei'.

->Und sie haben wie gesagt 'ne weiße Linie in den Fußboden eingelassen auch die ist im Streetview eben noch nicht vorhanden.

Die bei Streetview dargestellte alte Verkehrsituation ist meiner Meinung nach eine 'klare Kiste'.

Der Radfahrer von rechts kommend hat Vorfahrt vor dem Auto, auch wenn sein Radweg dort Endet. Er wechselt eben in diesem Moment auf die Straße.

Der Autofahrer von links kommend kann ohnehin nicht wissen dass der Radweg dort Endet.

Natürlich sollte der Radfahrer beim wechsel auf die Strasse aufgrund des Ende seines Radwegs vorsichtig sein - das ändert aber in meinen Augen nichts an seiner Vorfahrt gemäßig rechts vor links.

Die neue Situation ist halt in meinen Augen etwas unklarer und genau deshalb frag ich die obigen 5 Fragen.

Gemein für den Radfahrer ist halt noch zusätzlich dass auf der Querstrasse der Betonbelag durchgeht. Sprich hier wird mitunter schnell gefahren, so frei nach dem Motto die PKW vom Kopfsteinpflaster kommenden werden schon langsam sein und notfalls anhalten.

-----

@rainer:

wenn alle drei gleichzeitig - was ich bewußt nicht gefragt habe - geht die Sache eigentlich nur mit 'Einigung'.

Nehmen wir mal an der Radfahrer welcher rechts abbiegen möchte hält an, weil er dem Fußgänger Vorrgang gewähren möchte. Genau in diesem Moment denkt der PKW der Radfahrer würde auf seine Vorfahrt verzichten. Dementsprechend fährt der PKW durch und muss in diesem Moment eigentlich nicht mit einem die Straße querenden Fußgänger rechnen muss (da der fußgänger eben - meineswissens - keine rechts vor links vorfahrt gegenüber der Straße hat).

Klar ist dass der PKW bei einem Vorfahrtsverzicht des Radfahrers schon sehr genau schauen muss und ggf den Fußgänger bemerken sollte - vom Fußgänger wäre es in jedem Fall Kamikaze einfach drüberzulaufen. Bloßes Anhalten des Radfahrers zugunsten des Fußgängers ist an sich natürlich auch noch kein Vorfahrtsverzicht gegenüber dem PKW (wird aber von diesem vermutlich so gewertet).

Man kann es drehen und wenden wie man möchte. Die Verkehrsituation ist und bleibt beknackt. Es ist aber eine die man in Wohnsiedlungen zu hauf hat - ein Glück meist nur zeitgleich zwischen 2 der 3 genannten Verkehrsteilnehmern. Die weiße Linie ist mir bisher auch nur selten untergekommen und es ist mir nach wie vor nicht klar ob sie dort an dieser Stelle wirklich eine relevanz hat.

edit: nochmal genau nachgedacht sollte es - wenn sich alle 3 korrekt Verhalten - das von Rainer ins Spiel gebrachte 'alle 3 gleichzeitig (mit dem wunsch des radfahrers nach rechts abzubiegen)' auch eigentlich gar nicht geben.

Der Radfahrer ist wie gesagt auf einem 'Fußweg mit Radfahrer Frei' unterwegs. Wäre er also mit dem Fußgänger gleichzeitig an der Kreuzung, hieße das er Stünde links neben dem Fußgänger - ist also in einer Art Überholvorgang - indem er an dieser Stelle beim Wunsch nach links abzubiegen überhaupt nicht sein sollte! Er sollte sich dagegen hinter dem Fußgänger einordnen. Das würde darauf hinauslaufen, dass das Auto vor dem Fußgänger fährt. Der Fußgänger rüberläuft und dann erst der Radfahrer - der sich hinter dem Fußgänger befand - um die Ecke fährt. Zur Situation alle 3 gleichzeitig kommt es also nur, wenn der Radfahrer fälschlicherweise zu einem Überholvorgang ansetzt den er nicht beenden kann, weil er beim Abbiegen den Fußgänger zu beachten hat. Das Wort überholvorgang ist hier vielleicht nichtmal das richtige Wort aber bei korrektem Verhalten von Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Weg kann nur einer von beiden zuerst an der Kreuzung sein.(daher kann es zur situation 'alle 3 gleichzeitig' theoretisch nicht kommen)

Wenn das mittlerweile ein Gehweg ist, der für Radler freigegeben ist, ist die Situation leider nicht klar. Es gibt für beide Sichtweisen entsprechende Urteile.

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 12:46

ja, es geht mir um die 'situation'. also nicht um die haftungsbewertung es konkreten unfalls oder so.

-----

Für mich ist die Sache eigentlich recht klar.

->es hat sich für mich als radfahrer seit der herabstufung vom 'radweg' zum 'fußweg mit radfahrer frei' nichts geändert. ich habe weiterhin vorfahrt (und 90% der autofahrer handeln auch entsprechend. die anderen 10% sind so schnell unterwegs, dass ich nicht nur als radfahrer das nachsehen hätte sondern wohl auch ein pkw der sich auf der von rechts kommenden Straße befände)

Warum habe ich Vorfahrt vor dem PKW:

->ich bin Radfahrer und komme von rechts. es gilt für mich und den PKW die rechts vor links Regel.

