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Kraftfahrzeughilfe für Behinderte die nicht Erwerbsfähig sind.

Themenstarteram 15. März 2012 um 16:33

Hallo zusammen,

und zwar bin ich wieder in einer verzwickten Situation und weiss nicht weiter.

Meine Frau sitzt nach einem Verkehrsunfall als Sie 14 war im Rollstuhl und ist 100 % schwerbehindert. Sie hat die Merkmale "G", "AG", "H" und "B" und die Pflegestufe 2.

Ich bin die Pflegeperson und wir haben ein 8 Jahre altes Kind. Ich bekomme ALG II und sie Sozialhilfe (100% arbeits-und erwerbsunfähig).

Wir haben einen Großraumkombi (mit Rollstuhlverladehilfe) BJ: 1996 mit fast 300.000 Km der jetzt nicht mehr reperabel ist. Eine Neuanschaffung können wir uns nicht leisten.

Nach intensivem Suchen im Netz bin ich auf den Begriff: "Kraftfahrzeughilfe" gestoßen und habe gelesen, dass man wegen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen bekommen kann, auch wenn man nicht berufstätig ist.

Ich habe nun verschiedene Stellen wie Sozialagentur sowie Versorgungsamt angerufen, aber nicht wirklich eine Antwort bekommen wer der Leistungsträger ist. Auch MMB antwortet nicht auf meine Anfrage, da die momentan überlastet sind und keine weitere Beratungsanfragen entgegennehmen.

Es gibt in unserer Stadt einen Behindertenfahrdienst für den man Gutscheine bekommen kann. Fakt ist aber, dass dieser Fahrdienst nicht auf Adhoc zu Verfügung steht und nicht alle 3 mitnehmen kann. Somit sind spontane Sachen wie Kino, Theater, Zoo, Veranstaltungen, Familienbesuche,

Sportveranstaltungen, Schönwetterausflüge usw. nicht immer möglich. Weiterhin kommt es noch dazu, dass meine Frau gerne unser Kind so erziehen möchte, dass die Kleine keine Nachteile wegen ihrer Behinderung hat. Quasi sind auch spontane Abmachungen mit anderen Kindern in der Schulklasse nicht möglich, da wir kein Auto haben und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Auch ich selber bin, trotz besten Willens und Kraft, ohne Auto nicht in der Lage unser Kind morgens zu Schule zu bringen, dann den Haushalt zu schmeißen, einzukaufen, sie zu pflegen, zu Krankengymnastik und Artz zu fahren, Rezepte zu besorgen, zu Apotheke zu fahren und, und, und. Das haut zeitlich nicht hin. Kümmere ich mich mehr um meine Tochter, vernachlässige ich die Pflege von 38,5 Std in der Woche, kümmere ich mich mehr um meine Frau vernachlässige ich unsere Tochter in allen Sozialbereichen. Ein Pflegedienst kommt solange ich lebe und die Kraft habe nicht in Frage. Weiterhin wurde bei mir letzte Woche ein Bandscheibenvorfall festgestellt und durch die Schmerzen bin ich auch nicht in der Lage schwere Sachen zu tragen. Sei es den Rolli auf lange Distanz zu schieben oder Einkaufstüten zu schleppen. Also, sind wir in allen Bereichen 100% auf ein Auto angewiesen. Deswegen möchten wir gerne die Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen, wissen aber nicht, wie wir vorgehen müssen. Sie hat auch einen Führerschein seit sie 18 ist und könnte mit entsprechender Pedalarie und Ladehilfe fahren.

Die Frage ist nun:

Wo kann man für meine Frau eine Kraftfahrzeughilfe beantragen und wo die Erfolgsaussichten gut stehen oder wer hat schon damit Erfahrung gemacht? Nicht zu vergessen ist, dass sie 100% arbeits- und erwerbsunfähig ist. Es geht um Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen Leben mit ergänzenden Leistungen.

Entschuldigt auch bitte den langen Text. Aber dieser fast ja nur meine Erkenntnisse zusammen .

Danke

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2012 um 7:40

Ich bin mal so frech, folgendes aufzulisten:

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller: 337.00 €

Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 454.60 €

Mehrbedarf für Behinderung des Partners: 118.00 €

Kinder 5 Jahre und jünger: 215.00 € (für Kinder bis 13 Jahren gibt es sogar mehr)

 

Summe der Leistungen: 1006.60 €

Pflegestufe 3 = 675 Euro / Monat

Wohnung wird vom Amt bezahlt. Somit bleiben euch ca. 1600 € zum leben.

Ich sag es dir ganz ehrlich, dieses Geld haben nicht mal Familien die Arbeiten monatlich netto zur Verfügung.

Das ist nur ein Beispiel, welches dir viele vorrechnen werden von den du Geld verlangst.

