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Kinder zerkratzen Auto die X-te...

Kinder zerkratzen Auto die X-te...

Themenstarter

So, stehe gerade auf dem Schlauch. Will keine falsche Antwort geben, deswegen frage ich hier nochmal nach.

 

Auto von Bekannten wurde von Kindern zerkratzt. Schaden laut Audi ca. 2000 Euro.

 

Er soll ein Kostenvoranschlag einreichen. Also scheint der Schaden über die PHV gedeckt zu sein.

 

Hat er das recht auf einen eigenen Gutachter? Oder bringt das gar nichts, wenn die nach Kostenvoranschlag bezahlen? Hat er doch keinen Nachteil durch, oder?

 

Achja, habe die Suche bemüht, aber meistens geht es ja um Schuld oder nicht Schuld und um Aufsichtspflichtverletztung.

 

Mit gehts jetzt nur um die Frage Gutachter oder Kostenvoranschlag und worauf noch zu achten ist.

 

Vielen Dank und noch schöne Pfingsten!


Entscheidend ist in erster Linie, ob die Kinder deliktfähig waren und falls nein, ob ein Dritter wg. Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kann.

 

Falls keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, hat Dein Bekannter keinen Rechtsanspruch und sollte möglichst Kostengünstig agieren. Die Reparaturkosten werden ggf. trotzdem von der PHV getragen.

 

Warum nicht beim Versicherer nachfragen?


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Themenstarter

Das spielt hier wohl keine Rolle, da deliktunfähige Kinder wohl mitversichert sein sollen. Wird natürlich nochmal geprüft.

 

Meine Frage war eher, ob Ihm DANN die gleichen Rechte zustehen wie bei einem KFZ-Haftpflicht-Schaden. Also eigener Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall, usw.


Zitat:

Original geschrieben von Pappie

Achja, habe die Suche bemüht, aber meistens geht es ja um Schuld oder nicht Schuld und um Aufsichtspflichtverletztung.

Tja, wie alt sind denn die künstlerisch begabten Kinder(chen)?

Tipp: Antworten gibt im BGB.

P.S.: Eine Rechtsauskunft gibt es beim RA. ;)


  • 4x

Zitat:

Original geschrieben von Pappie

Das spielt hier wohl keine Rolle, da deliktunfähige Kinder wohl mitversichert sein sollen. Wird natürlich nochmal geprüft.

 

Meine Frage war eher, ob Ihm DANN die gleichen Rechte zustehen wie bei einem KFZ-Haftpflicht-Schaden. Also eigener Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall, usw.

Egal was in den Bedingungen steht, einen Rechtsanspruch hast DU gegenüber dem Versicherer nicht! Daher gibt es meines Wissens auch keine Recht, an dem Du Dich orientieren könntest.

 

Also bleibt nur nochmals der Hinweis, beim Versicherer nachfragen und gut.

 

Falls Rechtsberatung nötig erscheint, hilft der Anwalt. Dessen Honorar wird der Versicherer aber auch kaum übernehmen.


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