Versicherung
KFZ-Versicherung Forum

KFZ Schaden 50% Erstattung ?

KFZ Schaden 50% Erstattung ?

Themenstarter

Hallo zusammen,

ich hab mich mal bei euch angemeldet weil ich ein kleines Problem habe…

Es betrifft mich nicht selbst sondern einen Arbeitskollegen. Ich muss dazu sagen dass ich mich in solchen Sachen auch nicht wirklich auskenne, deswegen möchte ich die Frage mal hier stellen…

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps… Folgendes:

Das ganze Szenario ist ca. zwei Wochen her.

Mein Arbeitskollege (A) wollte auf dem Grundstück wo er zur Miete wohnt mit seinem VW Passat zurücksetzten. Gleichzeitig wollte ein Besucher (B) auf dem besagten Grundstück ebenfalls sein Auto rückwärts bewegen. Beide berührten sich dann jeweils mit dem Heck.

A hat zwei Zeugen – B hat einen Zeugen

(Der Schaden am Fahrzeug von A beläuft sich auf ca. 1300 Euro)

B stieg aus und rief gleich „Wieso bist Du mir reingefahren?“

A hat die Polizei gerufen. Die Polizei hat gesagt das sei ein privates Grundstück daher könne sie nichts machen. Sie müssten es unter sich regeln. Von daher kam es zu keiner Unfallaufnahme.

Es wurden die Daten zwischen A und B ausgetauscht.

Die Versicherung von B hat nun von A einen Kostenvoranschlag, Bilder vom Schaden und den Unfallhergang angefordert.

Alles wurde erledigt. Nun kam folgender Brief von der Versicherung von B:

 

Sehr ge… (blablabla)

Die Aussagen zum Schadenhergang wiedersprechen sich. Unser Versicherungsnehmer (B) gibt an, das er zurückfahren wollte, als er die aufleuchtende Rückfahrlampe Ihres PKW’s (A) sah. Im Folgenden sollen Sie auf das Fahrzeug aufgefahren sein. Unabhängige Zeugen, die entweder den einen oder anderen Sachverhalt bestätigen können, sind nicht vorhanden. Das Unfallgeschehen ist somit nicht eindeutig aufzuklären. Wir werden deshalb eine Haftungsverteilung von 50% vornehmen und uns an Ihrer (A) Schadensaufwendungen zu 50% beteiligen. Unabhängig von der Haftungsverteilung ist der Umstand dass sich der Zusammenstoß auf ihrem Privatgelände ereignete.

 

Nun wollte ich gern wissen ob das alles so korrekt ist…? Einen Anwalt wollte A nicht einschalten.

Kostet ja auch Geld. Habt ihr vielleicht Tipps???

Danke schon mal im Voraus und einen schönen Tag.


zille1976 zille1976

Dagegen !!

Klingt doch sehr logisch. Warum sollte nur einer die Schuld bekommen? Es fuhren beide Rückwärts und beide haben wohl nicht aufgepasst. Also ist 50:50 doch gerecht.

 

Die Versicherung von A wird B auch nur 50% zahlen.

 

Die restlichen 50% wird dann die Kasko - sofern vorhanden - übernehmen.

 

Bei den Angaben die B gegenüber seiner Versicherung gemacht hat, kann A noch froh sein, dass die Versicherung die Zeugen als nicht unabhängig einstuft. Sonst hätte A nämlich weniger bis garnichts bekommen.

 

Mfg Zille


Themenstarter

Wow, ging aber fix...

Dankeschön...

Ja, klingt auch irgendwie logisch...

Aber fragen kostet ja nix...

Danke


KFZ-Versicherung: KFZ Schaden 50% Erstattung ?
 
schliessen zu
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • KFZ Schaden 50% Erstattung? : KFZ-Versicherung (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH