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km-Leasing mit Fahrzeugübernahme

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 14:23

Hallo liebe motortalk-Gemeinde,

ich bin offen gesagt nicht besonders bewandert was das Fahrzeug-Leasing angeht. Deswegen hoffe ich, dass Ihr mich unterstützen könnt.

Ich habe ein Angebot einen Opel Cors E zu erwerben, der über Leasing finanziert werden soll. Komischerweise ist das Leasingangebot erheblich günstier als Kreditfinanzierung und Barkauf!

Im Gegensatz zu dem typischen Leasingnehmer wollen wir das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu einem Festpreis übernehmen. Dieser Festpreis beläuft sich aufgrund der in den drei Jahren Leasingzeit anfallenden mtl. Raten und der gleisteteten Anzahlung auf ca. 2.000 €.

Nun kommt`s ... wie kann ich Sicher stellen, dass ich nach Ende der Laufzeit das Fahrzeug überhaupt und dann noch für den Preis bekomme. Die Leasingbank könnte das Fahrzeug ja zum tatsächlichen Restwert verkaufen, der viel höher liegt als 2.000 € ... und ich hätte für drei Jahre Corsa fahren über 10.000 € gelöhnt.

Außerdem könnte der Händer pleite gehen (er war schon mal kurz davor). Wenn der Händler mir aber im Bestellformular versichert, dass er das Fahrzeug für 2.000 € an mich verkauft, im Leasingvertrag selbst aber - weil es ein Standardvertrag ist - im Kleingedruckten steht, dass ich nicht das Recht habe das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu erwerben, wer steht dann für das Versprechen des Händlers ein?

Ich hoffe sehr, dass Ihr mit weiterhelfen könnt. Ich bitte aber darum, gut gemeinte Ratschläge auf Basis von Halbwissen möglichst zu unterlassen.

Danke im Voraus!

Peter

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17 Antworten

Niemand - wenn der Händler pleite ist, kannst du dich (erfolglos) an den Insolvenzverwalter wenden.

am 31. Mai 2016 um 15:20

Zitat:

@Opelaner2016 schrieb am 31. Mai 2016 um 16:23:28 Uhr:

Wenn der Händler mir aber im Bestellformular versichert, dass er das Fahrzeug für 2.000 € an mich verkauft, im Leasingvertrag selbst aber - weil es ein Standardvertrag ist - im Kleingedruckten steht, dass ich nicht das Recht habe das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu erwerben, wer steht dann für das Versprechen des Händlers ein?

Das ist Quatsch. Solch eine Bedingung gehört nicht in ein Bestellformular, sondern in einen Vertrag. Entweder es kommt in den Leasingvertrag mit rein oder es wird separat geregelt inkl. dem Verweis im Leasingvertrag darauf (dann natürlich auch ohne den Passus im Kleingedruckten). Ansonsten funktioniert das nicht und dann lieber Hände weg.

am 31. Mai 2016 um 18:21

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. Mai 2016 um 17:20:34 Uhr:

Entweder es kommt in den Leasingvertrag mit rein oder es wird separat geregelt inkl. dem Verweis im Leasingvertrag darauf (dann natürlich auch ohne den Passus im Kleingedruckten).

Das Problem ist der Leasingerlass des BMF. Die Leasinggesellschaft kann die Verinbarung im Vertrag nicht bestätigen, da sie dann das Leasingobjekt nicht aktivieren kann ...

Die Absprache kann nur vom Händler separat bestätigt werden (er kann natürlich dann auch den entsprechenden Passus in den AGB des LV ausschließen) - aber falls der Händler tatsächlich vor Laufzeitende Insolvenz anmelden müsste, wäre diese Zusatzvereinbarung wertlos ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 31. Mai 2016 um 18:37

Ja, aber selbst dann ist das Problem, dass man die Geschäftsbeziehungen zwischen Händler und Leasinggesellschaft gar nicht einsehen kann. Hier verspricht im Prinzip ein Dritter einen Kauf zu einem Preis, wo man nicht mal weiß, ob dieser überhaupt Zugriff auf das Fahrzeug hat.

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 6:46

Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge!

1. Wenn ich Chaosmanager richtig verstehe, dann kann die Leasinggesellschaft den Vertrag gar nicht individuell anpassen und die Übernahmen des Fahrzeugs zum Festpreis garantieren, da sie sonst das Fahrzeug nicht "aktivieren" - will wohl heissen, buchmäßig erfassen? - kann.

2. In jedem Fall sollte ich aber die entsprechenden Passagen im Leasingvertrag in einem extra Vertrag ausschließen.

a) Ist das denn rechtskräftig, da ich den extra Vertrag mit dem Händler abschließe, den Leasingvertrag aber mit der Opel Leasing GmbH? Der Händler tritt hier lediglich als "Kreditvermittler" auf.

b) Ich hab grad nochmal nachgesehen ... der Vertrag über die "Verbindliche Bestellung" ist zwar ein Standardvertrag des Händlers, Unterzeichner bin aber nur ich! In diesem Vertrag steht neben dem Gesamtpreis auch, dass ich das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer für einen Festpreis übernehmen kann und dass keine Mehrkilometer in Ansatz kommen.

