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Kfz Ohne Tüv überführen.

Themenstarteram 6. April 2015 um 20:27

Hallo,

es geht um folgendes, ich möchte ein KFZ ohne Tüv kaufen, der Vorbesitzer hat den Termin vergessen und hat sich im nachinein nichtmehr drumm kümmern können/wollen.

Das Fahrzeug ist soweit ok, es muss lediglich die Spur eingestellt und ein defekter Scheinwerfer gewechselt werden.

D.h. wie bekomm ich das Auto zu mir, im Anschluss zur Werkstatt und dann zum Tüv, dass ganze wird sich über mehrere Tage hinziehen, die Strecken die gefahren werden müssen sind alle nicht länger als 15km, habe keinen Hänger oder änliches...fänd ich auch Übertrieben.

Ab dem 01.04.2015 geht das ja nichtmehr mit Kurzzeitzulassung.

Beste Antwort im Thema

Und man bekommt immer noch die Kurzzeitkennzeichen ohne hu. Musst halt auf dem direkten weg zur hu prufstelle.

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am 6. April 2015 um 20:52

Schlicht und einfach: Auf eigener Achse gar nicht mehr.

Ohne Tüv kein Kurzzeitkennzeichen.

- Leih dir einen Hänger

- Finde jemanden der dir Rote Nummern leiht.

Hier noch ein Zitat von AutoBild:

"Probefahren ist nicht mehr erlaubt. Es sei denn, die Fahrt führt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; oder zur nächstgelegenen Werkstatt, zwecks unmittelbarer Behebung "erheblicher oder geringer Mängel". Auch der Terminus "nächstgelegene Werkstatt" ist definiert: Sie soll sich entweder im Zulassungsbezirk des Kennzeichenkürzels befinden, maximal aber in einem "angrenzenden Bezirk"."

Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, dann frag doch den Verkäufer ob er dir das Fahrzeug gegen Aufwandsentschädigung nach Hause bringt oder er dir das Fahrzeug angemeldet übergibt.

Anschließend fährst du ihn zurück.

Wenn in der (nahegelegenen) Werkstatt auch die HU durchgeführt wird ist die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen immer noch möglich...

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. April 2015 um 11:28:20 Uhr:

Wenn in der (nahegelegenen) Werkstatt auch die HU durchgeführt wird ist die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen immer noch möglich...

Wie soll das gehen. Du bekommst die Kennzeichen nicht mehr beim Amt, wenn du keine gültige HU vorlegen kannst.

Vielleicht hilft der link http://www.bmvi.de/.../kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html

Und man bekommt immer noch die Kurzzeitkennzeichen ohne hu. Musst halt auf dem direkten weg zur hu prufstelle.

Hi,

wenig durchdacht die Lösung. Denn in der Praxis heißt das das die Polizei die Fahrzeuge mit KZK ständig kontrollieren muß. Mit HU darf mehr oder weniger frei gefahren werden und ohne nur zum TÜV oder Werkstatt.

Oder bekommen die neuen Kurzzeitkennzeichen eine HU Plakette die sofort kenntlich machen ob das fahrzeug mit oder ohne HU unterwegs ist ;)

Gruß Tobias

am 7. April 2015 um 13:45

Ruf bei der Werkstatt an und frage ob die das Fahrzeug zu einem für dich akzeptablen Preis beim aktuellen Standort abholen können. ( können sie im Normalfall ;) ) Und bei fast jeder Werstatt kommt regelmässig einer vorbei, der die HU abnehmen darf.

Würde abschleppen nicht gehen? Braucht man doch kein TÜV für oder?

Andreas

1 Frage: Ist das Fahrzeug noch angemeldet und wie lange ist die HU schon abgelaufen?

Wenn noch im Rahmen, auf eigener Achse zur Werke.

Stell doch mal bei Kleinanzeigen ein Transportgesuch rein, wenn du nicht in der Einöde wohnst sollte sich eigentlich schnell einer finden, der das Fahrzeug zu einem fairen Kurs per Transporte/Trailer überführt. Alternativ sollte eigentlich jede Werkstatt Kontakte Zwecks Autotransport haben.

Zitat:

@-Trigger- schrieb am 9. April 2015 um 13:00:45 Uhr:

Würde abschleppen nicht gehen? Braucht man doch kein TÜV für oder?

Andreas

Hi,

nein denn das wäre kein Abschleppen sondern Schleppen und da gelten andere Regelungen.

Abschleppen dient zu Hilfeleistung in Notlagen.

Beim schleppen wäre das Fahrzeug ein Anhänger und das ist ohne Ausnahmegenemigung nicht zulässig,zusätzlich müßte man die üblichen Regelungen bezüglich Hängerbetrieb einhalten.

Kurz gesagt absolut keine gute Idee ;)

Gruß tobias

am 9. April 2015 um 15:06

Da sich der TE ohnehin, mit keinerlei Reaktion bemerkbar macht, dass das Problem noch akut ist für ihn, hat sich die Fragestellung wohl ohnehin erledigt

am 18. April 2015 um 15:30

Ich muss den Thread aufgreifen... Habe mir heute einen Polo angeschaut, den ich als Zweitwagen für mich nutzen möchte - damit meine Frau und den Kindern den Passat nutzen kann.

TÜV Bericht ist vom 20.07.2014 - wo die Mängel ehrlich gesagt meiner Meinung etwas lächerlich sind...

Licht zu niedrig Eingestellt

Lanksäule befestigung mangelhaft (beim Polo im Fußraum die Schrauben anziehen - passt und wurde gemacht, trotzdem nicht bekommen)

Und die Lamba gab wohl falsche Werte aus.

Ist also kein großer Akt, die Strecke vom Standort zu meiner Werkstatt wo ich seit Jahren HU machen lasse, wäre ungefähr an Strecke 8 Kilometer vom Standort des Fahrzeuges entfernt.

Anhänger hab ich keinen und kenne da auch keinen. Kriege ich da nun noch KKZ für oder wie soll das funktionieren? Kennzeichen von der alten Zulassung ist auch nicht vorhanden.

 

Kann den Polo super günstig schießen, weil der Verkäufer nun ein größeres brauch und sich den Polo eig. auch als Zweitfahrzeug machen wollte - aber durch Berufswechsel keine Zeit findet den Polo fertig zu machen und auch keine Lust im moment dazu hat.

TÜV Bericht ist von einem KÜS Prüfer falls Interessant...

Kkz kriegst auch fuer Werkstatt Fahrten und anschließend zum TÜV . Das kein Problem

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