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KFZ Gewerbe An und Verkauf ohne Gewährleistung

KFZ Gewerbe An und Verkauf ohne Gewährleistung

Themenstarter

Hallo Leute,

 

wusste net in welches Forum ich das posten sollte, hoffe bin hier richtig!? Ansonsten bitte verschieben!

 

Habe mal ne Frage...

... nach deutschem Recht muss ja jeder KFZ Händler eine Gewährleistung bei Verkauf an Privatkunden geben, und diese kann nicht mehr mit einer deklarierung als Bastlerfahrzeug oder Schrott umgangen werden...

 

Aber wie sieht das aus wenn man im Rahmen einer englischen Limited (die ja nicht dem Deutschen Recht unterliegt) als Händler agiert?

 

Vielleicht hat da schonmal jemand Erfahrungen gemacht!?

 

Würde mich über eure Antworten freuen!

 

Gruß

Sascha


Moin!

 

Natürlich unterliegt eine in D aktive Firma auch dem dt. Recht.

 

Nur kann man im Zweifel die Limited bei Ansprüchen gegen sie sehr leicht "den Bach runter" gehen lassen, da man nur ein paar GBPs an Kosten und Kapitaleinlage hat.

 

Ich persönliche arbeite daher bei Aufträgen von über 10.000 Eur nicht mit Ltd.-Firmen zusammen.

 

Gruß,

M.


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