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kleiner Schaden, was tun?

kleiner Schaden, was tun?

Themenstarter

Mahlzeit!

 

Bitte entschuldigt wenn ich dieses Thema nochmals aufwärme, aber ich verstehe es nicht so ganz.

 

Bei unserem alten Auto (rd. 20 Jahre) wurde die Stoßstange ein wenig verkratzt (Unfallverursacher hatte Zettel hinterlegt).

 

Ich würde so vorgehen:

 

1) Versicherung des Unfallverursachers einschalten

2) Kostenvoranschlag erstellen lassen

3) Geld ausbezahlt bekommen

4) Schaden nicht reparieren lassen

 

Kann das so gemacht werden?

 

Vielen Dank!

 

LG

Tera


Hi

 

Ich würde behaupten, ja das kann man so machen.

 

Du musst aber evtl. damit rechnen, wenn es eine etwas höhere Rechnung ist - im Vergleich zum Fahrzeugwert, das ein Gutachter vorbei kommt.

 

Das heißt das 20 Jahre alte Auto hat nach seinen Vorstellungen nur noch einen Wert von 500 € Du aber eine Rechnung von 1000 € hast, dass du nur 500€ + 30% bekommst.

 

 

Vielleicht hilft dir das ja weiter.

 

klick mich

 

gruss Jens


Themenstarter

Hallo Jens,

 

toll, vielen Dank für die Infos!

 

Schönen Sonntagabend noch!

 

LG

Tera


Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T

Das heißt das 20 Jahre alte Auto hat nach seinen Vorstellungen nur noch einen Wert von 500 € Du aber eine Rechnung von 1000 € hast, dass du nur 500€ + 30% bekommst.

Da er fiktiv abrechnen möchte ("Schaden nicht reparieren lassen") wird er maximal Wiederbeschaffung- minus Restwert bekommen.

 

Fremden Gutachter muss man übrigens nicht akzeptieren, als Geschädigter hat man das Recht zur freien Wahl des Gutachters - sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (unter 750€) muss den die gegnerische Versicherung zahlen. Egal ob sie zusätzlich einen eigenen schicken möchte oder nicht.


hast recht, ich habe es falsch in Erinnerung, wenn du Kohle willst gibt es nur den Wiederbeschaffungswert.

 

nicht die 30 %...

 

gruss jens


kleiner Schaden, was tun?

Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T

hast recht, ich habe es falsch in Erinnerung, wenn du Kohle willst gibt es nur den Wiederbeschaffungswert.

... minus Restwert wenn es ein (finanzieller) Totalschaden wird. Wenn nicht gibt´s Repkosten abzüglich Märchensteuer. Die 130% kann man nur nutzen wenn tatsächlich repariert wird und die Summe auch weitgehend eingehalten wird.


  • 1x
Themenstarter

Nochmals vielen Dank an euch alle.

 

Werde euch auf dem laufenden halten.

 

Evtl. werden wir gar nichts machen, da ist der Wagen fast zu alt für.

 

LG

Ters


Hallo ters,

 

biete dem Unfallverursacher an, das Ganze mit 50 Euro cash zu erledigen und geh dafür mal schön essen.

 

Gruß, Jürgen


KFZ-Versicherung: kleiner Schaden, was tun?
 
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