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Klein-Kind schlägt Tür gegen mein Auto, wer zahlt?

Themenstarteram 5. März 2007 um 16:20

Hallo,

das Kind von meiner Nachbarin hat vor ca. 4 Tagen die Tür beim aussteigen gegen mein Auto geschleudert! Das Kind ist selbstständig ausgestiegen als das Auto abgestellt wurde und es war (logischer weise) keine Kindersicherung in der Tür aktiviert. Das Kind ist 2,5 Jahre alt. Da mir das die Mutter des Kindes so salopp gesagt hat habe ich es für einen blöden Scherz gehalten und bin nicht weiter darauf eingestiegen.

Gestern habe ich aber gesehen das wirklich eine ganz leichte Beule in meinem Auto ist inkl eines ca. 1 cm langen Lackkratzers.

Wer ist für den Schaden nun zuständig? Kfz-Versicherung der Mutter, Ihre Haftpflicht oder wer auch immer?

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38 Antworten

O ja, trotzdem falsche Frage. Ursächlich für die Nichtregulierung war den Worten nach die belegbare Falschinformation der Eltern.

Da ist es wieder "...das Schwarze Peter Spiel ...das müssen die mir erst mal beweisen".

In diesem Fall konnte wohl den Eltern die Unwahrheit nachgewiesen werden.

am 6. März 2007 um 9:36

Aufsichtspflicht : Wenn meine 8+9 jährigen Enkel , die bei mir zu Besuch sind, sich zum Spielen nach draussen verabschieden, muß ich mit gehen ?? Die könnten ja irgend etwas beschädigen ??

buba

am 6. März 2007 um 9:39

Die sind deliktfähig, also selber dran wenn was passiert ;) (Straßenverkehr ausgenommen)

Bis 7 Jahre:

Deliktunfähig

7 bis 18 Jahre:

Eingeschränkt deliktfähig.

Es kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an, die Einsicht wächst mit dem Alter.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

O ja, trotzdem falsche Frage. Ursächlich für die Nichtregulierung war den Worten nach die belegbare Falschinformation der Eltern.

Da ist es wieder "...das Schwarze Peter Spiel ...das müssen die mir erst mal beweisen".

In diesem Fall konnte wohl den Eltern die Unwahrheit nachgewiesen werden.

Richtig, wobei ich den Eindruck hatte, dass die Versicherung zur Schadensabwehr "beratend" tätig war. Die Mutter der betroffenen Familie war hier etwas zu auskunftfreudig.

Zudem wollte die betroffene Haftpflichtversicherung nach Klage unsererseits einen Vergleich nach dem Motto anstellen: "wir übernehmen ihre Selbstbeteiligung und überlassen den Rest Ihrer Teilkasko zu Zahlung. Das ist doch kein Problem für Sie, oder?"

Da die Sachlage aufgrund der Örtlichkeit aber eigentlich klar war, die Herrschaften bei Meldung der Tat gegenüber der aufnehmenden Polizistin den Sachverhalt noch korrekt eingestanden hatten und Zeugen über den tatsächlichen Aufenthalt der Eltern vorhanden waren, gab es dann kein Auskommen mehr und die Prozesskosten noch obendrauf.

Aber Elk_EN hat schon Recht, die meisten Eltern werden das nicht so einfach eingestehen mit der verletzten Aufsichtspflicht. Zudem scheint mir, dass die PHV sie dazu auch noch ermuntern.

Wie gesagt: ich rate daher jedem mit kleinen Kindern, die Prüfung der Delikfähigkeit aus dem Vertrag zu nehmen. Das kostet fast nix und spart einen Haufen Ärger.

bye

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Aber Elk_EN hat schon Recht, die meisten Eltern werden das nicht so einfach eingestehen mit der verletzten Aufsichtspflicht. Zudem scheint mir, dass die PHV sie dazu auch noch ermuntern.

Menschen geben einfach äußerst ungerne ihre Fehler zu.

Mit und ohne Versicherungsfall. ;)

am 6. März 2007 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

In diesem Fall konnte wohl den Eltern die Unwahrheit nachgewiesen werden.

@Beukeod

Falsche Antwort.

Ich finde es erstrebenswert, wenn die Wahrheit nachgewiesen wird. :)

Es liegt wohl - mehrheitlich - in der Natur des Menschen, in Schadenfällen eigenes Verschulden von sich zu weisen.

Höchst problematisch in Fällen unter Beteiligung nicht deliktfähiger Kinder. Wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht prophylaktisch - Macht der Gewohnheit eben :) - verneint wird, hat der Geschädigte das Vergnügen, eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, um Schadenersatz zu erhalten. Halali!

Wenn eine Schadenverursachung durch ein nicht deliktfähiges Kind feststeht, wieso geht man nicht prima facie von einer Verletzung der Aufsichtspflicht aus? Ich meine, die Erfahrung zeigt doch - siehe die Fallbeispiele, wo Knirpse mit Steinen um sich schmeißen und PKW-Scheiben einwerfen :D - dass das sooo fernliegend nicht ist.

Zitat:

Original geschrieben von ELK_EN

 

@Beukeod

Falsche Antwort.

Ich finde es erstrebenswert, wenn die Wahrheit nachgewiesen wird.:)

Ok, selber schuld.