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@zepter ........ *lol* ... was wäre das leben öde wenn man nicht ab und an mal lachen kann! ........... ich wünsche dir nen schönen tag ! :)

am 7. August 2012 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von Eljod

@zepter ........ *lol* ... was wäre das leben öde wenn man nicht ab und an mal lachen kann! ........... ich wünsche dir nen schönen tag ! :)

Wünsch ich dir auch !:)

Anmerkung :

Manche scheinen eine Behinderung immer mit Krankheit zu verbinden.:rolleyes:

Eine Behinderung zu haben heißt noch lange nicht das der/die jenigen auch krank sind.

Das ist nach meiner Ansicht Blödsinnn.

Ich bin selbst schwerstbehindert, habe Pflegestufe 2.

Auch wenn es für manch einen nicht vorstellbar ist ich bin trotz meiner Behinderung noch aktiv.

Ich verkrieche mich nicht in die Ecke und jammere herum.

Meine Aktivtäten gibt es hier zu sehen. www.teddybehindert.de und www.rollstuhltanzen-wiesbaden.de

am 7. August 2012 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Anmerkung :

Manche scheinen eine Behinderung immer mit Krankheit zu verbinden.:rolleyes:

Eine Behinderung zu haben heißt noch lange nicht das der/die jenigen auch krank sind.

Das ist nach meiner Ansicht Blödsinnn.

 

Ich bin selbst schwerstbehindert, habe Pflegestufe 2.

Auch wenn es für manch einen nicht vorstellbar ist ich bin trotz meiner Behinderung noch aktiv.

Ich verkrieche mich nicht in die Ecke und jammere herum.

Meine Aktivtäten gibt es hier zu sehen. www.teddybehindert.de und www.rollstuhltanzen-wiesbaden.de

Ist ja schön für dich wenn du trotz deiner Behinderung so im Leben stehst, aber jede Behinderung ist individuell anderst geartet und man kann nicht alle Leute über einen Kamm scheren. Ich bin selber jahrelang Rollstuhl-Marathon gefahren, aber irgendwann als ich weit jenseits der Vierziger war hat es gereicht. Ich muß mir da nichts mehr beweisen, schon gar nicht meinen Mitmenschen. Ehrlich gesagt Rollstuhltanz wär nicht mein Ding, ich würde mir da irgendwie albern vorkommen, aber okay jeder so wie er will und mag.:)

Zitat:

Original geschrieben von zepter

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Anmerkung :

Manche scheinen eine Behinderung immer mit Krankheit zu verbinden.:rolleyes:

Eine Behinderung zu haben heißt noch lange nicht das der/die jenigen auch krank sind.

Das ist nach meiner Ansicht Blödsinnn.

Ich bin selbst schwerstbehindert, habe Pflegestufe 2.

Auch wenn es für manch einen nicht vorstellbar ist ich bin trotz meiner Behinderung noch aktiv.

Ich verkrieche mich nicht in die Ecke und jammere herum.

Meine Aktivtäten gibt es hier zu sehen. www.teddybehindert.de und www.rollstuhltanzen-wiesbaden.de

Ist ja schön für dich wenn du trotz deiner Behinderung so im Leben stehst, aber jede Behinderung ist individuell anderst geartet und man kann nicht alle Leute über einen Kamm scheren. Ich bin selber jahrelang Rollstuhl-Marathon gefahren, aber irgendwann als ich weit jenseits der Vierziger war hat es gereicht. Ich muß mir da nichts mehr beweisen, schon gar nicht meinen Mitmenschen. Ehrlich gesagt Rollstuhltanz wär nicht mein Ding, ich würde mir da irgendwie albern vorkommen, aber okay jeder so wie er will und mag.:)

Das bestreite ich überhaupt nicht das jede Behinderung anders ist.

Mag ja sein, das du beim Rollstuhltanz albern vorkommst.

Ich war am Anfang auch der Ansicht, aber die hat sich inzwischen geändert.

Ingesamt fand ich tanzen albern.

Meine Frau fragte mich ob ich mit ihr mal tanzen würde, weil sie Rollstuhltanz auf der Rehacare gesehen hatte.

Wir haben also ein Probetraining gemacht und sind dabei geblieben weil es uns einfach Spass macht gemeinsam einem sportlichen Hobby nachgehen.

Auch wenn du wahrscheinlich tanzen nicht als Sport betrachtest.

Ich wurde da allerdings eines BESSEREN belehrt, das es sehr wohl Sport sein kann.

 

 

Ich kram das alte Ding mal wider raus... In der Hoffnung, dass die TE dies liest und uns mal mitteilt, wie die ganze Sache denn letztendlich ausgegangen ist....