---->Wäre es ein reiner Fußweg würde ich als Radfahrer dort nichts zu suchen haben aber selbst dann hätte der PKW erstmal KEINE Vorfahrt (aber eben im Falle eines Unfalls wohl eben keine volle Schuld)

---->Es ist aber nichtmal ein reiner Fußweg, sondern ich darf dort als Radfahrer (unter beachtung der Fußgänger) fahren. Das macht mich jedoch nicht Wartepflichtig gegenüber dem von links kommendem PKW.

---->der PKW kann überhaupt nicht wissen ob ich als Radfahrer fahren darf oder nicht. Er hat eine Kreuzung an der er Schauen muss ob ein Auto oder Radfahrer von rechts kommt (auto wird immer auf der straße sein. radfahrer kann auf der straße, auf einem radweg oder auf einem fußweg mit radfahrer frei unterwegs sein)

Die Frage ist eben nur ob meine Sichtweise überhaupt stimmt. oder es echte Gründe und Paragraphen gibt die dagegen sprechen.

->Mir ist auch völlig klar, dass ich mich als Radfahrer gefährde wenn ich blind in diese Kreuzung einfahre.

->Mir ist auch klar dass es im Ernstfall für den Radfahrer wohl eine (wenn auch geringe) Teilschuld geben würde. Fährt er geradeaus oder links muss er schließlich ohnehin mit vorsicht in die Kreuzung einfahren weil ja jmd von rechts kommen könnte. selbst als rechtsabbieger könnte ihm jmd auf der falschen spur von rechts jmd kommen den er durchlassen müßte. und beim rechts abbiegen habe ich natürlich auch drauf zu achten, dass mich von links keiner über den haufen kachelt - eigentlich kann ich mit meiner 'erhöhten vorsicht beim einfahren in diese kreuzung' nicht so schnell rechts abbiegen, dass ich nicht hätte für den Vorfahrt mißachtenden von links kommenden PKW hätte bremsen können....es kracht also im Ernstfall wohl nur, wenn ich eine Gefahrensituation nämlich den PKW erkenne und trotzdem auf meine Vorfahrt bestehe). Im Erstfall würde es wohl sicherlich eine Berechnung und Skizze geben ab wann der Radfahrer den PKW hätte wahrnehmen können und umgekehrt. Das würde wohl dazu führen dass der PKW zwar die Vorfahrt mißachtet hat aber der Radfahrer eben bei Verlassen seines Weges auf die Straße auch nicht rechtzeig gebremst hat um schlimmeres zu verhindern

Zitat:

Nehmen wir mal an der Radfahrer welcher rechts abbiegen möchte hält an, weil er dem Fußgänger Vorrgang gewähren möchte. Genau in diesem Moment denkt der PKW der Radfahrer würde auf seine Vorfahrt verzichten.

Warum sollte er.

Er sieht doch den Fußgänger und weiß als motorisierer VT genau, das man beim Rechtsabbiegen dem Fußgänger, dessen Weg man dabei kreuzt, das Vorrecht zu gewähren hat, was ja für den Radfahrer im Prinzip genauso gilt. Ergo, wartet er diese Situation ab.

Ich muss aber noch dazu sagen, das ich von einer Trennung zw. Rad- und Fußweg ausgegangen bin.

 

Aber ich habe ja nicht umsonst geschrieben

Zitat:

Gegenseitige Rücksichtnahme sollte trotzdem nicht fehlen, um gegebenfalls ein mögliches Fehlverhalten, oder eintretende "Konfusion", weil keiner weiß wie er sich verhalten soll, unfallfrei über die Bühne zu bringen.

Und wie wir sehen, jeder hat eine andere Meinung, was im Umkehrschluss ja heißt, das in dieser konkreten Situation jeder von uns sowieso erst mal überlegen würde/müsste, wer wie was denn nun zuerst, oder zuletzt, oder wie und warum???

Am Ende wird es unter gegenseitiger Rücksichtnahme wohl überwiegend so ablaufen, das der Fußgänger den anderen beiden den Vorrang lässt und diese sich untereinander einigen.

* Radfahrer lässt Auto den Vorrang, oder

* Auto fährt langsam vor (sofern keine weiteren VT hinzukommen) und winkt dabei den Radfahrer durch

 

 

Zitat:

@newt3 schrieb am 9. Februar 2016 um 10:06:21 Uhr:

[...] ->Und sie haben wie gesagt 'ne weiße Linie in den Fußboden eingelassen auch die ist im Streetview eben noch nicht vorhanden. [...]

Kann es sein, daß es sich dabei um Blindenplatten handelt?

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 21:19

"Kann es sein, daß es sich dabei um Blindenplatten handelt?"

jup genau die sind es. damit hätten wir wohl einen teil der obigen Frage beantwortet :)

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