Aber richtige Antwort, wenn der geneigte Leser versteht was er eigentlich verstehen soll, ...die Unwahrheit ihrer Aussage....

 

Zitat:

Original geschrieben von ELK_EN

 

Wenn eine Schadenverursachung durch ein nicht deliktfähiges Kind feststeht, wieso geht man nicht prima facie von einer Verletzung der Aufsichtspflicht aus? Ich meine, die Erfahrung zeigt doch - siehe die Fallbeispiele, wo Knirpse mit Steinen um sich schmeißen und PKW-Scheiben einwerfen - dass das sooo fernliegend nicht ist.

Pädagogen können hier treffender formulieren. Weil ein Kind sich selbst und eigenständig entwickeln soll und muss, und hier braucht ein Kind den erforderlichen Freiraum, eine Haftpflichtversicherung ist nun mal keine erzieherisch helfende flankierende Einrichtung.

Und, gegen Sachschäden (z. B. durch deliktunfähiger Kinder verursacht) kann man sich versichern.

am 6. März 2007 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Weil ein Kind sich selbst und eigenständig entwickeln soll und muss, und hier braucht ein Kind den erforderlichen Freiraum, eine Haftpflichtversicherung ist nun mal keine erzieherisch helfende flankierende Einrichtung.

Hmh,

wenn der ansich verständige, nicht unentdeckt, aber unbeaufsichtigt gebliebene, 6 jährige kleine Racker mit ´nem Obelisk einen Panda auf halbe Höhe gestampft hat und nachfolgend erfährt, dass niemand für den Schaden aufkommt, weil seine Eltern, eigentlich den ganzen Tag mit QVC gucken beschäftigt, einem Herrn Kaiser sagten, dass sie alle 5 min. nach ihrem kleinen Racker geschaut haben,

dann hat er natürlich Wichtiges für´s Leben gelernt. :rolleyes:

:confused:

am 7. März 2007 um 10:00

Nach all den vielen, schlauen, Beiträgen, gehe ich doch davon aus, daß ihr eure Kinder nie auch nur eine Minute aus den Augen laßt ?? Oder hat hier niemand lästige Kinder ??

buba

am 7. März 2007 um 10:23

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba

Nach all den vielen, schlauen, Beiträgen, gehe ich doch davon aus, daß ihr eure Kinder nie auch nur eine Minute aus den Augen laßt ?? Oder hat hier niemand lästige Kinder ??

buba

keine von denen ich weiß ;)

@Elk_En: Was ein Fallbeispiel.

Welcher 6jährige bewegt nen Obelisken? Hulk jr.?

Andernfalls kann ich nur piviliis Aussage bekräftigen, diese Prüfung per Vertrag auszuschließen. Ist definitiv ne gute Sache - meist reicht es, auf die aktuellsten Tarife umzusteigen, es kostet meist gar nicht mehr.

Aber das gilt eben nur für einen selbst - für Fremdschäden erstmal nicht.

Grüße

Schreddi

am 7. März 2007 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Was ein Fallbeispiel.

Welcher 6jährige bewegt nen Obelisken? Hulk jr.?

Wie bist Du darauf gekommen? Mist!

Aber um das klarzustellen: ICH war es nicht, der den Namen öffentlich preisgegeben hat. :D

Allerdings: Wie groß ist ein Obelisk?

Ich sag nur QVC ...

:)

Zitat:

Original geschrieben von ELK_EN

 

Hmh, wenn der ansich verständige, nicht unentdeckt, aber unbeaufsichtigt gebliebene, 6 jährige kleine Racker mit ´nem Obelisk einen Panda auf halbe Höhe gestampft hat und nachfolgend erfährt, dass niemand für den Schaden aufkommt, weil seine Eltern, eigentlich den ganzen Tag mit QVC gucken beschäftigt, einem Herrn Kaiser sagten, dass sie alle 5 min. nach ihrem kleinen Racker geschaut haben,

dann hat er natürlich Wichtiges für´s Leben gelernt.

Es geht einzig darum, dass die Mitbürger damit rechnen müssen, dass Ihnen ein Schaden durch eine deliktunfähige Person zu gefügt werden kann und sie aufgrund gesetzlicher Bestimmengen keinen Schadenersatzanspruch an diese Person haben, oder ihn nur deshalb haben, weil z. B. die Eltern von Kindern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wenn Eltern den ganzen Tag TV-Doof gucken und ihr Kind unter Beobachtung halten und dieses Kind, in einem kurzen Augenblick eine Sache beschädigt, sind die Eltern dem Geschädigten gegenüber nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Da diese Begrifflichkeiten sehr ausdeutungsfähig sind, würde im konkreten Fall festgestellt werden müssen, ob eine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

am 7. März 2007 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Es geht einzig darum, dass ...

Ja, so kann man den gleichen Sachverhalt auch formulieren. :)

Ob das dahinter stehende "Regulierungsprinzip", v.a. aus Sicht der Geschädigten, "ausgereift" ist, scheint mir diskutabel.

Aber sei´s drum. Who cares?

am 7. März 2007 um 21:08

Letzlich gehts nicht um Regulierungspraxsis, sondern ums BGB.

Denn das legt fest wann welcher Schaden Ersatzpfl. ist und wann nicht.

Und danach geht dann eben die Versicherung.

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