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Kraftfahrzeughilfe für Behinderte die nicht Erwerbsfähig sind.

Themenstarteram 15. März 2012 um 16:33

Hallo zusammen,

und zwar bin ich wieder in einer verzwickten Situation und weiss nicht weiter.

Meine Frau sitzt nach einem Verkehrsunfall als Sie 14 war im Rollstuhl und ist 100 % schwerbehindert. Sie hat die Merkmale "G", "AG", "H" und "B" und die Pflegestufe 2.

Ich bin die Pflegeperson und wir haben ein 8 Jahre altes Kind. Ich bekomme ALG II und sie Sozialhilfe (100% arbeits-und erwerbsunfähig).

Wir haben einen Großraumkombi (mit Rollstuhlverladehilfe) BJ: 1996 mit fast 300.000 Km der jetzt nicht mehr reperabel ist. Eine Neuanschaffung können wir uns nicht leisten.

Nach intensivem Suchen im Netz bin ich auf den Begriff: "Kraftfahrzeughilfe" gestoßen und habe gelesen, dass man wegen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen bekommen kann, auch wenn man nicht berufstätig ist.

Ich habe nun verschiedene Stellen wie Sozialagentur sowie Versorgungsamt angerufen, aber nicht wirklich eine Antwort bekommen wer der Leistungsträger ist. Auch MMB antwortet nicht auf meine Anfrage, da die momentan überlastet sind und keine weitere Beratungsanfragen entgegennehmen.

Es gibt in unserer Stadt einen Behindertenfahrdienst für den man Gutscheine bekommen kann. Fakt ist aber, dass dieser Fahrdienst nicht auf Adhoc zu Verfügung steht und nicht alle 3 mitnehmen kann. Somit sind spontane Sachen wie Kino, Theater, Zoo, Veranstaltungen, Familienbesuche,

Sportveranstaltungen, Schönwetterausflüge usw. nicht immer möglich. Weiterhin kommt es noch dazu, dass meine Frau gerne unser Kind so erziehen möchte, dass die Kleine keine Nachteile wegen ihrer Behinderung hat. Quasi sind auch spontane Abmachungen mit anderen Kindern in der Schulklasse nicht möglich, da wir kein Auto haben und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Auch ich selber bin, trotz besten Willens und Kraft, ohne Auto nicht in der Lage unser Kind morgens zu Schule zu bringen, dann den Haushalt zu schmeißen, einzukaufen, sie zu pflegen, zu Krankengymnastik und Artz zu fahren, Rezepte zu besorgen, zu Apotheke zu fahren und, und, und. Das haut zeitlich nicht hin. Kümmere ich mich mehr um meine Tochter, vernachlässige ich die Pflege von 38,5 Std in der Woche, kümmere ich mich mehr um meine Frau vernachlässige ich unsere Tochter in allen Sozialbereichen. Ein Pflegedienst kommt solange ich lebe und die Kraft habe nicht in Frage. Weiterhin wurde bei mir letzte Woche ein Bandscheibenvorfall festgestellt und durch die Schmerzen bin ich auch nicht in der Lage schwere Sachen zu tragen. Sei es den Rolli auf lange Distanz zu schieben oder Einkaufstüten zu schleppen. Also, sind wir in allen Bereichen 100% auf ein Auto angewiesen. Deswegen möchten wir gerne die Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen, wissen aber nicht, wie wir vorgehen müssen. Sie hat auch einen Führerschein seit sie 18 ist und könnte mit entsprechender Pedalarie und Ladehilfe fahren.

Die Frage ist nun:

Wo kann man für meine Frau eine Kraftfahrzeughilfe beantragen und wo die Erfolgsaussichten gut stehen oder wer hat schon damit Erfahrung gemacht? Nicht zu vergessen ist, dass sie 100% arbeits- und erwerbsunfähig ist. Es geht um Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen Leben mit ergänzenden Leistungen.

