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Kofferraumdeckel bei Ebay versteigert, kaputt angekommen und nun ist die ka*** wieder

Themenstarteram 29. August 2006 um 19:57

Hallo,

ich habe bei Ebay einen Kofferraumdeckel versteigert! Soweit alles gut. Der Deckel ging für ca. 35€ weg und der Versand per Spedition war 36€.

Ich hab den Deckel mit Luftpolsterfolie 3x eingewickelt und auch der Spedition mitgeteilt (auch auf dem Frachtbrief) das es ein Kofferraumdeckel ist, der gut behandelt werden muss.

Aber angekommen ist das Teil in keinem guten Zustand mehr. Die Folie war total zerrissen und der Deckel hat viele Schäden.

Der Vater des Empfängers hat das Teil angenommen und unterschrieben. Ohne jedoch den Zustand der Verpackung/des Deckels zu bemängeln. Mit seiner Unterschrift hat er, wie bei jedem Paket was man annimmt, dafür unterschrieben das alles in Ordnungsgemäßem Zustand ist.

Er hat aber nichts bemängelt!

Nun kommt der Käufer und macht die große Welle und will das Geld inkl. Versand zurück und droht mit Anwalt! Was nun?

Ich kann doch nichts für seine Doofheit?

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32 Antworten

Re: Kofferraumdeckel bei Ebay versteigert, kaputt angekommen und nun ist die ka*** wieder

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Nun kommt der Käufer und macht die große Welle und will das Geld inkl. Versand zurück und droht mit Anwalt! Was nun?

Keine Panik. Wegen dieses Kleckerbetrages wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Anwalt bemühen. Besonders angesichts der Tatsache, daß er den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung quittiert hat.

am 29. August 2006 um 20:06

pech für den typen, sein vater hätte sich vergewissern müssen, das alles iO ist! er hat unterschrieben, und du bist somit raus! das wird ihm auch jeder anwalt sagen. und das wegen ~70 €... oh man!

ps: laut bgb bist du als privatperson aus dem gefahrenbereich. der endet nämlich für dich, sobald du das teil dem spediteuer oder post etc übergeben hast!

Themenstarteram 29. August 2006 um 20:10

Ok dann bin ich beruhigt. Er kann mich jetzt höchstens nur noch schlecht bei Ebay bewerten.... :(

am 29. August 2006 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ok dann bin ich beruhigt. Er kann mich jetzt höchstens nur noch schlecht bei Ebay bewerten.... :(

da bitte der §

§ 447

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

ja, damit mußte wohl leben, obwohl du nix dafür kannst!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

pech für den typen, sein vater hätte sich vergewissern müssen, das alles iO ist! er hat unterschrieben, und du bist somit raus! das wird ihm auch jeder anwalt sagen. und das wegen ~70 €... oh man!

ps: laut bgb bist du als privatperson aus dem gefahrenbereich. der endet nämlich für dich, sobald du das teil dem spediteuer oder post etc übergeben hast!

Ganz so kann man es nicht stehen lassen, da der Verkäufer für eine sichere Verpackung zu sorgen hat. Was das im Einzelfall bedeutet kann sich jeder denken, da das Gut auch Stöße, Stürze etc. aushalten muß. Hätte der Käufer in diesem Fall die Schäden beim Spediteur bemängelt, hättest Du Pech, da die Verpackung echt nicht gut war für einen Kofferraumdeckel.

Da aber der ordnungsgemäße Empfang der Ware durch Unterschrift bestätigt wurde hat in diesem Fall der Käufer Pech.

Teil ihm einfach mit, was hier so steht und dass Du Ihn nicht in seinen Entscheidungen beeinflussen möchtest. Dem Drohen mit einem RA siehst Du gelassen entgegen.

Den Hinweis, dass der Spediteur das Gut vorsichtig behandeln soll kannst Du Dir schenke, wegen der Verpackungsrichtlinnien. Du glaubst gar nicht welche Stationen Dein Deckel durchlaufen hat.

Was war denn das für ne Auktionsnummer, wenn ich fragen darf?

Themenstarteram 29. August 2006 um 20:28

Danke euch erstmal!

Hier die Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160016433522

am 29. August 2006 um 20:29

wie soll man das denn sonst vervapcken? meine haube kam in nem ollen pappkarton, ohne polsterung!

und ne spedition hat nicht soviele durchlaufstationen wie zb die post ;)

das problem würd sein, da du versicherter versand angeboten hast, damit sieht die sache wieder anders aus...

hatte mal selber sone sache, da war es ne batterie die defekt ankam, weil der verkäufer, sie unzureichend verpackt hatte...war auch versicherter versand...

das ende vom leid war, das es über den anwalt leif und der sagte, nein die spedition ist wegen der unterschrift raus, und der verkäufer hat den schaden zuzahlen...

Der Deckel ging doch für knapp 45€ weg, nicht wie Du hier schreibst knapp 35€. Hoffentlich hast Du den richtigen Betrag bekommen. :)

Themenstarteram 29. August 2006 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Der Deckel ging doch für knapp 45€ weg, nicht wie Du hier schreibst knapp 35€. Hoffentlich hast Du den richtigen Betrag bekommen. :)

Oh hatte mich vertan.

Themenstarteram 29. August 2006 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01

das problem würd sein, da du versicherter versand angeboten hast, damit sieht die sache wieder anders aus...

hatte mal selber sone sache, da war es ne batterie die defekt ankam, weil der verkäufer, sie unzureichend verpackt hatte...war auch versicherter versand...

das ende vom leid war, das es über den anwalt leif und der sagte, nein die spedition ist wegen der unterschrift raus, und der verkäufer hat den schaden zuzahlen...

Versichert durch die Spedition! Aber die Spedition sagt ja jetzt das er das direkt hätte bemängeln müssen, da die Verpackung offensichtlich zerrissen war!

am 29. August 2006 um 20:40

kannst dem Käufer empfehlen es als verdeckten Schaden der Spedition zu melden. Er könnte sagen, dass sein Vater es angenommen hat und als er es (ein paar Tage später) ausgepackt hat war der Deckel total verbeult und der Verkäufer (also du) kann versichern das er den Deckel in einwandfreiem Zustand verschickt hat. Die Spedi meldet es ihrer Versicherung und der Käufer bekommt sein Geld zurück (mindestens den Warenwert).

Themenstarteram 29. August 2006 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von dk123

kannst dem Käufer empfehlen es als verdeckten Schaden der Spedition zu melden. Er könnte sagen, dass sein Vater es angenommen hat und als er es (ein paar Tage später) ausgepackt hat war der Deckel total verbeult und der Verkäufer (also du) kann versichern das er den Deckel in einwandfreiem Zustand verschickt hat. Die Spedi meldet es ihrer Versicherung und der Käufer bekommt sein Geld zurück (mindestens den Warenwert).

Hätte ich evtl. gemacht. Aber so blöde Emails, wie der mir geschrieben hat, soll der selbst gucken was der macht.

Ich kann ihn irgendwie verstehen, aber seine Art ist unter der Kotzgrenze!

also bei mir war es so, das der verkäufer mir den schaden plus versand usw bezahlen musste...

was aber zwischen dem verkäufer und der spedition rausgekommen ist, weiss ich leider nciht, ob er geld bekommen hat oder nciht..kein plan...

mein paket hat auch der untermieter angenommen...

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