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Kia 7 Jahre Garantie und Versicherung bestimmt Werkstatt? GVO 461?

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 4:48

Hallo

Kann ich eigentlich den Versicherungsbonus der Werkstattwahl nutzen.

Wenn die Vers. die Werkstatt vorgibt, wird es ja billiger.

Was passiert dann mit der 7 Jahresgarantie? Gilt die trotzdem, obwohl man nicht bei KIA war

nach einem Versicherungsfall?

Oder gilt hier auch die GVO 461, die die Werkstattwahl von der Garantie unabhängig macht.

Und wieso sagt mein KIA Händler, ich muß zu KIA zur Wartung, wenn es diese GVO 461 gibt?

Gruß

Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Versicherungsbonus der Werkstattwahl

Ob es ein Bonus ist, wenn du die Werkstatt nicht wählen kannst würde ich sehr bezweifeln.

Ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich will selber bestimmen, was, wann und wo mit meinem Eigentum geschieht!

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Wartung kannst du machen wo du willst, nur einen TK od VK-Schaden must du in der Werkstatt der Versicherung machen lassen

Die Gruppenfreistellungsverordnung regelt "nur", dass nicht markengebundenen Werkstätten Zugang zu den Informationen und Daten der Hersteller bekommen müssen und ggf auch andere Ersatzteile als die mit dem Markenlogo auf dem Karton verbauen dürfen.

An welche Bedingungen KIA sein freiwilliges Garantieversprechen knüpft, hat damit erstmal nichts zu tun.

Kommt also auf den Garantievertrag von KIA an.

Zitat:

Versicherungsbonus der Werkstattwahl

Ob es ein Bonus ist, wenn du die Werkstatt nicht wählen kannst würde ich sehr bezweifeln.

Ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich will selber bestimmen, was, wann und wo mit meinem Eigentum geschieht!

am 7. Mai 2015 um 6:47

Zitat:

Ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich will selber bestimmen, was, wann und wo mit meinem Eigentum geschieht!

Das entscheidet jeder für sich. Der Hinweis hilft aber dem TE unheimlich weiter. Jetzt weiß er ganz genau Bescheid.

Ebenso mein Hinweis: Ich entscheide ebenfalls ganz allein, was mit meinem Eigentum geschieht: Deshalb habe ich mich (nicht der Versicherer) für die Werkstattbindung für den unwahrscheinlichen Fall entschieden, dass ich doch mal Kasko in Anspruch nehmen muss.

Nach meiner Kenntnis (bin aber kein Rechtsgelehrter) kann ein Hersteller die Garantie für den Motor-Kühler nicht verweigern, weil mal eine freie Werkstatt die Rückleuchteneinheit gewechselt hat. Aber Ärger und Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert und mit etwaiger Kulanz wird es sehr schwierig.

3. c. der Kia Garantiebedingungen verlangen, dass Wartung und Reparaturen nach den Vorgaben des Herstellers durchzuführen sind. Dort steht nicht, dass dies nur in einer KIA-Vertragswerkstatt geschehen darf. Hole dir ggf. eine kostenlose Rechtsauskunft von einem Juristen eines Automobilklubs, wenn du Mitglied bist. Eine RS-Versicherung deckt in der Regel auch Auseinandersetzungen in solchen Fragen ab (wenn man die richtige hat).

Welche Nutzer hier Fachjuristen sind, wissen wir ja nicht.

am 7. Mai 2015 um 7:17

Zitat:

@KSV schrieb am 7. Mai 2015 um 08:35:10 Uhr:

Zitat:

Versicherungsbonus der Werkstattwahl

Ob es ein Bonus ist, wenn du die Werkstatt nicht wählen kannst würde ich sehr bezweifeln.

Ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich will selber bestimmen, was, wann und wo mit meinem Eigentum geschieht!

Es geht hier nicht um Versicherungen und Kaskoverträge!!!!!

LG

Zitat:

@Detta56 schrieb am 7. Mai 2015 um 09:17:51 Uhr:

Es geht hier nicht um Versicherungen und Kaskoverträge!!!!!

Sondern?