Entschuldigt auch bitte den langen Text. Aber dieser fast ja nur meine Erkenntnisse zusammen .

Danke

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2012 um 7:40

Ich bin mal so frech, folgendes aufzulisten:

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller: 337.00 €

Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 454.60 €

Mehrbedarf für Behinderung des Partners: 118.00 €

Kinder 5 Jahre und jünger: 215.00 € (für Kinder bis 13 Jahren gibt es sogar mehr)

 

Summe der Leistungen: 1006.60 €

Pflegestufe 3 = 675 Euro / Monat

Wohnung wird vom Amt bezahlt. Somit bleiben euch ca. 1600 € zum leben.

Ich sag es dir ganz ehrlich, dieses Geld haben nicht mal Familien die Arbeiten monatlich netto zur Verfügung.

Das ist nur ein Beispiel, welches dir viele vorrechnen werden von den du Geld verlangst.

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Das wird echt schwierig. Telefonisch klappt das meistens nicht. Schriftlich einen Antrag an das Integrationsamt schicken mit vernünftiger Begründung (Nicht ich brauch das Auto zum Einkaufen) Gesundheitsverbesserung ist wichtig. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss das I- Amt den Antrag an eine Stelle weiterleiten die dafür zuständig ist. Mal Kontakt mit einem Berater vom MMB aufnehmen. Wenn Du Mitglied bist, wirst Du auch Hilfe bekommen. heinrich.buschmann@mobil-mit-behinderung.de

Schildere Ihm Dein Problem, wenn einer helfen kann, dann Er.

Deine Frau hat Pflegestufe II, da steht Dir auch Verhinderten pflege zu für 28 Tage im Jahr = 1550,-€

Antrag stellen bei der Pflegekasse.

LG Klaus-Dieter

Themenstarteram 15. März 2012 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

Das wird echt schwierig. Telefonisch klappt das meistens nicht. Schriftlich einen Antrag an das Integrationsamt schicken mit vernünftiger Begründung (Nicht ich brauch das Auto zum Einkaufen) Gesundheitsverbesserung ist wichtig. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss das I- Amt den Antrag an eine Stelle weiterleiten die dafür zuständig ist. Mal Kontakt mit einem Berater vom MMB aufnehmen. Wenn Du Mitglied bist, wirst Du auch Hilfe bekommen. heinrich.buschmann@mobil-mit-behinderung.de

Schildere Ihm Dein Problem, wenn einer helfen kann, dann Er.

Deine Frau hat Pflegestufe II, da steht Dir auch Verhinderten pflege zu für 28 Tage im Jahr = 1550,-€

Antrag stellen bei der Pflegekasse.

LG Klaus-Dieter

Ok, werd ich machen. Sie hat Pflegestufe III und nicht II sorry.

Hallo,

denke er meint Verhinderungspflege,

das heißt wenn du als Pflegeperson Urlaub, Auszeit oder einfach verhindert bist

kannst Du eine Person(nicht verwandt 2. Grades) mit der Pflege beauftragen,

und die Zeit bei der Krankenkasse einreichen.

Bei deinem Fall könntest Du Dich auch im Internet schlau machen welche Stiftungen

Du anschreiben könntest.

Hab Bekannte mit einer körperbehinderten Tochter die Doppelverdiener sind, eigenes Haus und

Motorrad, und denen hat eine Stiftung einen Caddy mit Hebebühne hingestellt.

Da spricht nicht der Neid.

Um kein Geld der Welt möchte ich in der Situation sein.

Nur denke ich die Stiftungen sitzen auf viel Geld und man muß halt über seinen Schatten springen

und seine Situation schildern.

Meines erachtens hättet Ihr gute Chancen.

Viele Grüße

Frank

am 15. März 2012 um 17:29

Mach dir aber nicht allzu große Hoffnung, diese Hilfe wird meistens abgelehnt, wenn man Erwerbsunfähig ist, aber versuchen würde ich es auch. Bräuchte deine Frau das Auto für die Arbeit würde sie diese Hilfe bekommen.

Gruß Gero

am 16. März 2012 um 7:40

Ich bin mal so frech, folgendes aufzulisten:

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller: 337.00 €

Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 454.60 €

Mehrbedarf für Behinderung des Partners: 118.00 €

Kinder 5 Jahre und jünger: 215.00 € (für Kinder bis 13 Jahren gibt es sogar mehr)

 

Summe der Leistungen: 1006.60 €

Pflegestufe 3 = 675 Euro / Monat

Wohnung wird vom Amt bezahlt. Somit bleiben euch ca. 1600 € zum leben.

Ich sag es dir ganz ehrlich, dieses Geld haben nicht mal Familien die Arbeiten monatlich netto zur Verfügung.

Das ist nur ein Beispiel, welches dir viele vorrechnen werden von den du Geld verlangst.

am 16. März 2012 um 7:56

@E-Coupe2009

Er hat Pflegestufe 2 und nicht 3, ist ein großer unterschied dass man nicht verwechseln sollte.;)

Und wer sagt dir, dass die Wohnung vom Amt komplett bezahlt wird???

Und sorry das hat in meinen Augen nichts mit Frech zu tun, sondern mit etwas Blödheit, denn du kannst dir gar nicht vorstellen, wie es ist Körperlich eingeschenkt zu sein oder jemand zu haben.

Gruß Gero

Er hat sich verbessert und hat gesagt Pflegestufe 3 ....... ;),

Ich möchte jetzt nicht urteilen wer was verdient hat und bekommen sollte. Jedenfalls kenne ich viele Beispiele wo ich nicht nahvollziehen kann warum etwas gewährt wurde und warum nicht. Ich gehöre zu denen, die einen Arbeitsunfall hatten, (Querschnittslähmung komplett ab TH1)gehe aber trotzdem seit 26 Jahren wieder arbeiten. Bekomme deshalb von der BG keinen Zuschuß zum Auto. (ich verdiene zu viel *lol*) In meinem Bekanntenkreis sind noch andere BG Fälle mit gleichen Schädigungsprofil die nicht arbeiten gehen. Die bekommen Zuschuß ..... :D .... Ich würde mal sagen, es kommt viel auf die Mentalität der Menschen an, wie sie mit verschiedenen Situationen umgehen. Ich möchte hier aber keine Sozialdebatte anzetteln, vieles ist gut, vieles Mist, vor allem wie es gehandhabt wird. Und es gibt immer Jammerer ...... ;)

am 16. März 2012 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Eljod

Ich gehöre zu denen, die einen Arbeitsunfall hatten, (Querschnittslähmung komplett ab TH1)gehe aber trotzdem seit 26 Jahren wieder arbeiten. Bekomme deshalb von der BG keinen Zuschuß zum Auto. (ich verdiene zu viel *lol*) In meinem Bekanntenkreis sind noch andere BG Fälle mit gleichen Schädigungsprofil die nicht arbeiten gehen. Die bekommen Zuschuß

Das, was Du da in die Klammern gesetzt hast, trifft den Punkt, warum Du keinen Zuschuß bekommst: Dein Einkommen ist so hoch, daß Du keinen Zuschuß brauchst. Da kannst verdammt froh drüber sein.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Eljod

Ich gehöre zu denen, die einen Arbeitsunfall hatten, (Querschnittslähmung komplett ab TH1)gehe aber trotzdem seit 26 Jahren wieder arbeiten. Bekomme deshalb von der BG keinen Zuschuß zum Auto. (ich verdiene zu viel *lol*) In meinem Bekanntenkreis sind noch andere BG Fälle mit gleichen Schädigungsprofil die nicht arbeiten gehen. Die bekommen Zuschuß

Das, was Du da in die Klammern gesetzt hast, trifft den Punkt, warum Du keinen Zuschuß bekommst: Dein Einkommen ist so hoch, daß Du keinen Zuschuß brauchst. Da kannst verdammt froh drüber sein.