Zitat:

@ella-nina schrieb am 15. März 2012 um 17:33:29 Uhr:

Hallo zusammen,

und zwar bin ich wieder in einer verzwickten Situation und weiss nicht weiter.

Meine Frau sitzt nach einem Verkehrsunfall als Sie 14 war im Rollstuhl und ist 100 % schwerbehindert. Sie hat die Merkmale "G", "AG", "H" und "B" und die Pflegestufe 2.

Ich bin die Pflegeperson und wir haben ein 8 Jahre altes Kind. Ich bekomme ALG II und sie Sozialhilfe (100% arbeits-und erwerbsunfähig).

Wir haben einen Großraumkombi (mit Rollstuhlverladehilfe) BJ: 1996 mit fast 300.000 Km der jetzt nicht mehr reperabel ist. Eine Neuanschaffung können wir uns nicht leisten.

Nach intensivem Suchen im Netz bin ich auf den Begriff: "Kraftfahrzeughilfe" gestoßen und habe gelesen, dass man wegen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen bekommen kann, auch wenn man nicht berufstätig ist.

Ich habe nun verschiedene Stellen wie Sozialagentur sowie Versorgungsamt angerufen, aber nicht wirklich eine Antwort bekommen wer der Leistungsträger ist. Auch MMB antwortet nicht auf meine Anfrage, da die momentan überlastet sind und keine weitere Beratungsanfragen entgegennehmen.

Es gibt in unserer Stadt einen Behindertenfahrdienst für den man Gutscheine bekommen kann. Fakt ist aber, dass dieser Fahrdienst nicht auf Adhoc zu Verfügung steht und nicht alle 3 mitnehmen kann. Somit sind spontane Sachen wie Kino, Theater, Zoo, Veranstaltungen, Familienbesuche,

Sportveranstaltungen, Schönwetterausflüge usw. nicht immer möglich. Weiterhin kommt es noch dazu, dass meine Frau gerne unser Kind so erziehen möchte, dass die Kleine keine Nachteile wegen ihrer Behinderung hat. Quasi sind auch spontane Abmachungen mit anderen Kindern in der Schulklasse nicht möglich, da wir kein Auto haben und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Auch ich selber bin, trotz besten Willens und Kraft, ohne Auto nicht in der Lage unser Kind morgens zu Schule zu bringen, dann den Haushalt zu schmeißen, einzukaufen, sie zu pflegen, zu Krankengymnastik und Artz zu fahren, Rezepte zu besorgen, zu Apotheke zu fahren und, und, und. Das haut zeitlich nicht hin. Kümmere ich mich mehr um meine Tochter, vernachlässige ich die Pflege von 38,5 Std in der Woche, kümmere ich mich mehr um meine Frau vernachlässige ich unsere Tochter in allen Sozialbereichen. Ein Pflegedienst kommt solange ich lebe und die Kraft habe nicht in Frage. Weiterhin wurde bei mir letzte Woche ein Bandscheibenvorfall festgestellt und durch die Schmerzen bin ich auch nicht in der Lage schwere Sachen zu tragen. Sei es den Rolli auf lange Distanz zu schieben oder Einkaufstüten zu schleppen. Also, sind wir in allen Bereichen 100% auf ein Auto angewiesen. Deswegen möchten wir gerne die Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen, wissen aber nicht, wie wir vorgehen müssen. Sie hat auch einen Führerschein seit sie 18 ist und könnte mit entsprechender Pedalarie und Ladehilfe fahren.

Die Frage ist nun:

Wo kann man für meine Frau eine Kraftfahrzeughilfe beantragen und wo die Erfolgsaussichten gut stehen oder wer hat schon damit Erfahrung gemacht? Nicht zu vergessen ist, dass sie 100% arbeits- und erwerbsunfähig ist. Es geht um Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen Leben mit ergänzenden Leistungen.

Entschuldigt auch bitte den langen Text. Aber dieser fast ja nur meine Erkenntnisse zusammen .

Danke

Zitat:

@Teumer schrieb am 13. November 2014 um 20:38:37 Uhr:

Zitat:

@ella-nina schrieb am 15. März 2012 um 17:33:29 Uhr:

Hallo zusammen,

.......

.......

Danke

:confused: :confused:

@ Sigi1803: Deine Fragezeichen verstehe ich nicht...

@ Teumer: Frage verstehe ich - aber, so hart das klingt: Aus welchem Grund sollte hier irgendwer etwas zahlen? Machen wir uns nichts vor: Zuschüsse für den Autokauf (einkommensabhängig) bzw. die Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Mehrausstattung gibt es - ganz klar. Zahlt die Rentenversicherung, weil der Versicherte so weiter am Arbeitsleben teilhaben kann.

