|
Hallo,
vielleicht habt ihr ja eine Antwort auf meine Frage.
Ich werde demnächst meinen Antrag auf KFZ Zuschuss für einen Autokauf abgeben.
Ein Angebot habe ich bereits, Rabatt ist mit Abrufschein BbAB entstanden + Rabatt vom Händler. Der Rabatt ist im Angebot genau angegeben. Nun meine Frage, wird dieser Rabatt von der Förderungssumme x abgezogen?
Vielleicht weiß das ja jemand. Es ist mein erster Antrag und ich muss feststellen, dass ich Fragen über Fragen habe auf die ich alleine keine Antworten finde :-)
Danke für eure Hilfe
Jeanette |
- Motorsport : Dieses Auto fuhr (Motorsport-)Geschichte
- Auto: Rauchen im Auto – geht oder geht gar nicht?
- Neuvorstellung: Dieser 7er macht einen auf 8er
- LKW: 1 Baukasten + 3 Männer + 12 Stunden
- Ratgeber: Rollender Verkehr hauptverantwortlich
- Motorkultur: Die Nordschleife im Blick, das Image im Visier
- Nissan: Lenkradbolzen kann sich lösen
- Politik: Seminare ungerecht und zu kompliziert





Ich kenne die gesetzliche Regelung nicht, aber nach gesundem Menschenverstand sollte dein Zuschuß vom tatsächlichen Rechnungsbetrag abhängig gemacht werden.
Du kannst natürlich nur KfZ-Hilfe in der Höhe erhalten, die Du auch tatsächlich bezahlt hast. Die Sonderausstattungen werden in vollem Umfang erstattet, also z.B. Automatikgetriebe 1800 € abzgl. 20% = 1440 €, Du kriegst also logischerweise 1440 €.
Wenn Du mit Deiner Frage auf den (einkommensabhängigen) Sockelbetrag abzielst, den kriegst Du immer in voller Höhe, d.h. unabhängig von irgendwelchen Rabatten.
1xDanke dbr70,
Es geht mir um den einkommensabhänigen Sockelbetrag. Danke für deine Antwort.
Das ist so aus meiner Sicht nicht ganz richtig. Es kommt immer darauf an wie das Angebot geschrieben ist etc.
Wir haben dieses Jahr auch einen Neuwagen gekauft. Alle behinderungsbedingten Extras sind bis zur gesetzlichen Höchstgrenze übernommen worden. Unabhängig vom Rabatt... Bei uns hat man von den Extras wie z.b. Standheizung nix abgezogen... Ich habe allerdings auch besser verhandelt als es der Behindertenrabatt bei VW ergeben hätte...
KFZ- Hilfeantrag - Angebot Auto mit Herstellerrabatt einreichen?
Moin du....
da du ja schon den BBaB genutzt hast, ruf mal den Herrn Neunzling an und lass dich beraten. Er hat mir damals auch sehr geholfen da es auch bei mir der erste Antrag war. Weiteres gerne per PN.
Jetzt bin ich verwirrt: Heißt das, dass Du für die Standheizung mehr gekriegt hast als Du tatsächlich bezahlt hast?
Sorry wenn ich verwirre.... Nein, ich bekomme nicht mehr. Ich habe einen Hauspreis bezahlt für das komplette Fahrzeug. Die behinderungsbedingte Sonderausstattung wird nach Liste bezahlt bis zum festgelegten Höchstbetrag von irgendwas um die 1500 Taler pro Sache... Beim DSG hab ich also draufgelegt obwohl es behinderungsbedingt notwendig ist.
Ich habe das Angebot mit dem Hauspreis und der kompletten Auflistung der Ausstattung ans Amt geschickt und die haben dann aus der Liste die Preise der einzelnen Ausstattungsmerkmale herausgesucht. Die Sonderausstattung muss halt gut begründet werden.
Und dann kamen halt noch die Umbauten und der Sockelbetrag. Es ist alles ganz offiziell und ordentlich gelaufen.
Es kann im Einzelfall sogar günstiger sein ein Basismodell mit allem nachträglich auszurüsten und kein Sondermodell zu nehmen.... Beispiel:
Basisfahrzeug 20.000
Standheizung 1500 -> Wird vom Amt komplett bezahlt + Sockelbetrag
Sondermodell mit Standheizung (Serie des Sondermodells): 21.000 -> Es wird nur der Sockelbetrag bezahlt da die Standheizung im Sondermodell bereits enthalten ist.
Bei uns ist ein höhenverstellbarer Sitz im Führerschein eingetragen... Würde also bezahlt wenn keine Serie.... Ist aber Serie als bekommen wir nix...
Genau so hatte ich mir das auch gedacht. Aber irgendwie hab ich wohl Deine Formulierung missverstanden.
Werde übrigens meinen nächsten Antrag im Januar stellen und bin schon ganz aufgeregt