Stimmt, bin ich auch ...... :) Manchmal ist das Einkommen auch so hoch, dass man 1 Euro mehr hat als die Grenze ist. Da fangen dann halt viele an zu überlegen ...... :)

am 16. März 2012 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

 

... denn du kannst dir gar nicht vorstellen, wie es ist Körperlich eingeschenkt zu sein oder jemand zu haben.

Gruß Gero

Ok sorry, dann anders.

Es gibt verdammt viele Behinderte Menschen die viel weniger zur Verfügung haben.

Ich habe auch nicht gesagt, das er arbeiten soll oder sowas (er hat bestimmt genug zu tun mit der Pflege, wenn schon die Pflegestufe 3 erteilt wurde). Ich wollte nur klar stellen, dass er eigentlich genug Geld zur Verfügung hat um sich ein Fahrzeug zu finanzieren. So wird ihm jeder argumentieren von dem er einen Zuschuss haben will.

am 16. März 2012 um 13:09

Ist ok, ich finde es halt immer wieder Lustig, wie manche Leute die sich nicht in die gleiche Situation versetzen können versuchen auf Ihre Weise zu rechnen und dann noch zu denken, Urteilen zu können.;)

Und im übrigem hat es nichts damit zu tun ob er jetzt 500 Euro mehr bekommt oder weniger bekommt, eine Hilfe bekommt man als Erwerbsunfähig so gut wie gar nicht. Wie gesagt, müsste hier die Voraussetzung gegeben sein, dass jemand Theoretisch arbeiten könnte und es nicht kann, weil er nicht mobil ist. Je nach Lust und Laune von den Behörden gibt es natürlich immer wieder mal eine Ausnahme.

Ich habe im Monat nur 1420 Euro +440 Euro Pflegegeld und muss hiervon noch Strom und eine Miete von 780 Euro bezahlen. Ich bekomme in diesen 1420 Euro schon 420 Euro Wohngeld und habe von meiner BG keinen Zuschuss für mein Wagen bekommen, da ich 100% GdB mit aG habe und Erwerbsunfähig bin.

Verdient habe ich vor meinem Unfall 2200-2500 Euro und meine Frau nochmals 1000Euro. Meine Frau ist seither auch arbeitslos ohne Arbeitslosengeld zu beziehen.

Gruß Gero

am 17. März 2012 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ist ok, ich finde es halt immer wieder Lustig, wie manche Leute die sich nicht in die gleiche Situation versetzen können versuchen auf Ihre Weise zu rechnen und dann noch zu denken, Urteilen zu können.;)

Wer sagt denn das ich dies nicht Urteilen kann?

Ich kann es sehr gut urteilen, bin aber einer von dennen die hart arbeiten, sich den Arsch aufreißen und nicht heule ;)

am 17. März 2012 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ist ok, ich finde es halt immer wieder Lustig, wie manche Leute die sich nicht in die gleiche Situation versetzen können versuchen auf Ihre Weise zu rechnen und dann noch zu denken, Urteilen zu können.;)

Wer sagt denn das ich dies nicht Urteilen kann?

Ich kann es sehr gut urteilen, bin aber einer von dennen die hart arbeiten, sich den Arsch aufreißen und nicht heule ;)

Du hast Recht, du hast eine Behinderung.:rolleyes:

Ich habe mir auch früher den Arsch aufgerissen und war immer am Arbeiten, bis zu den Tag, wo mich ein PKW ins Komma gefahren hat und ich 48Stunden unter Lebensgefahr lag und man mir meine Schulter kaputt gefahren hat, der Oberarm 2x gebrochen war, eine Rippe gebrochen war, mein Oberschenken einmal gebrochen war, mein Unterschenkel 2x gebrochen war, am Unterschenkel die Muskeln zerstört waren und die Arterie zerstört war und der Unterschenken nur noch an der bloßen Haut hin und daher dann Amputiert werden musste. Seit her kann ich nicht mehr gehen, mein Arm nicht richtig bewegen, keine Lasten heben und habe 20 Operationen hinter mir. Mein Leben zerstört wurde und auch meine Finanzielle Existenz. Meine Frau hierdurch mir zur Seite stand und ihre Arbeit verloren hat. Und ich nun mit meiner Führerschein Klasse CE nichts mehr anfangen kann, obwohl ich früher im Spezial-und Schwertransport war und mein Ex.Chef nichts mehr mit jemanden was anfangen kann der nicht mehr gehen kann und nur noch einen gesundes rechtes Bein und rechten Arm hat.

Klar du kannst dich sehr gut in unser Lage versetzen....:rolleyes:

Gruß Gero

Themenstarteram 18. März 2012 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Ich bin mal so frech, folgendes aufzulisten:

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller: 337.00 €

Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 454.60 €

Mehrbedarf für Behinderung des Partners: 118.00 €

Kinder 5 Jahre und jünger: 215.00 € (für Kinder bis 13 Jahren gibt es sogar mehr)

 

Summe der Leistungen: 1006.60 €

Pflegestufe 3 = 675 Euro / Monat

Wohnung wird vom Amt bezahlt. Somit bleiben euch ca. 1600 € zum leben.

Ich sag es dir ganz ehrlich, dieses Geld haben nicht mal Familien die Arbeiten monatlich netto zur Verfügung.

Das ist nur ein Beispiel, welches dir viele vorrechnen werden von den du Geld verlangst.

Ganz ausgenommen das ihre Rechnung nicht stimmt, hier nur ein Beispiel wie wir leben.

Wir waren, bevor der Unfall passierte, selbständig und hatten 2 Läden, die wiederum durch den Unfall in die Hände von Insolvenzverwalter gefallen sind und wir auf einmal Sozialhilfeempfänger wurden (Privat und Regelinsolvenz).

Unsere ganzes Hab und Gut wurde damals für Umbau der Wohnung, des Autos usw. aufgebraucht, da man bevor man Geld vom Amt/Pflegekasse (einmalig 2500€) bekommt, alles aufbrauchen muss. Nur soviel zum Thema.

Nein, wir haben nicht 1600 € sondern 1450 € Gesamthilfe, wovon wir Teilmiete, Strom, anteilig Medikamente, Autoversicherung, Sprit, Einkauf, Putzfrau usw. zahlen müssen. Weiterhin hat unser Kind auch ein Anrecht auf ein soziales Leben, und zwar genauso wie die anderen Kinder. Also, geht sie auch zum Sport, macht Ausflüge, möchte gerne auch Spielzeuge oder ein neues Fahrrad haben. So wie alle anderen Kinder auch. Es bleiben 680 € über.

Jemand der Ahnung hat, weiss ganz genau, dass die Pflegestufe 3, wie in unserem Fall nur vorübergehend ist. Eigentlich haben viel weniger (-250€).

Jetzt bitte ich Sie nochmal ein Rechnungsbeispiel zu erstellen, dass Sie nebenbei soviel sparen, dass Sie für einen Großraumkombi der ca. 8 Jahre ohne Probleme und ohne Mängel fährt, hinten eine Rollstuhlverladehilfe von ca. 6.000 € hat. Geben Sie mir bitte in Ihrem Rechenbeispiel und Sparplan auch mal an, dass ich nicht jedes Jahr, sondern ggf. alle 2 Jahre gerne mit meinem Kind in den Urlaub fahren möchte, ins Kino, Theater, Veranstaltungen teilhaben möchte und deswegen noch mal sparen muss.

Sorry, aber ich denke nicht, dass Sie ein Kind haben oder wie leid es mir auch tut es zu sagen, so schwer behindert sind, dass Sie es nachvollziehen oder verstehen können was oder in welcher Situation wir leben müssen.

Trotz allem wünsche ich Ihnen Gesundheit und viel Erfolg.

 

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