Das trifft auf Euch aber nicht zu: Ihr seid nicht versichert, da ihr keine Beiträge zahlt - und folglich zahlt auch keine Versicherung. Und andere Kostenträger wären mir nicht bekannt. Vielleicht sind andere aber schlauer...

Um es hart zu formulieren: Überleben könnt ihr ohne Auto - ggf. mit Pflegedienst, den ihr im Moment aber ablehnt, was ich nachvollziehen kann. Alles andere ist dann aber eher ein "nice to have" denn ein "must have"... Und da sich so keiner verpflichtet fühlt, bezahlt meines Wissens auch keiner. Einen Anspruch auf "spontane Sachen wie Kino, Theater, Zoo, Veranstaltungen, Familienbesuche, Sportveranstaltungen, Schönwetterausflüge usw." gibt es nicht!

Za4aCosmo

Zitat:

@Za4aCosmo schrieb am 13. November 2014 um 22:55:24 Uhr:

@ Sigi1803: Deine Fragezeichen verstehe ich nicht...

@ Teumer: Frage verstehe ich - ...

Welche Frage?

Er hat den Eröffnungsbeitrag vom März 2012 als Vollzitat nochmals gepostet,

ohne etwas dazu beizutragen, daher auch meine Fragezeichen.

P.S.

Gerade gesehen,

Teumer hat sich erst frisch angemeldet und wohl die ganzen möglichen Funktionen noch nicht erkannt.

Daher nehme ich auch meine Fragezeichen zurück und hoffe, dass das neue Mitglied hier noch was dazu schreibt.

Denn es hatte sicherlich seinen Grund den Beitrag zu zitieren.

Hallo Teumer,

für die teilweise hier veröffentlichten herzlosen und unsensiblen Beiträge schäme ich mich. Ich kann mich in Deine Situation hineindenken und hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen kann.

Wie in dem Anhang (Link) zu lesen ist, besteht für Euch die Möglichkeit einer Kraftfahrzeughilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes BSHG. Du solltest beim zuständigen Amt für Soziales (früher Sozialamt) vorstellig werden, dort Deine Situation schildern, auf das BSHG hinweisen und Dich nicht abwimmeln lassen. Scheue Dich nicht, den für Dich zuständigen Behindertenbeauftragten zu Lösung Eurer Probleme einzubeziehen.

Falls Du es noch nicht weißt, die Fahrten Deiner Frau zur ärztlichen Behandlung, Therapie und ggfls. in das Krankenhaus muss Deine Krankenkasse übernehmen (Merkzeichen AG !!). Wenn Du diese Wege mit dem eigenen Auto zurücklegst, bekommst jeden Kilometer mit --,20 € vergütet. Dazu solltest Du Dir bei jedem Besuch (oder bei der Physiotherapie nach jeder Verordnung) eine Fahrbescheinigung ausstellen lassen und bei Deiner Krankenkasse einreichen.

Ich wünsche Dir bei der Bewältigung Deiner Probleme viel Erfolg

Paule

http://www.dias.de/.../finanzierung.php

Auszug:

Die Zuständigkeit des sog. Leistungsträgers richtet sich nach folgenden Kriterien:

Das Arbeitsamt ist für behinderte Arbeitnehmer zuständig, die weniger als 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Die Berufsgenossenschaften sind zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.

Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn der Behinderte mehr als 15 Jahre seine Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Das Versorgungsamt ist zuständig für Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte und andere Behinderte, sofern diese unter die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes fallen oder sie von keinem anderen Träger einen Zuschuss erhalten können.

Die Vorschriften des Sozialhilferechts gelten für Behinderte, auf die die Kfz-HV keine Anwendung findet, da sie nicht in das Arbeitsleben einzugliedern sind. Für noch nicht oder nicht mehr berufstätige Behinderte, wie z.b. Schüler, Studenten, Rentner oder Hausfrauen, besteht die Möglichkeit einer Kraftfahrzeughilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes BSHG.

Siehe auch:

http://muskelschwund.work.de/index.php?id=423&type=98&uid

Ich Ernst habe eine Zuschuss beantragt abgelehnt, bin 100% GdB, G, aG, B, bin Unterschenkel ampu. an der linken Hand keine Finger rechte Hand fehlt der Zeigefinger. Bin 1949 geboren. Wollte ein neues Auto kaufen mit Autom., mein jetziges ist 11 Jahre alt. Wir Wohnen auf dem Land bin auf ein Fahrzeug angewiesen. Es geht mir um den Paragrafen und um die Gerechtigkeit.

§ 53 SGB XII – Leistungsberechtigte und Aufgabe

(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Ich habe schon davon gehört, dass je nach übermitteltem Situationsbericht die ein oder andere Stiftung mit einer Finanzierungshilfe unterstützen könnte (stiftungen.org; dias.de; idm-stiftung.de).

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