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KFZ-Steuer / Versicherung nicht bezahlt - Auto entstempelt - Wie neu anmelden?

Themenstarteram 6. Mai 2016 um 13:25

Hallo.

Ein älterer Bekannter hat mich um Hilfe gebeten. Er hat vergessen seine KFZ-Steuer und / oder Versicherung für sein Auto zu zahlen (bin mir grad unsicher). Dann kam die Polizei zu ihm nach Hause und hat da den Stempel oder sowas abgekratzt.

Er möchte das Auto wieder anmelden und hat mich damti beauftragt. Was muss ich tun, um das Auto wieder anzumelden? Bin absolut Ahnungslos.

 

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Als erstes die Schulden bei Vater Staat und bei der Versicherung begleichen.

Ebenso sämtliche angefallene Kosten bei den Behörden.

Dann muss er sich erst einmal eine neue Versicherung suchen, die alte wird Ihm wohl zwischenzeitlich gekündigt haben.

Nun wird er wohl erst einmal in Vorkasse mit den Versicherungsbeiträgen und den Steuern gehen müssen.

Ist aber sicher in seinem Sinne, dann kann er das nicht wieder vergessen, der Arme............:D

Und lass dir auch einen Vorschuss für deine Tätigkeiten geben, nicht das er dich nacher auch "vergisst"........:cool:

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Brauchst eine eVB, die gibt es bei der Versicherung

Als erstes die Schulden bei Vater Staat und bei der Versicherung begleichen.

Ebenso sämtliche angefallene Kosten bei den Behörden.

Dann muss er sich erst einmal eine neue Versicherung suchen, die alte wird Ihm wohl zwischenzeitlich gekündigt haben.

Nun wird er wohl erst einmal in Vorkasse mit den Versicherungsbeiträgen und den Steuern gehen müssen.

Ist aber sicher in seinem Sinne, dann kann er das nicht wieder vergessen, der Arme............:D

Und lass dir auch einen Vorschuss für deine Tätigkeiten geben, nicht das er dich nacher auch "vergisst"........:cool:

Erstmal musst die Rechnung bezahlt werden die offen ist. Den Nachweis braucht ihr auf der Zulassungsstelle und wird eine neue EVB gebraucht zur Anmeldung sowie eine Vollmacht von deinem Bekannten das du berechtigt bist alle nötigen Unterschriften zuleisten und er muß dir seinen Ausweis mitgeben und seine Bankdaten falls bei euch die kfz-Steuern so eingezogen werden! Deinen Ausweis musst du auch dabei haben! Zulassung 1 und teil 2 sowie die kennzeichen!

Themenstarteram 6. Mai 2016 um 13:39

Ohje. Gibts das auch nochmal für Dumme?

1) Welche Dokumente brauche ich?

2) Wo muss ich mit diesen Dokumenten hingehen?

am 6. Mai 2016 um 13:41

EVB Nummer

Zulassungsstelle

Wieso jetzt auf einmal "ich"? :D

Themenstarteram 6. Mai 2016 um 13:42

Weil ich das ganze für ihn machen "muss". Im Internet steht, dass ich folgendes brauche:

 

eVB – Nummer, diese erhalten Sie vom Versicherungsanbieter Ihrer Wahl, hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Alphanumerische Kombination

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)

Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief

Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein

Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern (also immer ein wenig Kleingeld mitbringen)

Wenn Sie jemanden beauftragen, das Fahrzeug für Sie zuzulassen: eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis des Halters.

 

oder auch folgendes:

2: Personalausweis oder Reisepass

3: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

4: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

5: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

6: HU-Bericht

7: Kennzeichenschilder

8: Vollmacht (bei Fremdantrag)

9: Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

10: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung als Firmenfahrzeug

Wo hat der künftige Halter seinen Wohnsitz?

Um ein Auto anzumelden, ist es mittlerweile so, dass der betroffene Bürger keine Steuerschulden haben darf. Diese Schulden sind erst auszugleichen.

Mit Buchung selbiger geht dann die Meldung an die Zulassungsstelle raus, der Bürger ist wieder berechtigt ein Auto anzumelden. Das geht jedoch nicht alles an einem Tag. Man muss dann nach Einzahlung schon mal paar Tage abwarten. Die Zulassungsstelle sagt einem dass schon, dass man heute umsonst eine Nummer gezogen und gewartet hat...

Also erst mit dem Finanzamt abstimmen. Die sagen einen, was offen ist. Wenn dort alles i.O. ist, dann ist auch gut.

am 6. Mai 2016 um 14:55

Erst einmal klären wer die Zwangsabmeldung veranlasst hat. Steuer oder Versicherung?

Auf jeden Fall die Rückstände von Steuer und Versicherung bezahlen (sollte es welche geben).

Wenn Versicherung noch läuft oder die Kündigung noch keine 4 Wochen her ist, kann der alte Versicherer eine eVB ausgeben. Ist es länger her, sollte man sich anderweitig versichern.

Nachdem das Kennzeichen entstempelt wurde, braucht man eine eVB zur Neuzulassung!

Nun mit dieser eVB, Ausweis des Halters, Vollmacht, FZG-Brief/Schein, HU(TÜV) zur Zulassung und FZG neu zulassen.

Neue Schilder bekommt man im Anschluß, außer man darf das alte behalten?!

am 6. Mai 2016 um 15:04

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 6. Mai 2016 um 16:55:22 Uhr:

Wenn Versicherung noch läuft oder die Kündigung noch keine 4 Wochen her ist, kann der alte Versicherer eine eVB ausgeben. Ist es länger her, sollte man sich anderweitig versichern.

Warum?

Zitat:

@romanusko schrieb am 6. Mai 2016 um 16:38:35 Uhr:

 

Also erst mit dem Finanzamt abstimmen. Die sagen einen, was offen ist. Wenn dort alles i.O. ist, dann ist auch gut.

Falsch.

Das muß er mit dem Zoll abstimmen.

Zitat:

@kanak18 schrieb am 6. Mai 2016 um 15:42:54 Uhr:

Weil ich das ganze für ihn machen "muss". Im Internet steht, dass ich folgendes brauche:

 

eVB – Nummer, diese erhalten Sie vom Versicherungsanbieter Ihrer Wahl, hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Alphanumerische Kombination

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)

Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief

Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein

Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern (also immer ein wenig Kleingeld mitbringen)

Wenn Sie jemanden beauftragen, das Fahrzeug für Sie zuzulassen: eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis des Halters.

 

oder auch folgendes:

2: Personalausweis oder Reisepass

3: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

4: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

5: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

6: HU-Bericht

7: Kennzeichenschilder

8: Vollmacht (bei Fremdantrag)

9: Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

10: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung als Firmenfahrzeug

Sofern es sich um den Versicherungsbeitrag handelt, und der Versicherer gekündigt hat, dürfte es schwierig sein einen neuen Versicherer zu finden, aber es gibt sie.

Sollte mangels KFZ Steuer das Kennzeichen entwertet sein, dann ist nix mit anderen Versicherer, der alte Versicherer hat die älteren Rechte und würde den SFR keinen anderen Versicherer bestätigen.

Ja ja, immer die älteren vergesslichen Bekannten. :D

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