Wäre 'nen lustiges Gepräch wenn mir die Versicherung eines Unfallgegners eine Werkstatt aufzwingen wollte, weil deren Versicherungsnehmer eine Werkstattbindung hat. :)

Gruß Metalhead

am 7. Mai 2015 um 7:51

Zitat:

@KSV schrieb am 7. Mai 2015 um 08:35:10 Uhr:

Zitat:

Versicherungsbonus der Werkstattwahl

Ob es ein Bonus ist, wenn du die Werkstatt nicht wählen kannst würde ich sehr bezweifeln.

Ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich will selber bestimmen, was, wann und wo mit meinem Eigentum geschieht!

Also ich hatte mal für meinen ehemaligen Skoda auch eine VS mit Werkstattbindung abgeschlossen und musste die VK in Anspruch nehem.

Und siehe da, die hatten sogar meine Lieblingswerkstatt von Skoda in der Liste ihrer Vertragspartner!

Dürfte wohl auch heute noch so sein, dass Herstellerwerkstätten in den Listen der Versicherer als Vertragspartner gelistet sind = ich bekomm den Bonus im Vertrag und das zerstörte Auto wird im VK-Fall in einer Markenwerkstatt betreut.

Das nenn ich dann WIN-WIN!

am 7. Mai 2015 um 8:36

Zitat:

Es geht hier nicht um Versicherungen und Kaskoverträge!!!!!

Vielleicht bist du ja so großzügig und erklärst uns, um was es geht.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 7. Mai 2015 um 09:17:51 Uhr:

 

Es geht hier nicht um Versicherungen und Kaskoverträge!!!!!

LG

Doch.

Einfach den Eingangspost nochmal lesen und diesmal versuchen ihn auch zu verstehen.

Deine diesbezüglichen Defizite sind mir heute schon in zwei anderen Threads aufgefallen.:rolleyes:

am 7. Mai 2015 um 9:50

Falscher Bezug - selbst gelöscht.

Zitat:

@thomas0906 schrieb am 7. Mai 2015 um 06:48:56 Uhr:

...

Was passiert dann mit der 7 Jahresgarantie? Gilt die trotzdem, obwohl man nicht bei KIA war nach einem Versicherungsfall?

...

Garantie ist eine freiwillige Leistung, im Gegensatz zur Gewährleistung.

Ein Garantiegeber bestimmt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von zugesagten Leistungen.

Einfach die Garantiebestimmungen lesen.

Wenn dort drinnen steht, dass die Wartung und Repartur ausschließlich in einer Kia Werkstatt durchgeführt werden darf, dann ist dem auch so.

am 7. Mai 2015 um 17:23

Zitat:

@thomas0906 schrieb am 7. Mai 2015 um 06:48:56 Uhr:

Hallo

Kann ich eigentlich den Versicherungsbonus der Werkstattwahl nutzen.

Wenn die Vers. die Werkstatt vorgibt, wird es ja billiger.

Was passiert dann mit der 7 Jahresgarantie? Gilt die trotzdem, obwohl man nicht bei KIA war

nach einem Versicherungsfall?

Und wieso sagt mein KIA Händler, ich muß zu KIA zur Wartung, wenn es diese GVO 461 gibt?

Gruß

Thomas

Hallo Thomas,

und was ist daran so schlimm, dass der Versicherer günstige Dein Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert? Keine Angst; die Leute in Partnerwerkstatten von Versicherer arbeiten haben auch etwas gelernt. Seit wann bemisst sich die Qualität nur am Preis?

Frage bitte bei KIA schriftlich an, wie die solche Fälle handhaben. Dann hast Du schriftlich und somit nachweislich von Vertragspartner, also demjenigen von dem Du im Zweifel auch etwas willst.

Weil der KIA Händer an Dir Geld verdienen möchte. Wenn er es in aller Klarheit gesagt und es stellt sich raus, dass das nicht stimmt würde ich Abstand nehmen; Die Geschäftsbeziehung mit dem KIA Händler wurde dann nämlich schon mit Lug und Trug bestenfalls Unwissen (was nicht viel besser ist) anfangen.

gruß

am 7. Mai 2015 um 19:52

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 18:14:44 Uhr:

Einfach die Garantiebestimmungen lesen.

Wenn dort drinnen steht, dass die Wartung und Repartur ausschließlich in einer Kia Werkstatt durchgeführt werden darf, dann ist dem auch so.

Liest ja keiner aber ich schrieb doch bereits, dass es NICHT drin steht, sondern lediglich alles nach den Vorgaben des Herstellers zu gexvhehen hat, wie üblich.

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