3. Der Händler gehört nach der Insolvenz der AVAG-Gruppe an, der sich in 2010 als Investor engagiert hat. Es ist lt. Internet eine der führenden unabhängigen Automobilhandelsgruppen in Europa. Heißt das, dass das Insolvenzrisiko damit vom Tisch ist?

4. Angeblich erhalte ich von der Opel Leasing eine Bestätigung, dass der Händler das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit erwerben darf. Damit dürfte der berechtigte Einwand von Jupp78 wohl nicht mehr Bestand haben. Allerdings habe ich diese Bestätigung noch nicht.

Langsam geht mir die Lust auf Leasing aus. Zumal ich nicht weiß inwieweit kleinere Beschädigungen am Fahrzeug während der Laufzeit gehandhabt werden. Falls wir das Fahzeug übernehmen dürfen, sollte das aber logischerweise keine Rolle spielen, oder doch? Letztendlich ist es aber das günstigste Angebot, das mir voliegt und andere Opel-Händler bieten auch Leasing an. Was machen die anderen Kunden. Sind die blind oder vertrauen sie darauf, dass das schon klappen wird?

Danke für Eure Antworten!

am 1. Juni 2016 um 7:02

Zitat:

@Opelaner2016 schrieb am 1. Juni 2016 um 08:46:20 Uhr:

Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge!

1. Wenn ich Chaosmanager richtig verstehe, dann kann die Leasinggesellschaft den Vertrag gar nicht individuell anpassen und die Übernahmen des Fahrzeugs zum Festpreis garantieren, da sie sonst das Fahrzeug nicht "aktivieren" - will wohl heissen, buchmäßig erfassen? - kann.

So ist es - wenn ein Leasingvertrag vom FA nicht als solche anerkannt würde, könnte die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt nicht als Anlageobjekt aktivieren und somit keine AfA geltend machen.

Zitat:

2. In jedem Fall sollte ich aber die entsprechenden Passagen im Leasingvertrag in einem extra Vertrag ausschließen.

a) Ist das denn rechtskräftig, da ich den extra Vertrag mit dem Händler abschließe, den Leasingvertrag aber mit der Opel Leasing GmbH? Der Händler tritt hier lediglich als "Kreditvermittler" auf.

Ja - in Verbindung mit Deinem Punkt 4 kein Problem.

Zitat:

b) Ich hab grad nochmal nachgesehen ... der Vertrag über die "Verbindliche Bestellung" ist zwar ein Standardvertrag des Händlers, Unterzeichner bin aber nur ich!

Das ist üblich. Mit Deiner Unterschrift bestellst Du das gewünschte Fahrzeug und in den AGB steht mit Sicherheit, dass der Vertrag durch die schriftliche Annahme Deiner Bestellung zustande kommt.

Zitat:

3. Der Händler gehört nach der Insolvenz der AVAG-Gruppe an, der sich in 2010 als Investor engagiert hat. Es ist lt. Internet eine der führenden unabhängigen Automobilhandelsgruppen in Europa. Heißt das, dass das Insolvenzrisiko damit vom Tisch ist?

Mit dem Einstieg der AVAG ist Dein Händler eine neue Firma. Auch große Firmen können in Insolvenz geraten, aber das Risiko ist bei einer solchen Automobilhandelsgruppe doch sehr niedrig.

Zitat:

4. Angeblich erhalte ich von der Opel Leasing eine Bestätigung, dass der Händler das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit erwerben darf. Damit dürfte der berechtigte Einwand von Jupp78 wohl nicht mehr Bestand haben.

So ist es.

Zitat:

Langsam geht mir die Lust auf Leasing aus. Zumal ich nicht weiß inwieweit kleinere Beschädigungen am Fahrzeug während der Laufzeit gehandhabt werden. Falls wir das Fahzeug übernehmen dürfen, sollte das aber logischerweise keine Rolle spielen, oder doch? Letztendlich ist es aber das günstigste Angebot, das mir voliegt und andere Opel-Händler bieten auch Leasing an. Was machen die anderen Kunden. Sind die blind oder vertrauen sie darauf, dass das schon klappen wird?

Auch wenn es Leute hier im Forum gibt, die Leasing gerne verteufeln, aber Leasing hat sich als moderne Finanzierungsform auch bei Privatverbrauchern etabliert. Wenn das Fahrzeug übernommen wird, spielen weder die gefahrenen Kilometer (siehe Dein Punkt 2b) noch Beschädigungen eine Rolle. Diese sind nur relevant, wenn Du das Fahrzeug zurückgibst und der Händler dieses Auto logischerweise vermarkten muss.

