Kfz Hilfeverordnung auch für Rentner ?
Themenstarter
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Hallo,
gibt es die Zuschüsse aus der Kfz Hilfeverordnung auch für Rentner ? Mein Vater ist Beinamputiert (aG) und hat bisher über die BG immer das Automatikgetriebe erstattet bekommen. Er ist jetzt in der normalen Altersrente und es steht der Kauf eines Neuwagens an.
Schöne Grüße |



BG = Berufsgenossenschaft ??? Anerkannter Arbeitsunfall ??? Dann besteht der Anspruch m.E. nach wie vor. Kfz-Grundzuschuss (einkommensabhängig) plus behindertengerechte Sonderaustattung müßte er dann wie bisher bekommen. Anpruchsgrundlage ggf. soziale Integration. Ein "aG" im Schwerbehindertenausweis hat er ja. Bitte Gespräch mit dem Rehabetreuer der BG führen. Vor endgültigem Bewilligungsbescheid nix bestellen !
LG JoJoMS
3xHabe mit der Berufsgenossenschaft telefoniert.
Automatikgetriebe wird bis zu einem Höchstbetrag von 1636,- € übernommen.
Für den Kfz-Grundzuschuss (Begründung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft...) sollen laut meinem Gesprächspartner im Antrag gute Argumente geliefert werden. Diese werden dann von der BG geprüft.
Gibt es dafür Mustertexte die man sinngemäss verwenden könnte ?
hi,
nein - einen Mustertext habe ich nicht. Den gibt es wohl angesichts der notwendigen individuellen Begründung zum Thema " Teilhabe am geselligen Leben" nicht. Das mußt du individuell begründen. Warum dein Vater ein Auto braucht - schließlich ist es ja so zu deuten, dass er selbst fahren wird (Stichwort Automatikgetriebe). Auch gehört darein, weshalb er das Auto nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Gab es schon mal eine Kfz-Hilfe auf die man sich beziehen kann, oder war er damasl noch zumindest teilweise berufstätig ? Die Teilhabe am geselligen Leben wird auch gern an der Tatsache festgemacht, dass ein Verletzter sich ehrenamtlich betätigt. Diesbezüglich hat es schon mal ein Urteil gegeben. Da müßtest du mal googln. Mehr kann man von hier aus nicht sagen, da der besonderen Umstände des Falls deines Vaters nicht bekannt sind.
LG JoJoMS
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