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KFZ im Zweitwohnsitz versichern/auf Erstwohnsitz anmelden
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Hallo,
Seit 2007 muss seinen PKW beim Hauptwohnsitz anmelden. Kann ich meinen PKW denn auf meinen Zweitwohnsitz versichern ? Also Kennzeichen vom Hauptwohnsitz und das Auto auf den Zweitwohnsitz versichern.
Der PKW wird sich die meiste Zeit beim Zweitwohnsitz befinden und nebenbei würde ich so 100 €/Jahr sparen.
Geht das so ?
Grüße |


Das geht nicht. Maßgebend ist das amtliche Kennzeichen. Und das stammt ja vom Hauptwohnsitz.
Es hilft auch nicht, wenn Du Dich entschließen würdest, das Fahrzeug auf den Nebenwohnsitz anzumelden. Denn dies geht seit geraumer Zeit auch nicht mehr.
Man kann das Auto nur mit dem Kennzeichen zulassen, das mit dem Wohnort im Personalausweis übereinstimmt.
Stimmt leider nicht so ganz. Mit der 'neuen' Kennzeichenverordnung kann man sein Nummernschild bei Umzug innerhalb des Bundeslandes behalten:
Dem TE hilft das leider wohl nicht.
Ich hatte vor Jahren ein Auto auch am Zweitwohnsitz angemeldet - als das noch möglich war- einfach weil am Wochenende am Erstwohnsitz die Zulassungsstellen geschlossen haben. Nachteil: die Versicherung hat mich mit abweichendem Versicherungsnehmer eingestuft, was eine eventuelle Ersparnis doch sehr relativiert. Nett war, als ich dann den Zweitwohnsitz aufgegeben habe, fiel der abweichende Versicherungsnehmer weg, Tarif blieb aber gleich: online Versicherung eben. Da aber Zweitwageneinstufung mit 30% hatte ich keine Wahl.
Mein KFZ ist momentan noch am Altem Wohnsitz zugelassen. Was wäre, wenn ich mein KFZ am 1.1 neu versichere (z.B. über check24 eine versicherung suche) und dann ende Januar mein KFZ ummelde und dies der Versicherung melde.
Würde der Beitrag gleich bleiben ?
Eine neue Versicherung kannst Du Dir natürlich zum 01.01.11 aussuchen.
Wenn Du dann das Fahrzeug Ende Januar 2011 auf einen neuen Wohnsitz anmeldest, dann kann sich der Beitrag verbessern/verschlechtern, je nachdem, in welcher Ortsklasse der neue Wohnort eingeordnet ist. Das musst Du der Versicherung eh vorher sagen, weil Du ja eine neue Versicherungsbestätigung für die Ummeldung benötigst.
Die Einstufung des Wohnortes, sowie die Typklasse des Fahrzeugs werden jedes Jahr zum 01.10. neu festgesetzt, d.h. in jedem Jahr kann sich der Beitrag erhöhen/ermäßigen.