Aber letzten Endes ist es Deine Entscheidung, die Dir niemand abnehmen kann. Unser erstes Auto haben wir in den 80er Jahren geleast, seit vielen Jahren lease ich auch mein Hauptfahrzeug und habe noch nie irgendwelche Probleme gehabt.

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn der Händler auf so wackeligen Beinen steht dann würde ich hier auf keinen Fall einen Leasing-Vertrag abeschließen. Das ist zu riskant.

....alles dubios....weil..

das Fahrzeug gehört doch gar nicht dem Händler, sondern der Leasinggesellschaft.

Von daher, wie will er sicherstellen, dass er auch tatsächlich genau den CORSA

bekommmt ?

Grüße

Der Händler muss das Fahrzeug zum Leasingende von der Leasinggesellschaft kaufen. ;)

am 1. Juni 2016 um 12:06

Zitat:

@Karloe92 schrieb am 1. Juni 2016 um 09:44:10 Uhr:

Wenn der Händler auf so wackeligen Beinen steht dann würde ich hier auf keinen Fall einen Leasing-Vertrag abeschließen. Das ist zu riskant.

Der Händler ging 2010 in die Insolvenz und wurde dann von der AVAG übernommen. Was ist daran riskant oder wacklig?

Dann dürftest Du auch keinen BMW von Automag in München leasen ... Automag wurde 2009 insolvent und gehört heute der BMW AG.

Wenn nach einer Insolvenz ein großer Investor einsteigt, ist das in den meisten Fällen das Beste, was dem insolventen Betrieb passieren kann. Da der Investor nach einer Insolvenz keine Altlasten übernimmt, die zur Insolvenz geführt haben, kann i. d. R. keine Rede von "wackligen Beinen" sein, wenn es sich wie bei AVAG um einen solventen Übernehmer handelt. Wobei es natürlich immer ein Restrisiko gibt ... aber das hast Du bei Deinem Arbeitgeber auch ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juni 2016 um 11:52:06 Uhr:

Der Händler muss das Fahrzeug zum Leasingende von der Leasinggesellschaft kaufen. ;)

kenne ich von VW anders

Zitat:

@Coestar schrieb am 2. Juni 2016 um 11:31:41 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juni 2016 um 11:52:06 Uhr:

Der Händler muss das Fahrzeug zum Leasingende von der Leasinggesellschaft kaufen. ;)

kenne ich von VW anders

Ich hatte bisher 2 VW und 1 Audi geleast, Da war es immer so.

2006 2008 2011

am 2. Juni 2016 um 10:26

Zitat:

@Coestar schrieb am 2. Juni 2016 um 11:31:41 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juni 2016 um 11:52:06 Uhr:

Der Händler muss das Fahrzeug zum Leasingende von der Leasinggesellschaft kaufen. ;)

kenne ich von VW anders

Nachdem VW Leasing nicht selbst vermarktet, wer sollte dann Deiner Meinung nach vermarkten?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 2. Juni 2016 um 10:37

Hallo Leute,

@ Chaosmanager: Vielen Dank für die fundierten Antworten!

Ich habe mich dennoch entschlossen, den Leasingvertrag zu widerrufen!

Grund sind die aus meiner Sicht nicht unerheblichen Unsicherheiten und Abhängigkeiten.

Meine Befürchtung, dass ich nach Ende der Leasingzeit ohne Fahrzeug da stehen werde und ich für drei Jahre Corsafahren nicht bereit bin rund 11.000 € zu bezahlen (Sonderzahlung + mtl. Raten), konnte ich nicht entkräften.

Meine Befürchtung wird durch den Ratgeber, den ich beim ADAC gefunden habe, noch verstärkt. Da heißt es, dass zusätzliche Absprachen zwischen Leasingnehmer und Händler den Leasinggeber nicht binden! Das gilt insbesondere für den Fahrzeugkauf nach Ablauf des Leasingvertrages.

Weiter unten heißt es dann noch zum Thema Andienungsvertrag, dass wenn das Fahrzeug einen höhren Wert hat, es die Leasinggesellschaft selbst veräußern wird. Der Leasingnehmer hat weder ein Ankaufsrecht noch einen Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses. Und genau das, dass ich keine Rechte habe steht im Leasingvertrag. Dort ist auch noch vermerkt, dass mir Mehrkilometer in Rechnung gestellt werden. Auch das hat der Händler verneint. Aber wenn zusätzliche schriftliche Absprachen außerhalb des Leasingvertrages zwischen mir und dem Händer für den LG nicht bindend sind, ist auch diese Zusicherung Schall und Rauch.

Auch wenn das Angebot verlockend klang (30% auf den Neuwagenpreis), so erschließt sich mir nicht der wirtschaftliche Nutzen des Händlers und des Leasinggebers.

Danke für Eure Beiträge! Sie haben mir bei der Auseinandersetzung mit dem Thema wertvolle Impulse gegeben.

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